Kategorie: Allgemein

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII – Neuauflage

Das Warten hat ein Ende. Endlich ist die neue (10.) Auflage des von Johannes Münder, Thomas Meysen und mir herausgegebenen Frankfurter Kommentars erhältlich.

Frankfurter Kommentar SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe – Kommentar
Herausgegeben von Prof. em. Dr. Johannes Münder,
Dr. Thomas Meysen und Prof. Dr. Thomas Trenczek, M.A.
10. Auflage 2026, ca. 1.250 S., geb., ca. 89,– €
ISBN 978-3-7560-3025-5
als Print oder via Beck-online

Nomos-Verlag

Flyer 

Verlagstext:

Der „Frankfurter Kommentar“ ist meinungsprägend für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe – nicht nur in der Erläuterung der
Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu
anderen Sozialleistungssystemen.
Die 10. Auflage berücksichtigt
■ die Neuregelungen durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz), das die neuen Aufgaben der Aufarbeitung und Fallanalysen samt Finanzierungs- und Datenschutzgrundlagen eingeführt hat
■ die erste Rechtspraxis zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zur Vormundschaftsreform sowie
■ neueste Entwicklungen insbesondere zu den Themen junge Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Hilfeplanung, Sozialdatenschutz, Finanzierung sowie örtliche Zuständigkeit/Kostenerstattung.

Die Neuauflage kommentiert alle wichtigen neuen Gerichtsurteile, die aktuelle Behördenpraxis sowie sämtliche Änderungen der 20. Legislaturperiode.

———-Hinweis des Verfassers—————————–
Neben der Kommentierung einiger Grundlagen (Einleitung und § 2) liegt der Schwerpunkt meiner Kommentierungen in den Bereichen Individualleistungen/Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), die Krisenintervention durch Inobhutnahme (§§ 42 ff. SGB VIII), die Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren (§§ 50-52 SGB VIII) sowie der Erläuterung des Sozialverwaltungsverfahrens im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Anh. II)

Im Hinblick auf die Mediation & Konfliktmanagement besonders interessant sind die Kommentierung der rechtlichen Regelungen im Arbeitsfeld

  • Familienmediation (§ 17 Rn. 40 ff., § 50 Rn. 38, § 50-Anhang/familiengerichtliches Verfahren Rn. 17 ff. ) sowie
  • Mediation in strafrechtlich relevanten Konflikten/Restorative Justice  (§ 52 Rn. 46 f.)

Warum ich WhatsApp nicht verwende – Datenschutz und Menschenrechte

Warum ich WhatsApp (Meta) nicht verwende – Kritik im Hinblick auf Datenschutz und Menschenrechte

Wiederholt werde ich gefragt, warum ich kein Whatsapp verwende. Das sei doch so bedienerfreundlich und werde „von allen“ genutzt. Man grenze doch sich selbst insb. auch aus Gruppenzusammenhängen aus, wenn man nicht bei Whatsapp mitmache. Selbst wenn dies so sein sollte (gute Freude scheinen auch ohne Whatsapp weiter Kontakt zu mir halten zu wollen), gibt es für die Meta-Abstinenz gute, ja wichtige Gründe. Neben dem Hinweis auf den notwendigen, kritisch-bewussten Umgang mit den digitalen Medien,[1] (d.h. also auch Verwendung von Ecosia und Startpage statt Google[2] bei der Internetsuche), lautet meine Kurzantwort, dass ich einige andere (nur vermeintlich „soziale“) digitale Medien (z.B. sog. X/früher Twitter, Instagram, TikTok, Facebook & Co) nicht nur wegen ihres schlichten „Inhalts“, sondern insbesondere Whatsapp und andere Produkte des Meta-Konzerns vor allem auch aus Datenschutz- und Menschenrechts-Gründen nicht verwende. Da offenbar nicht allen Nutzer:innen die Problematik bekannt oder verständlich ist, möchte ich an dieser Stelle einige wesentliche Argumente (bei weitem nicht alle Aspekte) zusammenfassen.

Insbesondere WhatsApp (und Meta, der Mutterkonzern) stehen seit Jahren wegen verschiedener Verstöße gegen Datenschutzrechte und Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte unter massiver Kritik. Die Vorwürfe konzentrieren sich insb. auf Verstöße gegen die europäischen und nationalen Datenschutzregelungen, auf fehlenden Schutz für Minderjährige sowie auch wegen Verstöße gegen andere Grund- und Menschenrechte.

Die Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:[3]

  • Rechtswidrige Datenweitergabe an andere Meta-Unternehmen (insb. Facebook): Weitergabe von Nutzerdaten (wie Telefonnummern, Transaktionsdaten, Standortdaten) an Meta-Unternehmen zu Werbe- und Profiling-Zwecken, ohne ausreichende Einwilligung oder Rechtsgrundlage. Besonders schwer wiegt die
  • Rechtswidrige Datensammlung von Nicht-Nutzern: Durch das Hochladen von Adressbüchern aus den Nutzer-Geräten werden auch Daten von Personen an WhatsApp/Meta übermittelt, die selbst keine Nutzer des Dienstes sind und nicht zugestimmt haben.
  • Mangelnde Einwilligung und mangelnde Transparenz: Aber auch im Hinblick auf Whatsapp-Nutzer verzichtet WhatsApp im Hinblick auf die Datenverarbeitung und ‑weitergabe offenbar weiterhin auf eine ausdrückliche, wirksame Einwilligung und scheint sich nur auf den Vertragsrahmen zu berufen. Dabei informiert WhatsApp seine Nutzer nicht hinreichend klar genug darüber, wie ihre Daten verarbeitet und zwischen WhatsApp und anderen Facebook/Meta-Unternehmen ausgetauscht werden (Art. 12-14 DSGVO).
  • Metadaten-Analyse: Zwar sind die Inhalte der Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt, allerdings sammelt WhatsApp umfangreiche Metadaten (wer, wann, wie oft mit wem kommuniziert), die die Erstellung detaillierter Persönlichkeits- und Bewegungsprofile.
  • Datenübermittlung in die USA: Meta übermittelt die erhobenen Daten (der Nutzer und Nicht-Nutzer) zur Datenverarbeitung in die USA. Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, ob die Datentransfers in die USA ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten.[4]
  • Unverschlüsselte Backups: Wenn Nutzer ihre Chat-Backups in der Cloud (Google Drive/iCloud) speichern, sind diese standardmäßig oft nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, wodurch Meta oder Behörden theoretisch Zugriff erhalten können.

