Kategorie: Allgemein

Eigene Rechte für die Natur – Abstruse Idee oder rationale Option im deutschen Recht?

In der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Online-Zeitschrift – NJOZ 17/2026 ist gerade die (erweiterte) schriftliche Fassung meines Vortrags auf der vom 2.10.-4.10.2025 in Hannover durchgeführten Tagung „Eigene Rechte für die Natur – Vielfalt der Perspektiven“ erschienen:

Eigene Rechte für die Natur – Abstruse Idee oder rationale Option im deutschen (Verfassungs-)Recht?

Abstract: Seit einigen Jahren wird an vielen Orten der Welt diskutiert, ob und welche Rechte die Natur hat oder haben sollte. Hieran anschließend haben die Veranstalter der vom 2.10.-4.10.2025 in Hannover veranstalteten Tagung „Eigene Rechte für die Natur – Vielfalt der Perspektiven“ an unterschiedliche Disziplinen die Frage formuliert, wie die „wichtigste, die fundamentale Norm für die Beziehung zwischen Mensch und Natur lauten“ müsste.
Aus rechtlicher Sicht muss die Antwort auf diese Frage in der Bundesrepublik Deutschland mit den Grundprinzipien und Regelungen des Grundgesetzes (GG) sowie mit den völkerrechtlich verbindlichen Rechtsgrundsätzen im Einklang stehen und ggf. in den nationalen (u. a. im BGB kodifizierten zivilrechtlichen) Regelungen ausdifferenziert werden.
Im dem vorliegenden Beitrag wird zunächst (I.) auf einige Meilensteine in der internationalen Rechtsentwicklung hingewiesen bevor im Teil II. die rechtlichen Grundlagen und damit verbundenen rechtswissenschaftlichen Streitfragen dargestellt werden, wobei insbesondere auf drei Aspekte ausführlicher eingegangen wird: 1. Die Funktion des Rechts als normative Verhaltenserwartung; 2. Inhalt und Reichweite der (verfassungs-)rechtlichen Naturschutzbestimmungen sowie 3. Definition/Bestimmung und Grundrechtsschutz juristischer Personen.

Trenczek, T.: Eigene Rechte für die Natur – Abstruse Idee oder rationale Option im deutschen (Verfassungs-)Recht?; Neue Juristische Online-Zeitschrift – NJOZ 17/2026, 481 ff.  – Link →

 

 

 

 

 

 

(Prof. Trenczek ist Mitglied von SF4 Hannover)

 

In Sorge um den Rechtsstaat – Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises

In Sorge um den Rechtsstaat –

Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises[1]

Im Jahr 2026 finden drei weitere Landtagswahlen statt. In Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt besteht trotz intensiver Wahlkampfarbeit der demokratischen Parteien und engagierter Bürger*innen die akute Gefahr, dass eine rechtspopulistische, in Teilen rechtsextremistische Partei stärkste Kraft wird, ggf. sogar mehr als ein Drittel der Sitze in den Landesparlamenten erreichen könnte. Möglicherweise kann diese sogar eine Alleinregierung stellen oder eine Minderheitsregierung der demokratischen Mitte vor sich hertreiben, die von ihrer Gunst abhängig wäre. Dies wird die parlamentarische Arbeit und die Verwaltung in diesen Ländern lähmen. Es drohen zudem erhebliche Gefahren für die Funktionsfähigkeit der unabhängigen Justiz und deren Wächterfunktion für den demokratischen Rechtsstaat. Bürger- und Menschenrechte sind akut bedroht.

Derartige Entwicklungen haben wir in den vergangenen Jahren von Polen über Ungarn, von der Türkei bis hin zu den Vereinigten Staaten beobachten können. Autoritäre Bewegungen und Regime zielen zunächst auf die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Justiz. Damit verschaffen sie sich einen Freifahrtschein zu unkontrollierter Machtausübung. Die Interessen des Gemeinwesens stehen in all diesen Fällen hinter der Erreichung demokratisch nicht legitimierter, häufig korruptiver Partikularinteressen zurück.

Vor diesem Hintergrund sind wir aufgerufen, die unabhängige Justiz als Bollwerk gegen Machtmissbrauch zu stärken und sie zu schützen. Wir sehen die Gefahr, dass Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu Experimentierfeldern werden, wie die Justiz für die Politik der neuen Rechten gefügig gemacht werden kann. Bereits jetzt wird in Thüringen mit einer Sperrminorität die ordnungsgemäße Besetzung der Justiz blockiert.

