Tag Archives: Kinder- und Jugendhilfe

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII – Neuauflage

Das Warten hat ein Ende. Endlich ist die neue (10.) Auflage des von Johannes Münder, Thomas Meysen und mir herausgegebenen Frankfurter Kommentars erhältlich.

Frankfurter Kommentar SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe – Kommentar
Herausgegeben von Prof. em. Dr. Johannes Münder,
Dr. Thomas Meysen und Prof. Dr. Thomas Trenczek, M.A.
10. Auflage 2026, ca. 1.250 S., geb., ca. 89,– €
ISBN 978-3-7560-3025-5
als Print oder via Beck-online

Nomos-Verlag

Flyer 

Verlagstext:

Der „Frankfurter Kommentar“ ist meinungsprägend für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe – nicht nur in der Erläuterung der
Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu
anderen Sozialleistungssystemen.
Die 10. Auflage berücksichtigt
■ die Neuregelungen durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz), das die neuen Aufgaben der Aufarbeitung und Fallanalysen samt Finanzierungs- und Datenschutzgrundlagen eingeführt hat
■ die erste Rechtspraxis zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zur Vormundschaftsreform sowie
■ neueste Entwicklungen insbesondere zu den Themen junge Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Hilfeplanung, Sozialdatenschutz, Finanzierung sowie örtliche Zuständigkeit/Kostenerstattung.

Die Neuauflage kommentiert alle wichtigen neuen Gerichtsurteile, die aktuelle Behördenpraxis sowie sämtliche Änderungen der 20. Legislaturperiode.

———-Hinweis des Verfassers—————————–
Neben der Kommentierung einiger Grundlagen (Einleitung und § 2) liegt der Schwerpunkt meiner Kommentierungen in den Bereichen Individualleistungen/Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), die Krisenintervention durch Inobhutnahme (§§ 42 ff. SGB VIII), die Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren (§§ 50-52 SGB VIII) sowie der Erläuterung des Sozialverwaltungsverfahrens im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Anh. II)

Im Hinblick auf die Mediation & Konfliktmanagement besonders interessant sind die Kommentierung der rechtlichen Regelungen im Arbeitsfeld

  • Familienmediation (§ 17 Rn. 40 ff., § 50 Rn. 38, § 50-Anhang/familiengerichtliches Verfahren Rn. 17 ff. ) sowie
  • Mediation in strafrechtlich relevanten Konflikten/Restorative Justice  (§ 52 Rn. 46 f.)

Fachliche Standards der Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

In der neuen Ausgabe der ZJJ 1/2026, 12 ff. ist gerade mein gemeinsam mit Annemarie Schmoll verfasster AufsatzBeratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren − Fachliche Standards und die Folgen für Sprachmittlung und Dolmetscherkosten“ erschienen.
Der Beitrag nimmt die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 10.09.2025, 1 WS 52/25 zur Frage der Erstattung von Dolmetscherkosten im jugendkriminalrechtlichen Arbeitsfeld zum Anlass, die Beratungsleistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren und die sich hierfür aus dem Gesetz ergebenden fachlichen (Mindest-)Standards darzustellen. Dabei wird im Hinblick auf die Beratungsleistungen des Jugendamts und die Kostentragung für die Beauftragung von Sprachmittler*innen bzw. Dolmetschende sozialrechtlich zunächst (2.) zwischen dem allgemeinen Sozialverwaltungsverfahren und (3.) der Leistungserbringung unterschieden. Im 4. Abschnitt werden dann die rechtlichen Ausführungen für diese beiden Teilbereiche im Hinblick auf die Aufgaben des Jugendamts nach § 52 SGB VIII zusammengeführt. Zu Beginn wird im Problemaufriss (1.) auch eine ältere, im Hinblick auf die Dolmetscherkosten ähnlich lautende Entscheidung des LG Tübingen von 2018 zum Anlass genommen, das grundsätzliche Verhältnis von öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe und (Jugend-)Strafjustiz knapp zu beschreiben.

Der Aufsatz ist auch in einer online-Version abrufbar auf der Internetseite der DVJJ → https://www.dvjj.de/zjj-digital/

 

Inobhutnahme – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?

Das Kind in Obhut nehmen und womöglich die Familie zerreißen – oder nicht eingreifen und die Sicherheit des Kindes aufs Spiel setzen? Vor dieser Entscheidung stehen die Jugendämter und Familiengerichte in Deutschland jeden Tag. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt, während Behörden und Wohneinrichtungen überlastet sind: zu wenig Personal, zu wenig Plätze, zu wenig Zeit. Die Folgen für die Betroffenen sind verheerend: Der Kinderschutz muss funktionieren. Gleichzeitig sollen Eltern die Chance bekommen, mit Unterstützung des Jugendamtes ihre Kinder wieder zu sich nehmen zu dürfen. In der Reihe „Das Wissen“ des SWF ist am 20.02.2026 der Podcast „Kinder aus der Familie nehmen – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?“ ausgestrahlt worden, für den ein Interview mit Prof. Dr. Trenczek geführt wurde.