Anlässlich der massiven Beschwerden gegen Whatsapp leitete die (wegen des europäischen Unternehmenssitzes zuständige) irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) ein Untersuchungsverfahren ein, aufgrund dessen WhatsApp zu einem Bußgeld in Höhe von 5,5 Mio. Euro verurteilt wurde.[5] Nach Intervention verschiedener nationalen Aufsichtsbehörden erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) als übergeordnete Europäische Behörde einen für alle nationalen Behörden verbindlichen Beschluss, in dem die irische Behörde auffordert wurde, die Vorwürfe gegen Whatsapp zu erweitern und die geplanten Bußgelder erheblich zu erhöhen. Auf dieser Grundlage wurde gegen WhatsApp Irland letztlich eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro verhängt,[6] welche durch das Gerichts der Europäischen Union (EuG 07.12.2022 – T-709/21) bestätigt wurde, weil es die von Meta erhobene Nichtigkeitsklage gegen EDSA-Beschluss für formal unzulässig erklärte. Allerding kann diese Entscheidung nach dem Beschluss des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH v 10.02.2026 – C-97/23 P) aus formalen Gründen (der Beschluss der EDSA stelle eine direkt vor den Unionsgerichten anfechtbare Handlung und keine bloße „Zwischenmaßnahme“ dar) noch angefochten werden. Das ändert freilich nichts an der massiven Kritik gegen Whatsapp/Meta wegen der Verstöße gegen den Datenschutz.

Aus den o.g. Gründen haben deutsche Datenschutzbehörden wiederholt darauf hingewiesen, dass die Nutzung von WhatsApp durch Behörden und Unternehmen zur Kommunikation mit Kunden oder Mitarbeitenden aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel unzulässig ist.[7] Darüber hinaus hat z.B. das Landgericht Berlin II (02.12.2025,- 15 O 569/18 und LG Berlin II  24.02.2026 – 52 O 22/17) einige der o.g. Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt und insb. die Datenweitergabe an Facebook in Deutschland untersagt.

Nicht nur datenschutzrechtlich, sondern im Hinblick auf andere Grund- und Menschenrechte ist die Nutzung von Whatsapp und andere Meta-Produkte problematisch. Meta sieht sich massiven Vorwürfen und rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit Menschenhandel und sexueller Ausbeutung von Minderjährigen gegenüber.[8]

So verurteilte ein Geschworenengericht in New Mexico unlängst Meta  zur Zahlung von 375 Millionen US-Dollar, weil das Unternehmen Nutzer über die Sicherheit seiner Plattformen (Facebook, Instagram, WhatsApp) für Kinder getäuscht und Kinder wissentlich Gefahren wie sexuellem Missbrauch und Menschenhandel ausgesetzt hat.[9] Der Attorney General von New Mexico kritisierte, dass das Whatsapp die Nutzung von Plattformen zur Anbahnung von Menschenhandel und zur Verbreitung von Missbrauchsmaterial (CSAM) billigend in Kauf genommen habe. WhatsApp wird zudem vorgeworfen, dass geschlossene WhatsApp-Gruppen zur Rekrutierung von Opfern und zur Koordinierung von Menschenhandel genutzt werden.[10] Kritisiert werden auch unzureichende Schutzmechanismen, die den Zugang für Kinder effektiv zu beschränken.[11] Obwohl das Mindestalter in Deutschland bei 16 Jahren liegt (bzw. 13 Jahren mit elterlicher Zustimmung gemäß DSGVO), führe WhatsApp keine wirksame Altersprüfung durch. Minderjährige können WhatsApp-Kanäle oder Gruppen auch ohne das Wissen ihrer Eltern nutzen, was das Risiko für Cyber-Grooming und die Verbreitung persönlicher Informationen erhöht.

Schließlich gibt es zu Whatsapp mit Signal und Threema zumindest zwei datenschutzkonforme Alternativen.[12] Es gibt also keinen vernünftigen Grund, Whatsapp (bzw. Facebook & Co) weiterhin zu benutzen, vielmehr wichtige Datenschutz- und Menschenrechtsgründe, die Meta-Produkte zu meiden. Zudem, wie gesagt, gute Freunde bleiben auch ohne Whatsapp in Verbindung.

Die ursprüngliche Fassung des Beitrag wurde anlässlich
der Gerichtsentscheidung in New Mexico v. 24.03.2026 aktualisiert.