Die „Neue Rechte“ macht aus ihrer Verachtung für den demokratischen Rechtsstaat kein Geheimnis, sondern diskreditiert ihn als Instrument der sogenannten Systemparteien.

Das offen antiliberale und antisoziale Gedankengut sickert Schritt für Schritt in den allgemeinen Diskurs ein. Die Parteien der demokratischen Mitte leisten hierzu leider oft genug Schützenhilfe: Migrant*innen wird vorgeworfen, Deutschen die Arzttermine wegzunehmen und für Probleme im Stadtbild verantwortlich zu sein, Bürgergeldempfänger*innen und Arbeitnehmer*innen wird mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. die Fokussierung auf ihre Work-Life-Balance vorgeworfen und die Migration wird als eine Ursache für „explodierende Gewalt“ prominent hervorgehoben. Die wiederkehrende Nutzung solcher Stereotype, die nicht in erster Linie auf den politischen Gegner, sondern fast feindlich und verachtend auf Menschen abzielt, bereitet den Abbau sozialer und politischer Rechte systematisch vor, führt aber nicht zu einem konsensorientierten Diskurs zur Lösung drängender sozialer und politischer Probleme.

Trotz der wiederkehrenden Beschwörung der „demokratischen Mitte“ werden die Grünen, mit denen die Union in mehreren Bundesländern die Regierung stellt, aus Bayern ständig als Hauptgegner ausgemacht, während der Rechtsstaat gleichzeitig von Rechtsaußen demontiert wird.

Als im November 2023 zahlreiche Rechtsextremisten aus verschiedenen Parteien und Gruppierungen in Potsdam eine reaktionäre Migrationspolitik diskutierten, hätten die Parteien der politischen Mitte gut daran getan, im Protest dagegen den Schulterschluss mit den rechtschaffenen, menschenrechtsorientierten Bürger*innen zu suchen. Statt dessen hat man nur zwei Jahre später im Europäischen Parlament keine Scheu, mit einer Mehrheit von konservativen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien den unmittelbaren Zugang von Asylsuchenden zu rechtsstaatlichen Verfahren durch Auslagerung in außereuropäische Zentren auszuschließen. Schlimmer noch: Die entsprechenden Regelungen wurden „hinter den Kulissen“ mit den Rechtsextremen abgestimmt und damit die vielfach postulierte Brandmauer gegen rechts klammheimlich durchbrochen. Rechtlich problematisch ist auch, dass die deutsche Innenpolitik gegen den Protest der Nachbarstaaten die Regeln von Schengen seit langer Zeit außer Kraft setzt und Asylsuchende an der Grenze zurückweist. Ebenso fragwürdig ist es, trotz fehlenden Rückführungsabkommens Menschen nach Afghanistan abzuschieben, in ein Land, dessen Regierung Deutschland wegen der Missachtung von Menschenrechten diplomatisch nicht anerkennt.

Die seit Jahrzehnten eingeübte und erfolgreiche Konsenssuche unter den demokratischen Parteien für die Wahl von Verfassungsrichter*innen wird plötzlich aus ideologischen Gründen und unter billigender Inkaufnahme der Demontage der betroffenen Kandidatin konterkariert. Ebenso wie die inhaltliche Delegitimierung richterlicher Entscheidungen spielt auch dies der extremen Rechten in die Hände. Ihr geht es allein um die Schwächung der Justiz, ihres Ansehens und des Respekts vor ihr. So ist es für sie eine Steilvorlage, wenn ein Mitglied der Bundesregierung offen ausspricht, eine rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Zurückweisung an der Grenze nicht beachten zu wollen.

Bei all diesen besorgniserregenden Fehlentwicklungen stellen wir gleichzeitig fest, dass der Rechtsstaat vielen Menschen in ihrer konkreten Lebenssituation oftmals nicht mehr gerecht wird. Es ist nicht nur die inakzeptable Länge der Verfahrensdauer. Es ist auch das Gefühl, dass im politischen Diskurs der Rechtsstaat entfremdet wird weg von seiner Wächterfunktion hin zu einem Instrument der staatlichen Sicherheitsarchitektur. So wird in der Politik immer häufiger „der starke Rechtsstaat gefordert“, wenn tatsächlich die Behörden der inneren Sicherheit, insbesondere die Polizei und der Verfassungsschutz, gemeint sind.