Inobhutnahme – Kinderschutz zwischen Rechtsanspruch, Wunsch und Wirklichkeit

Bundestagung Inobhutnahme 2025

Kinderschutz zwischen Rechtsanspruch, Wunsch und Wirklichkeit –  Impulse zur Weiterentwicklung der Inobhutnahme

09.-10. Oktober 2025 in Erkner (bei Berlin)

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Rechtsposition junger Menschen und Familien in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gestärkt werden. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich darauf aus, die Rechte der jungen Menschen und Eltern zu verwirklichen und beteiligungsorientierte Hilfen zu gestalten, doch die Rahmenbedingungen erschweren dies zunehmend. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung aus Praxis und Forschung, die die Fach- und Konzeptentwicklung bereichern. In der Praxis zeigt sich eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Das Arbeitsfeld der Inobhutnahme steht besonders unter Druck, da geeignete Lösungen sowie Anschlusshilfen fehlen und sich der Fachkräftemangel spürbar auswirkt. Die Anforderungen nehmen zu und wir müssen ihnen fachlich begegnen.

Die Bundestagung der Fachgruppe Inobhutnahme wird sich vor dem skizzierten Hintergrund mit zentralen Fragen der Inobhutnahme aus Praxis und Theorie beschäftigen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Beginnen wird die Tagung mit einem explorativen Grundsatzvortrag von Prof. Dr. Thomas Trenczek »Muss ich, darf ich, kann man« – Frequently Asked Questions und fachliche Standards der Inobhutnahme über praxisnahe rechtliche und fachliche Fragestellungen. In Workshops werden u. a. die Themen Verweildauer, Clearing, Zusammenarbeit mit Eltern, Trägerverantwortung oder die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Jugendämter genauso wie die aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter oder junger Kinder in der Inobhutnahme praxisorientiert in den Fokus gestellt.

Prof. Dr. Nicole Rosenbauer wird den zweiten Tag mit einem Vortrag zu schwer erreichbaren jungen Menschen in der Inobhutnahme eröffnen. Für die anschließenden Fachforen sind u. a. folgende Themen geplant: Kinderschutz und Kooperation, Entwicklung von Schutzkonzepten, Erlebensperspektiven junger Menschen und Eltern in der Inobhutnahme und Durchlässigkeit der Systeme.

Die Tagung wird mit einer Podiumsdiskussion zur rechtebasierten Weiterentwicklung des Kinderschutzes abgeschlossen.

Die Tagung richtet sich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie weitere Vertreter*innen aus Praxis und Wissenschaft.

Weitere Informationen und Anmeldung → hier

Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die Nationalakademie Leopoldina hat in einem aktuellen Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (2025)mahnend darauf hingewiesen, dass es aus wissenschaftlicher Sicht deutliche Hinweise darauf gebe, dass die Nutzung der (sog.) sozialer Medien – ungeachtet mancher Vorteile – die psychische Gesundheit, das Wohlbefinden und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen kann. Die Leopoldina fordert deshalb konkrete Maßnahmen , um Kinder und Jugendliche besser vor Auswirkungen von Sozialen Medien zu schützen. So sollen Kinder unter 13 Jahren gar keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Die Angebote sogenannter sozialer Medien seien für sie „grundsätzlich ungeeignet“. Bis 17 Jahren sollten soziale Medien dann nutzbar sein, jedoch altersgerecht – also mit deutlichen Einschränkungen. Unter anderem wird empfohlen, bei Kindern unter 16 Jahren Livestreaming, Push-Benachrichtigungen sowie endloses Scrollen zu verhindern. Im Alter von 13 bis 15 Jahren empfiehlt die Akademie außerdem eine von den Eltern begleitete Nutzung. In Kitas und Schulen sollte die Nutzung von Smartphones bis zur zehnten Klasse untersagt werden (vgl. Tageschau v. 13.08.2025).

Pressemeldung der Leopoldina vom 11.08.2025:

Altersgrenzen für Social Media und Einschränkung suchterzeugender Funktionen: Leopoldina-Diskussionspapier empfiehlt besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Nutzung sozialer Medien ist für einen Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland längst alltäglich. Viele von ihnen zeigen dabei ein riskantes, manche sogar ein suchtartiges Nutzungsverhalten. Zwar kann die Nutzung sozialer Medien durchaus positive Effekte für Heranwachsende haben – bei intensiver Nutzung können jedoch negative Auswirkungen auf das psychische, emotionale und soziale Wohlbefinden auftreten, wie Depressions- und Angstsymptome, Aufmerksamkeits- oder Schlafprobleme. In einem heute veröffentlichten Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina schlagen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips vor. In dem Papier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ geben sie Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Folgen sozialer Medien zu schützen, beispielsweise durch altersabhängige Zugangs- und Funktionsbeschränkungen.