PS im Nachgang: Ein empfehleswerter Beitrag zu diesem Thema ist auch der → Essay „Der Geruch verwesender Gehirne“ von Phillip Bovermann in der SZ v. 21.04.2026

 

Quellen:

[1] Zum Inhalt wie Sinn und Zweck des Datenschutzes siehe hierzu einführend u.a. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Das Recht auf Datenschutz. Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG, Berlin 2024; Lanier, J.: Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen musst; Hamburg 2019 sowie ders.:  Wem gehört die Zukunft?; Hamburg 2021; Solove, D. J.: Nothing to Hide: The False Tradeoff Between Privacy and Security; Yale 2011; Trenczek/Tammen/Behlert et al. Grundzüge des Rechts, 6. Aufl. 2024, Kap. I-2.2.5 und III.-1.2.3; NDR-Tagesschau: Datenhandel außer Kontrolle (Tagesschau v. 15.01.2025). Empfehlenswert ist auch Böhmermann: Wie Facebook (und andere Digitale Netzwerke) weltweit Demokratien zerstören (10.12.2021; https://www.youtube.com/watch?v=ALzSAC4Wl6c).

[2] Kruse, B.: Was Google über uns weiß – Jeder und jede hat etwas zu verbergen“, Süddeutsche Zeitung v. 22.03.2022

[3] Quellen hierzu: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit v.12. 01.2024; DPC (Irish Date Protection Commission: Inquiry into WhatsApp Ireland Ltd (12.01.2023); Deutsche Gesellschaft für Datenschutz: WhatsApp wurde im Rahmen der DSGVO zu einer Geldstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt; Dr. DSGVO/Dr. Klaus Meffert: WhatsApp, Mega-Bußgeld, Datenlecks und Ignorierte Sicherheitslücken (08.09.2025); Landgericht Berlin II Urt. v. 02.12.2025- 15 O 5Kruse69/18  und LG Berlin II  24.02.2026 – 52 O 22/17; Verbraucher­zentrale NRW e.V.: Unzulässigkeit der Datenübertragung von WhatsApp an Facebook (13.03.2026); vgl. auch Aigner Business solutions: WhatsApp GDPR compliant? Why WhatsApp is problematic under data protection law v. 23. 11. 2020;

[4] Vgl. hierzu auch EuGH 16. Juli 2020 – C-311/18 (Urteil zum sog. „Privacy Shield“ – „Schrems II“) )

[5] DPC (Irish Date Protection Commission: Inquiry into WhatsApp Ireland Ltd (12.01.2023) and

Decision of the Data Protection Commission made pursuant to Section 113 of the Data Protection Act, 2018 and Articles 60 and 65 of the General Data Protection Regulation v. 12.02.2023

[6] LTO v. 03.09.2021 Whatsapp unter­schätzt Iri­sche Daten­schutz­kom­mis­sion; Deutsche Gesellschaft für Datenschutz (o.D.) WhatsApp wurde im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) zu einer Geldstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt.

[7] Vgl.  Bundesdatenschutzbeauftrage: Rundschreiben des BfDI an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden zur Nutzung des Messengers „WhatsApp“ zur dienstlichen Kommunikation während der Corona-Krise v. 14.04.2020; vgl. Staatsanzeiger Baden-Württemberg v. 11.03.2024: Dürfen Behörden WhatsApp benutzen?;

Vgl. auch Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Datenschutz bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen – Merkblatt für Verantwortliche zur Nutzung von „WhatsApp“ v. 15.11.2018; DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder): Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien (März 2019).

[8] UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR): Online Scam operations and trafficking into forced criminality in South Asia.  v. 29.08.2023; The Guadian v. 27.04.2023: How Facebook and Instagram became marketplaces for child sex trafficking; vgl. bereits The Conversation v. 8.9.2016 Women are being traded as slaves on WhatsApp – here’s how the UN can act.

[9] New Mexico Department of Justice v. 24.03.2026: New Mexico Department of Justice Wins Landmark Verdict Against Meta; vgl. Deutschlandfunk v. 25.03.2026.

[10] (British) National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) v. 13.11.2025: Data shows how criminals are using private messaging platforms to manipulate and groom children.

[11] Vgl. auch Jugendschutz.net v. 19.01.2026 .

[12] Chip.de: Für mehr Datenschutz und Sicherheit: WhatsApp-Alternativen. Weg von der Meta-Chat-App (02.12.2025)

Restorative Justice aus viktimologischer Perspektive

Demnächst erscheint im von Gina Rosa Wollinger und Ulrike Zähringer herausgegebenen Handbuch Viktimologie– Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und rechtliche Praxis (Wiesbaden 2026; ISBN 78-3-658-48466-8) mein Beitrag Restorative Justice aus viktimologischer Perspektive (S. 1177 – 1196). (doi.org/10.1007/978-3-658-48467-5), in dem die RJ-Praxis insbesondere aus der Perspektiven der Opfer untersucht werden.

In diesem Beitrag werden (1.) die (begrifflichen, historischen, konzeptionellen) Wurzeln sowie (2.) die Wesenselemente der mittlerweile in der westlichen Hemisphäre praktizierten Restorative Justice-Ansatzes (RJ) beschrieben. Im Hinblick auf die Opferbedürfnisse und Resultate der RJ-Projekte werden die empirischen Erkenntnisse im 3. Abschnitt kurz zusammengefasst, bevor unter 4. der Blick auf einige wichtige rechtliche Regelungen geworfen wird. Letztlich (5.) geht es um die Frage, ob Restorative Justice tatsächlich ein neues, Opferinteressen hinreichend berücksichtigendes Konfliktregelungsparadigma darstellt.