Der Neuen Rechten geht es bei ihren Angriffen gegen die Justiz im Endeffekt um die Macht. Niemand soll sagen, dass der demokratische Rechtsstaat in Deutschland dagegen gefestigt ist. Dabei muss allen, insbesondere aber den Verantwortlichen der demokratischen Mitte, klar sein, dass autoritäre Sprache ebenso wie die Ignoranz gegenüber geltendem Recht den Rechtsextremismus befördert:

  • Es wird dem Amt eines Bundesinnenministers, der auch Verfassungsminister ist, nicht gerecht, wenn er mit dem Ziel der Aufrechterhaltung seiner rechtlich fragwürdigen Zurückweisungspraxis an den Grenzen grundsätzliche Ausführungen eines Gerichtes mit dem Hinweis abqualifiziert, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
  • Man kann es für falsch halten, wenn der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen Regierungschef erlässt, aber diesen zu beachten und zu vollstrecken, ist Pflicht, weil Deutschland Vertragsstaat ist.
  • Es ist ein Alarmzeichen, wenn Gerichtspräsident*innen rechtlich problematische Kritik aus der Politik an den Gerichten durch Erläuterung der Rechtslage korrigieren müssen.
  • Ebenso besorgniserregend ist es, wenn sich Regierungsvertreter beharrlich darum herumdrücken, offensichtlich völkerrechtswidrige Geschehnisse in der Welt, wie z.B. Überfälle auf souveräne Staaten, Entführung eines Staatsoberhaupts und Versenkung von Schiffen in internationalen Gewässern, klar als Rechtsverletzung zu benennen. Selbst wenn man akzeptiert, dass diplomatische Rücksichtnahme nicht immer erlaubt, Klartext zu sprechen, sollte es zumindest selbstverständlich sein, offensichtliche Rechtsverstöße nicht abzustreiten. Wenn der Bundespräsident in gebotener Klarheit einen Völkerrechtsbruch als solchen benennt und kritisiert, ist es nicht akzeptabel, wenn ihm von einem Fraktionsvorsitzenden aus der Mitte des Bundestages die verfassungsrechtliche Legitimität für diese Aussage abgesprochen wird.
  • Es ist ein Schlag gegen die internationale Rechtsordnung, wenn die USA Richter*innen und Ankläger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegen und auf entsprechende Listen setzen. Nicht hinzunehmen ist, dass diese illegitimen Sanktionen der USA durch Übernahme der Sanktionslisten durch deutsche Institutionen auf Deutschland ausgedehnt So hat das ZDF Mitwirkende an Sendungen verpflichtet, nicht mit von den USA sanktionierten Personen zusammenzuarbeiten. Deutschland als Vertragsstaat steht hier in der besonderen Verantwortung derartigen Bestrebungen energisch entgegenzuwirken.
  • Statt dem Kampf der Neuen Rechten gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, entschieden entgegenzutreten, leitet die Bundesbildungsministerin Wasser auf deren Mühlen, indem sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umstrukturieren und dafür die bis 2032 laufenden rund 200 Projekte vorzeitig beenden will. Vom Auslaufen der derzeitigen Förderung sind unter anderen auch „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ mit Projekten der historischen Bildungsarbeit in der Migrationsgesellschaft sowie der kirchlichen Arbeit gegen Rechtsextremismus betroffen.

Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass wir es mit einer schleichenden Erosion des Rechtsstaats zu tun haben. Wir alle sind darum aufgerufen, für den Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat einzutreten. Wir sollten uns zum Beispiel an der Haltung der italienischen Bürger*innen orientieren: Sie haben den Plänen der Ministerpräsidentin, ihren Einfluss auf die Justiz auszuweiten, eine klare Absage erteilt. Und auch die jüngste Entwicklung in Ungarn ist ein positives Signal. Dort ist ein autoritäres System mit einer überwältigenden Mehrheit abgewählt worden. Nun bleibt zu hoffen, dass es einer neuen Regierung tatsächlich gelingt, die auf Korruption und Vetternwirtschaft basierenden Verfilzungen zu beseitigen und Rechtsstaat und Demokratie wieder herzustellen.

Die Menschenrechte, die Demokratie und der Rechtsstaat sind die Grundlage unseres Zusammenlebens. Es ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass wir in Deutschland einen hohen rechtsstaatlichen Standard erreicht haben. Keinesfalls darf es zum Rückschritt und zur Wiederbelebung autoritärer Strukturen kommen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn diese unverrückbaren Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frage gestellt werden und wenn der Einsatz für die Menschenwürde zurückgedrängt und als bloße Meinung diskreditiert wird. Wir können und müssen handeln. Wir müssen konsequent und vernehmlich darüber sprechen, welche zivilisatorischen Errungenschaften und welche Sicherheit uns eine freie, unabhängige Justiz garantiert. Menschen- und Bürgerrechte sind ohne sie in höchster Gefahr. Autoritäre Tendenzen müssen wir ernst nehmen und dürfen nicht abwarten, bis es zu spät ist. Bundes- und Landesregierungen, Gerichte und Behörden sind aufgefordert, spezifische Notfallpläne für den Erhalt des demokratischen Rechtsstaats zu entwickeln.