Das Diskussionspapier gibt einen Einblick in die aktuelle Studienlage zum Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der verfügbaren Evidenz ist korrelativer und nicht kausaler Natur: Querschnittstudien belegen einen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und einer zunehmenden psychischen Belastung. Einige Längsschnittstudien über längere Zeiträume hinweg liefern zudem Hinweise darauf, dass die intensive Nutzung sozialer Medien ursächlich für diese Belastungen sein kann. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich deshalb für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus: Es besagt, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn es Hinweise auf mögliche schädliche Auswirkungen gibt, auch wenn wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt ist, wie groß das Risiko tatsächlich ist.

Laut den Autorinnen und Autoren besteht politischer Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, da die möglichen Gefährdungen durch eine intensive Social-Media-Nutzung erheblich sind. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler formulieren im Diskussionspapier konkrete Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren sozialer Medien zu schützen und sie gleichzeitig zu einem reflektierten und kompetenten Umgang mit ihnen zu befähigen. Sie sprechen sich dafür aus, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 15-jährige Jugendliche sollten soziale Medien nur nach gesetzlich vorgeschriebener elterlicher Zustimmung nutzbar sein. Für 13- bis 17-Jährige sollen soziale Netzwerke zudem altersgerecht gestaltet werden – beispielsweise bei den algorithmischen Vorschlägen, durch ein Verbot von personalisierter Werbung oder durch die Unterbindung besonders suchterzeugender Funktionen wie Push-Nachrichten und endloses Scrollen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen außerdem, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zuzulassen.

Das Diskussionspapier erläutert auch die mögliche Umsetzung der Altersgrenzen und altersgerechten Einschränkungen auf Social Media. Hier sehen die Autorinnen und Autoren vor allem auf EU-Ebene Möglichkeiten der Regulierung. Die deutsche Bundesregierung sollte sich dort für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen. Ein vielversprechender Ansatz ist bereits die geplante Einführung der „EUDI-Wallet“, die einen datenschutzkonformen digitalen Altersnachweis ermöglichen soll. Um einen reflektierten Umgang mit sozialen Medien zu fördern, schlagen die Autorinnen und Autoren vor, einen digitalen Bildungskanon in Kitas und Schulen zu verankern, der Kinder und Jugendliche auf Themen des digitalen Lebens vorbereitet. Die Kompetenzen von Lehr- und Erziehungsfachkräften sollten gestärkt werden, um riskantes bzw. suchtartiges Nutzungsverhalten frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Niedrigschwellige Public-Health-Kampagnen sollten Familien zudem über die Einflüsse sozialer Medien auf die psychische Gesundheit sowie über die Möglichkeiten einer positiven Gestaltung der Social-Media-Nutzung informieren. Zudem bedarf es weiterer Forschung, um die Wirkmechanismen der Nutzung sozialer Medien in dieser Altersgruppe besser zu verstehen und die Effektivität der Schutzmaßnahmen zu evaluieren.

Das ausführliche Diskussionspapier Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ finden Sie hier → https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/soziale-medien-und-die-psychische-gesundheit-von-kindern-und-jugendlichen-2025/

Quelle Pressemeldung der Leopoldina vom 11.08.2025:
Tageschau v. 13.08.2025).

„Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“ – Freiheitsentziehende Maßnahmen in der KJH

In der TAZ vom 1.4.2025 (kein Aprilscherz) wurde ein Interview mit Prof. Thomas Trenczek
zurfreiheitsentziehenden Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe
veröffentlicht mit der Schlagzeile „Freiheit darf man nicht präventiv entziehen
(PDF-Datei_Trenczek-Freiheitsentziehende Unterbringung in der KJH-Interview TAZ-1.4.2025)

Hintergrund sind u.a. die aktuellen Bestrebungen, neue, sog. „geschlossene“ Einrichtungen zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Kinder- und Jugendlichen zu errichten. Hierzu ist unlängst ein umfangreicheres Gutachten von Thomas Trenczek & Annemarie Schmoll in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe – Rechtliche Voraussetzungen und sozialpädagogische Grenzen“ (ZJJ 3/2024, 192-204) erschienen.
Der Beitrag wurde auch im Repositorium KrimPub der Kriminologische Zentralstelle – KRIMZ veröffentlicht.

Neuauflage Handbuch Inobhutnahme

Unlängst ist in 4. Auflage das von Thomas Trenczek herausgegebene Handbuch Inobhutnahme erschienen.

Das Standardwerk stellt die sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Krisenintervention durch die Kinder- und Jugendhilfe dar, gibt einen differenzierten Überblick über die derzeitige Praxis und erläutert umfassend die rechtlichen Regelungen der sozialpädagogischen Krisenintervention.
Alle wesentlichen Rechtsfragen der Inobhutnahme nach dem SGB VIII werden detailliert und praxisbezogen kommentiert. Verantwortliche in den Jugendämtern und den Einrichtungsträgern wie auch der Rechtsprechung werden damit in die Lage versetzt, umfassende Antworten auf alle wesentlichen Fragen der Krisenintervention durch die Kinder- und Jugendhilfe zu finden.

Umfassende Gesamtdarstellung zu den Themen: Continue reading