Kritisch betrachtet wird in diesem Beitrag die mitunter „falsch verstandene“ Gemeinwesenorientierung bzw. die Instrumentalisierung der Opfer in sog. RJ-Projekten, in denen entgegen der auf Balance zwischen Opfern und Beschuldigten ausgelegten RJ-Grundkonzeption, die Interessen der Opfer gegenüber denen des Gemeinwesens hintangestellt werden. Opfer kommen in diesen Konzeptionen eher funktional oder gar nicht vor; manche Verfahren, Instrumente oder gar Sanktionen (community service, compensation orders, paying money to a charity organization) werden als „restorative“ apostrophiert, unabhängig davon, ob die Einbeziehung der Deliktsopfer konzeptionell vorgesehen ist. Dabei werden „restorative justice“- und „community justice“-Ansätze vermischt und die begrifflichen und konzeptionellen Unterschiede zwischen Restorative Justice und Community Justice  nicht immer hinreichend beachtet

Fachliche Standards der Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

In der neuen Ausgabe der ZJJ 1/2026, 12 ff. ist gerade mein gemeinsam mit Annemarie Schmoll verfasster AufsatzBeratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren − Fachliche Standards und die Folgen für Sprachmittlung und Dolmetscherkosten“ erschienen.
Der Beitrag nimmt die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 10.09.2025, 1 WS 52/25 zur Frage der Erstattung von Dolmetscherkosten im jugendkriminalrechtlichen Arbeitsfeld zum Anlass, die Beratungsleistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren und die sich hierfür aus dem Gesetz ergebenden fachlichen (Mindest-)Standards darzustellen. Dabei wird im Hinblick auf die Beratungsleistungen des Jugendamts und die Kostentragung für die Beauftragung von Sprachmittler*innen bzw. Dolmetschende sozialrechtlich zunächst (2.) zwischen dem allgemeinen Sozialverwaltungsverfahren und (3.) der Leistungserbringung unterschieden. Im 4. Abschnitt werden dann die rechtlichen Ausführungen für diese beiden Teilbereiche im Hinblick auf die Aufgaben des Jugendamts nach § 52 SGB VIII zusammengeführt. Zu Beginn wird im Problemaufriss (1.) auch eine ältere, im Hinblick auf die Dolmetscherkosten ähnlich lautende Entscheidung des LG Tübingen von 2018 zum Anlass genommen, das grundsätzliche Verhältnis von öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe und (Jugend-)Strafjustiz knapp zu beschreiben.

Der Aufsatz ist auch in einer online-Version abrufbar auf der Internetseite der DVJJ → https://www.dvjj.de/zjj-digital/

 

Inobhutnahme – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?

Das Kind in Obhut nehmen und womöglich die Familie zerreißen – oder nicht eingreifen und die Sicherheit des Kindes aufs Spiel setzen? Vor dieser Entscheidung stehen die Jugendämter und Familiengerichte in Deutschland jeden Tag. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt, während Behörden und Wohneinrichtungen überlastet sind: zu wenig Personal, zu wenig Plätze, zu wenig Zeit. Die Folgen für die Betroffenen sind verheerend: Der Kinderschutz muss funktionieren. Gleichzeitig sollen Eltern die Chance bekommen, mit Unterstützung des Jugendamtes ihre Kinder wieder zu sich nehmen zu dürfen. In der Reihe „Das Wissen“ des SWF ist am 20.02.2026 der Podcast „Kinder aus der Familie nehmen – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?“ ausgestrahlt worden, für den ein Interview mit Prof. Dr. Trenczek geführt wurde.

Gedankensplitter: Erkenntnisse, Wissen und Perspektiven der anderen

In Ergänzung zu der Sammlung von bemerkenswerten Beiträgen aus Fachpublikationen und Qualitätsmedien (→ 2026)(→ 2025)(→ 2024) werden einige dieser Publikationen hier auf dieser Seite ausschnittsweise bzw. hervorragende in ihnen formulierte Gedanken(splitter), Erkenntnisse, Wissensteile und Perspektiven (ggf. gekürzt) wiedergegeben, weil diese so beeindruckend klar formuliert sind, dass mensch es kaum besser ausdrücken könnte:

  • Antisemitismus: „Antisemitismus lebt nicht nur von Hass, sondern immer auch von Wegsehen, von Schweigen und dem Wunsch, sich nicht positionieren zu müssen. …Der gefährlichste Verbündete des Hasses ist nicht der Radikale, sondern der Gleichgültige. Gerade deshalb richtet sich Erinnerung nicht nur gegen Extremismus. Sie richtet sich an die Mitte der Gesellschaft. Sie fordert Haltung ein – nicht Empörung, sondern Verantwortungsbewusstsein. Nicht Worte, sondern Taten. Antisemitismus lebt vom Hass der Wenigen – und vom Schweigen der Vielen.“ (Martin Moszkowicz in der SZ v. 26.01.2026; → Presse und Medien).
  • Bürgerschaftliches Engagement und Haltung: „Was tun angesichts der Weltlage? Hilfe für die Ukraine, die mutigen Menschen in Iran? Geht uns alle an. Denn auch, wenn sich angesichts des Siegeszugs der Despoten derzeit viele machtlos fühlen: Europa hat viele Trümpfe in der Hand – konsequenter Konsumentenprotest etwa wirkt. …  Man muss sich das Schweigen der Täter nicht zu eigen machen, in einer offenen Gesellschaft darf man auch sagen, was noch nicht ist. Demokratie bedeutet nicht zu warten, bis die Meinungsforscher anrufen und fragen, was man am kommenden Sonntag tun würde, wenn Wahl ist. Die immensen Vorteile, die man als Bürger der Europäischen Union genießt, verpflichten auch zu einem bürgerlichen Engagement und dazu, schon mal darüber nachzudenken, wie man im Lichte eigener moralischer Werte sein Leben ändern kann.“ (Wer schweigt, ist Täter. Nils Minkmar in der SZ v. 25.01.2026; Presse und Medien).
  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr: Die sog. sozialen Medien „sind ein brutales Instrument des Kapitalismus. Algorithmen machen aus allem, was wir inhaltlich beschreiben können, eine kommerziell zugespitze Ware. Sie verkaufen uns, denn sie haben nichts dagegen, dass Mächte wie Russland, aber auch China, mit ihnen unsere Demokratien angreifen. Tiktok ist eine Plattform, die primär Propaganda und Lügen verbreitet. Sie lässt ihre Konsumenten manipulieren und verdummen.“ … „Dass wir Verantwortung tragen, jeder von uns, das haben wir verdrängt. Wir haben 20 bis 30 Jahre in einer Art Schlaraffenland gelebt, jedenfalls 80 Prozent der Bevölkerung. Und haben gedacht, es werde immer so weitergehen. Wir haben gedacht, wir könnten mit Geld auch Sicherheit kaufen. Heute lernen wir, dass wir weder diese endlose Zeit noch genug Geld haben werden.“ (Interview mit Michel Friedmann in der SZ v. 28.08.2025).
  • Diskussionskultur in Deutschland: „Dieses Land ist dabei, das Zuhören zu verlernen. Für Zwischentöne und Genauigkeiten, für die Nebensätze sozusagen, ist immer weniger Platz im politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Dieses Land ist dabei, das Zuhören zu verlernen, das genaue Nachlesen, das unaufgeregte Nachdenken, die sachliche Auseinandersetzung, die durchaus kritisch, kontrovers und pointiert sein soll. Der Sturz Hillebrands ist ein Musterbeispiel für eine zum hysterischen Geplärre verkommene Empörungskultur bei X und Co., die jedes Maß verloren hat. Um den Jahreswechsel von Bild und anderen Boulevardmedien angestachelt, griffen die üblichen Reflexe der sozialen Netzwerke: Nicht informieren, nicht argumentieren, sondern draufhauen, sich auskotzen, Hauptsache abfällig und persönlich. Das verselbständigt sich schnell, und dann fühlen sich jene, die mitmachen, erst recht bestätigt. Als könnte Volkes Zorn Volkes Hirn ersetzen.“ (Uwe Ritzer in der SZ 03.02.2026).
  • Gerechtigkeit: „Nicht für jedes Problem, nicht für jeden Konflikt gibt es eine gerechte Lösung. Das klassische Beispiel ist die todbringende Lore, die auf einer Schiene einen Abhang hinunter und auf eine Weiche zurast, die sie auf ein Gleis leitet, auf dem mehrere Arbeiter beschäftigt sind. Das Verstellen der Weiche würde sie auf ein anderes Gleis leiten, auf dem nur ein Arbeiter beschäftigt ist. Soll, wer an der Weiche steht, sie verstellen? …. Dass die Forderung nach Gerechtigkeit keine Aussicht auf Erfüllung hat, muss nicht davon abhalten, sie zu erheben. Wir bewundern die Frauen und Männer, die in diktatorischen und totalitären Regimen das Unrecht anklagen und angreifen, auch wenn sie es nicht abwenden können und wissen, dass sie es nicht können. Beides kann stimmen: der Zuruf, nicht gegen die Wirklichkeit an einer Gerechtigkeitsforderung festzuhalten, die scheitern muss, und der andere Zuruf, vor der Wirklichkeit die Forderung nach Gerechtigkeit nicht aufzugeben, nur weil sie scheitern muss. Wie mächtig ist die Wirklichkeit, wie dauerhaft verspricht sie, die nicht ewig dauern wird, zu sein, wie aussichtslos ist die Forderung? Die beiden Zurufe können sogar gleichzeitig stimmen, weil das Leben in der Wirklichkeit weitergehen, weil aber auch die Gerechtigkeit weiterleben soll.“ (Bernhard Schlink in der SZ 10.02.2026 Presse und Medien).
  • Gesellschaftliches Engagement: „Es bringe nichts, sich von Chat-GPT abzumelden, hatte mein Sohn gesagt. Ich weiß selbst nicht, ob es etwas bringt, dennoch hatte ich das sehr starke Bedürfnis, es zu tun. Wenn ich mich vor dem leeren Word-Dokument sitzend jemals gefragt hätte, ob es etwas bringt, einen Satz aufzuschreiben und noch einen und noch einen, gäbe es keinen meiner drei Romane. Neben vielen anderen Dingen, wie eben Kunst oder einfach nur Spaß, ist gesellschaftliches und politisches Engagement anfangs immer eine unkalkulierbare Unternehmung. Ob es etwas bringt, es etwas zum Guten wendet, wissen wir nicht. Es beginnt mit einem intrinsischen Bedürfnis, dem wir folgen.“ (Nava Ebrahimi in der SZ 18.04.2026).
  • Kulturkampf: Die populärste Antwort der konservativen und rechten Kulturkämpfer ist die, dass sie sich gerade eine Befreiungsgeschichte erzählen. Dass sie endlich die Normalität zurückerobern und sich wehren gegen die Meinungsübermacht derer, die ihnen vorschreiben wollen, wie sie sprechen, schreiben, leben sollen. „Woke Vorstellungen beanspruchen in vielen wichtigen Bereichen die Deutungshoheit über Richtig und Falsch: bei Migration und Integration, bei Geschlecht und Sexualität, bei Energie und Klima“ …. Kulturkämpfer immer die anderen.  Richtig daran ist, dass man in abgelegenen Universitätsseminaren, in Berliner Lokalen und in den Netzwerken X und Bluesky äußerst unduldsamen Zeitgenossen begegnen kann, Leuten, die ihren linken Kulturkampf mit aller Härte führen wollen. Richtig ist aber auch, dass die Gesetze, von denen sich nicht nur Rödder gegängelt fühlt, die Gesetze zum Beispiel zur Abschaltung von Verbrennungsmotoren und Atomkraftwerken, von parlamentarischen Mehrheiten verabschiedet worden sind. …. Der rechte Kulturkampf, die rechte Erzählung, die rechte Antwort auf die Frage, wer wir sind und wer wir sein wollen, laufen folglich auf das genaue Gegenteil hinaus. Wir sind deutsch, wir sind weiß, wir sind seit jeher hier zu Hause. Und wir wollen weiterhin unter uns bleiben. Diese Antworten sind verständlich und populär … Sie ist aber falsch, was jeder Besuch in einer Arztpraxis oder einem Altersheim zeigt, wo ohne Zugewanderte nichts mehr ginge. Wenn die Deutschen unter sich bleiben wollen, können sie den Laden gleich dichtmachen. Die rechten Kulturkämpfer stehen auf verlorenem Posten – was vermutlich die beste Begründung ist für ihre Wut und Unversöhnlichkeit. … Und dafür, dass die AfD den Kulturkampf zu ihrer wichtigsten Strategie gemacht hat. Sie hat ja sonst nichts zu bieten. Die großen, wichtigen Fragen, das lehrt nicht nur das Nachdenken übers Lebensrecht und die Menschenwürde der Ungeborenen, sind viel zu kompliziert, als dass sich im Modus des Kulturkampfs brauchbare Antworten finden ließen. Man muss da zuhören, abwägen, man braucht Arbeitshypothesen und keine starken Meinungen. Man sollte die Kulturkämpfe also verweigern. Je länger sie dauern, desto dümmer werden alle Kämpfer davon.“ (Essay von Claudius Seidl SZ v. 05.09.2025).
  • Rechtspopulismus: „Ein Erfolgsrezept des Rechtspopulismus ist es, demokratische Normen und Gesetze zu missachten – und dann das Opfer des Systems zu geben, wenn Staat, Justiz oder Medien auf diesen Normen bestehen. So funktioniert Trumps Maga-Welt, so funktioniert der Rassemblement National, so funktioniert die Propaganda der AfD. Umgekehrt sind Populisten und Demokratieverächter groß darin, wirkliche oder angebliche Verstöße von Demokraten zu unfassbaren Skandalen aufzublasen, um zu zeigen, wie verderbt und volksfern „die Eliten“ seien. …. Es ist eine Ungleichheit der Waffen, wenn die eine Seite streng nach Regeln kämpft und die andere auf diese Regeln pfeift. Das spricht nicht gegen die Regeln. Freie Rede, das Recht auf Kritik und eine wachsame Öffentlichkeit machen die Stärke der Demokratien aus. Aber es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit nicht auf dieses Spiel mit verschobenen Maßstäben hereinfällt.“ (Joachim Käppner in der SZ v. Presse und Medien
  • Wissenschaft und das Gebot der Wertfreiheit: „Wissenschaftler denken allzu oft, sie müssten politisch neutral sein. Aber das ist falsch. Je mehr man von einem Problem versteht, desto mehr sollte man sich positionieren.“ Dr. Christina Berndt in der SZ 19.06.2025 „Erst stirbt die Wissenschaft, dann die Vernunft und schließlich der Mensch.“

Die Abstimmung zum Mercosur-Vertrag im Europäischen Parlament war ein Fehler – Für eine Stärkung der regelbasierten Weltordnung!

Wie steht die Partei Bündnis 90/Die Grünen nach dem heftigen Mercosur-Streit zu Wirtschaftsverträgen? Der Bundesvorstand der Grünen/Bündnis 90 will auf seiner Klausur kommenden Montag mit neuen Leitlinien alle Zweifel ausräumen. Dieser Kurs sollte in der und durch die grüne Basis unterstützt werden!

Die Abstimmung zum Mercosur-Vertrag im Europäischen Parlament war inhaltlich wie auch angesichts der geopolitischen Weltlage ein schwerer Fehler. Das Europäische Parlament hat am 21.01.2026 das EU-Mercosur Abkommen zur rechtlichen Prüfung an den europäischen Gerichtshof überwiesen – und damit auch in der Partei viele Diskussionen ausgelöst. Franzika Brenner hat in diesem Punkt vollkommen recht: „Die Abstimmung [zu Mercosur] im Europäischen Parlament war ein Fehler“, sagt sie der Süddeutschen Zeitung. „Ist das Abkommen perfekt? Nein. Aber es ist gut. Ich bin stolz darauf, dass der Klimaschutz darin nach langen Verhandlungen so gut verankert ist – besser als in jedem anderen Abkommen. Wenn man aus nationaler Sicht etwas Perfektes will, wird es nationalistisch. Wer multilaterale Abkommen will, muss auch Kompromisse akzeptieren.“

Auch Fraktionschefin Britta Haßelmann übt Kritik. „Die Welt ist unsicherer geworden. Daher brauchen wir gute, verlässliche Partner und regelbasierte Kooperation. In dieser geopolitischen Lage ist es wichtig und notwendig, das Mercosur-Abkommen abzuschließen“, sagt Haßelmann der SZ. „Angesichts dieser Bedeutung war die Abstimmung gestern ein schlechtes Signal. Umso wichtiger ist es, dass das Abkommen jetzt sehr schnell zur vorläufigen Anwendung kommt.“

Angesichts der geopolitischen Lage, der Bedrohung durch China, Russland und die USA muss und kann Europa die regelbasierte Ordnung stützen, Demokratie und Rechtstaatlichkeit und der internationalen Zusammenarbeit eine Zukunft geben. „Wir brauchen neue wirtschaftliche Partnerschaften, um unseren Außenhandel zu diversifizieren“, heißt es in der Vorlage zur Vorstandsklausur. Deswegen sei es nicht nur wichtig, „das Abkommen mit den Mercosur-Staaten in die vorläufige Anwendung zu bringen und dann zu ratifizieren“. Verstanden werden darf der Beschluss angesichts der gefährlichen internationalen Lage auch als Appell der Parteispitze für eine klare Realpolitik der Grünen. „Russland, China und die US-Regierung sind inzwischen skrupellos bereit, das Völkerrecht zu brechen und Machtmittel rücksichtslos einzusetzen“, heißt es darin. Lieferketten würden fragiler, Rohstoffe und Schlüsseltechnologien strategisch instrumentalisiert. Deutschlands bisheriges Erfolgsmodell bekomme Risse. „Ohne eine entsprechende Wirtschaftskraft werden wir uns das Leben, wie wir es kennen, in Zukunft nicht mehr leisten können“, heißt es. Eine starke Wirtschaft sei auch „Grundlage für das Vertrauen der Menschen in den Staat und seine demokratischen Institutionen“.

Dieser Kurs sollte in der und durch die grüne Basis unterstützt werden!
Europa braucht nicht nur international-wirtschaftliche Partnerschaften, sondern stärkt mit diesen Abkommen gleichzeitig die internationale regelbasierte Welt-Ordnung.

Ergänzung 26.01.2026: Wer das noch nicht verstanden hat, sollte die Einschätzung des niederländischen Historiker und Philosophen Luuk van Middelaar (Brussels Institute for Geopolitics) nachvollziehen. Die Einigung Europas war eine Reaktion auf zwei Weltkriege. Nationalismus bedeutet Krieg („Le nationalisme, c’est la guerre“,  François Mitterrand), hierzu →  Presse und Medien – Auswahl interessanter Beiträge 2026, insb.:

 

Quellen:

Grüne Info: Einordnungen zur gestrigen Mercosur-Abstimmung – 03/26 v. 22.01.2026

https://www.sueddeutsche.de/politik/eu-parlament-verzoegerung-mercosur-abkommen-folgen-deutschland-gruene-li.3373320

https://www.sueddeutsche.de/politik/gruene-mercosur-abkommen-deutschland-li.3373987

Presse und Medien – Auswahl interessanter Beiträge 2025

Neben den wissenschaftlichen Fachpublikationen empfehle ich zur Informationsbeschaffung nicht die vermeintlich „Sozialen“ (es sind nur) digitale Medien, sondern ausschließlich die fachlich geprüften Portale von Fach- und Wissenschaftsverbänden (hierzu siehe → hier) und im Übrigen die Lektüre von Qualitätsmedien des seriös arbeitenden Journalismus, wie z.B.

Die nachfolgenden (regelmäßig aktualisierten) Links (in chronologischer Reihenfolge) verweisen auf einige im Jahr 2025 besonders interessante Beiträge und Diskussionen zu Gesellschaft, Politik und Recht sowie weitere Themenfelder (zu den Beiträgen in → 2026  und → 2024):

Politik & Gesellschaft

  • Trump, AFD und die Springer-Medien – Gerfahr für die Demokratie: Vorsicht, wenn Trump, die AfD und Springer von „Meinungsfreiheit“ reden (Detlef Esslinger in der SZ vom 28.12.2025): „Autoritäre Herrscher wie Trump schätzen Freiheiten nur so lange, wie sie ihnen selbst nutzen. Meinungsfreiheit ist ein Begriff, der nicht als Wert gemeint ist, sondern ihre Absicht vernebeln soll: „ein autoritäres Willkürregime, in dem an die Stelle des Rechts die Macht tritt“. So hat es der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Wochenende im Tagesspiegel formuliert. Anders gesagt: Zensurandrohungen und Zensurvorwürfe passen gut zueinander. Seit die Regierung Trump im Amt ist, geht sie gegen Andersdenkende vor. Darin liegt die Konsistenz. Ihre größten Verbündeten in Deutschland sind die AfD und der Springer-Verlag. Die AfD stand der Maga-Bewegung schon immer nahe. Dass Springer inzwischen drauf und dran ist, der liberalen Demokratie von der Fahne zu gehen, ist eine Tragödie. Bis in die 1980er gab er mit der Welt eine Zeitung heraus, die dem damaligen Stahlhelm-Teil der Gesellschaft eine warme Stube im Haus der Demokratie bot. Heute singen deren Herausgeber, Chefredakteur, alte und neu geholte Autoren, ein „Chefkommentator“ oder eine „Chefreporterin Meinungsfreiheit“ im Blatt, auf der Website, auf X und auf Facebook den Feinden der Demokratie vor.“
  • Voßkuhle sieht die Demokratie in Gefahr (Tagesschau vom 27.12.2025): Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, sieht die deutsche Demokratie bedroht. Überall auf der Welt kämen totalitäre Systeme auf, sagte er dem Tagesspiegel. Deutschland sei da kein „gallisches Dorf“. „Es ist möglich, dass die Deutschen ihre eigene Demokratie abwählen“ – diese düstere Prognose stellt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, auf. Dem Tagesspiegel sagte er, fast überall auf der Welt vollziehe sich ein Rechtsruck, und totalitäre Systeme bildeten sich. … Der Jurist warnte vor Koalitionen mit der AfD. Jede demokratische Partei muss sich fragen, ob sie mit einer Partei kooperieren will, die die Demokratie abschaffen will – ob sie „mit dem Teufel ins Bett geht“. Die AfD wolle den „Parlamentarismus westlicher Prägung abschaffen“ und bedrohe die Meinungsfreiheit, so Voßkuhle. Sie sehe andere Parteien nicht als demokratische Wettbewerber, sondern als „korrupte Eliten und Volksverräter“. Intern gebe es keine offenen Debatten: „Der AfD fehlt die DNA der pluralistischen Demokratie.“ Dass viele AfD-Wähler auf eine Stärkung gemäßigter Kräfte hoffen, halte er für illusionär. …Um die Diskurskultur im Internet zu rationalisieren, schlägt Voßkuhle eine Klarnamenpflicht vor. Diese könnte öffentliche Diskussionen entgiften und wäre seiner Ansicht nach verfassungsrechtlich zulässig. Die Verrohung im Netz halte die Gesellschaft auf Dauer nicht aus.
  • Techoligarchen in Europa – Milliardäre im Machtrausch darf man nicht belohnen (Jannis Brühl in der SZ v. 19.12.2025): Von Drohnen bis Plattformen: Techoligarchen wie Thiel, Karp und Musk mischen zunehmend auch in der EU mit. Wer, wenn nicht Europa, soll ihnen die Stirn bieten? … Digitalgesetze sind nötig und müssen verbessert werden. Dem Gerede von der digitalen Souveränität Europas müssen Taten folgen. Dafür ist es nötig, die Digitalgesetze zu verteidigen und noch zu verbessern. Die aggressive Reaktion aus dem Silicon Valley zeigt, dass sie ihren Zweck erfüllen und den Herrschern des Internets wehtun. … Bei allen eigenen Fehlern darf die EU nicht nachgeben. Denn die Auftritte von Karp und Musk sind letztendlich Bullying, also Mobbing, auf der Weltbühne. Und bullies dürfen nicht belohnt werden. Das ist Europa nicht nur sich selbst schuldig, sondern auch dem Rest der Welt. Wer sonst soll der Clique um Musk und Thiel die Stirn bieten?
  • Antisemitismus – Ich, Antisemit? Ich sorge mich nur ums Klima! Eva Illouz in der SZ v. 19.12.2025:  Der moderne Judenhass ist nicht religiös, sondern politisch. Greta Thunbergs Guru – der Öko-Sozialist Andreas Malm – etwa meint zu wissen, dass es die Erderwärmung auch wegen der Zionisten gibt. Die immerwährende Botschaft auf der ganzen Welt: Schuld seid ihr! Indem sich gegen Israel und den Zionismus richten, verändern sie den Gehalt des Antisemitismus. Sie verwandeln ihn von einer rassistischen in eine politische Beleidigung. Daher können sie den Hass bequem leugnen, den sie beinhalten.Dieser Antizionismus ist aus vier Gründen eine neue Form des Antisemitismus: Erstens verweigert in keinem anderen Fall eine politische Ideologie einem Volk mit solcher Beharrlichkeit und Besessenheit sein Recht auf einen souveränen Staat (die Russen lehnen den ukrainischen Staat ab, was aber weltweit kaum Resonanz findet). Das Ziel des Antisemitismus ist es, den Juden ihre Heimat zu nehmen. Das galt auch für den französischen oder deutschen Antisemitismus. Der Antizionismus tut dasselbe, nur geht es diesmal um die nationale Heimat der Juden.
  • Ich vermisse fast schon die guten, alten Antisemiten“, Nils Minkmar in der SZ v. 9.12.2025: „Wer an sozialem Fortschritt und den Rechten von Minderheiten interessiert ist, muss sich gegen Antisemitismus engagieren, denn die Angriffe gegen Juden waren immer schon Vorboten umfassenderer Repressionen wenn nicht Mordabsichten gegen welche Minderheit auch immer.“
  • Der Weg in den Abgrund. Trump und die AFD. Ein Essay von Hilmar Klute (Süddeutsche Zeitung v. 07.11.2025): Was in den USA geschieht, ist auch eine Blaupause für Deutschland. Deshalb sollte man sich nicht an Trump abarbeiten, sondern lieber schauen, was im eigenen Land gerade kaputtgeht. … Anstatt zuzugeben, dass die Erde sich um die Sonne dreht, lassen Politiker, aber auch Soziologen und Wahlforscher lieber den Satz hören: Die Menschen sind halt mit vielem, was die derzeitige Politik anzubieten hat, unzufrieden. Man müsse sie ernst nehmen. Das stimmt sogar, aber man sollte sie anders ernst nehmen, nämlich als Gefahr für alle, die weiterhin in einem demokratischen Rechtsstaat leben wollen. Wer eine Partei wie die AfD wählt, verabschiedet sich wissentlich und willentlich vom Konsens der Demokraten, dass die Grundordnung dieses Landes nicht antastbar ist. Er nimmt sich das Recht, einer Partei die Stimme zu geben, die das gesamte System kippen möchte.  … und trotzdem muss sich der CDU-Mann, muss sich die SPD-Frau nach jedem desaströsen Wahlabend pflichtschuldig den Schweiß von der Stirn wischen und beschwören, die Wähler der AfD seien nicht alle rechtsradikal. Aber was sollen sie sonst sein, wenn sie eine rechtsradikale Partei wählen? Wenn sie bei aller berechtigten Kritik an der jeweiligen Bundesregierung nicht anerkennen wollen, dass das Land, in dem sie ihre unfrischen Ansichten verbreiten dürfen, die beste Verfassung, das beste Rechtswesen und immer noch den effektivsten Sozialstaat beheimatet.

Mehr lesen »