Der demokratische Rechtsstaat in Deutschland ist seit 1949 der unerlässliche Garant für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft. Er ist es wert, dass sich alle Demokratinnen und Demokraten für seinen Fortbestand aktiv einsetzen und sich der Bedeutung dieser einzigartigen Institution auf allen Ebenen immer wieder bewusst sind.

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Dieser Sorge und dem Aufruf zu dem notwendigen gesellschaftlichen Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließe ich mich ausdrücklich an.                                                                                                                                                                          Thomas Trenczek

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[1] Der Ziethener Kreis besteht aus Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen sowie Kriminalpolitiker*innen, die seit einem Vierteljahrhundert unabhängig und überparteilich rationale und humane rechtspolitische Reformen erörtern, über sie publizieren und für sie eintreten. Zum Ziethener Kreis gehören: Prof.’in Dr. Nadine Bals, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Dortmund; Prof. Dr. Heinz Cornel, Alice Salomon Hochschule, Berlin; Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald; Staatssekretär a.D. Christoph Flügge, Berlin; Staatssekretär a.D. Ulrich Freise, Berlin; Staatssekretärin a.D. Saraya Gomis, Berlin; Manfred Lösch, Berlin; Dr. Gero Meinen, Berlin; Ri’inLG Dr. Lena Mertins, Köln; Prof.’in Dr. Ineke Pruin, Bern; Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg; Anke Stein, Berlin.

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Frankfurter Kommentar zum SGB VIII – NEU!

Das Warten hat ein Ende. Endlich ist die neue (10.) Auflage des von Johannes Münder, Thomas Meysen und mir herausgegebenen Frankfurter Kommentars erhältlich.

Frankfurter Kommentar SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe – Kommentar
Herausgegeben von Prof. em. Dr. Johannes Münder,
Dr. Thomas Meysen und Prof. Dr. Thomas Trenczek, M.A.
10. Auflage 2026, ca. 1.250 S., geb., ca. 89,– €
ISBN 978-3-7560-3025-5
als Print oder via Beck-online

→ Nomos-Verlag

Flyer 

Verlagstext:

Der „Frankfurter Kommentar“ ist meinungsprägend für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe – nicht nur in der Erläuterung der
Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu
anderen Sozialleistungssystemen.
Die 10. Auflage berücksichtigt
■ die Neuregelungen durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz), das die neuen Aufgaben der Aufarbeitung und Fallanalysen samt Finanzierungs- und Datenschutzgrundlagen eingeführt hat
■ die erste Rechtspraxis zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zur Vormundschaftsreform sowie
■ neueste Entwicklungen insbesondere zu den Themen junge Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Hilfeplanung, Sozialdatenschutz, Finanzierung sowie örtliche Zuständigkeit/Kostenerstattung.

Die Neuauflage kommentiert alle wichtigen neuen Gerichtsurteile, die aktuelle Behördenpraxis sowie sämtliche Änderungen der 20. Legislaturperiode.

———-Hinweis des Verfassers—————————–
Neben der Kommentierung einiger Grundlagen (Einleitung und § 2) liegt der Schwerpunkt meiner Kommentierungen in den Bereichen Individualleistungen/Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), die Krisenintervention durch Inobhutnahme (§§ 42 ff. SGB VIII), die Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren (§§ 50-52 SGB VIII) sowie der Erläuterung des Sozialverwaltungsverfahrens im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Anh. II)

Im Hinblick auf die Mediation & Konfliktmanagement besonders interessant sind die Kommentierung der rechtlichen Regelungen im Arbeitsfeld

  • Familienmediation (§ 17 Rn. 40 ff., § 50 Rn. 38, § 50-Anhang/familiengerichtliches Verfahren Rn. 17 ff. ) sowie
  • Mediation in strafrechtlich relevanten Konflikten/Restorative Justice  (§ 52 Rn. 46 f.)

Restorative Justice aus viktimologischer Perspektive

Demnächst erscheint im von Gina Rosa Wollinger und Ulrike Zähringer herausgegebenen Handbuch Viktimologie– Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und rechtliche Praxis (Wiesbaden 2026; ISBN 78-3-658-48466-8) mein Beitrag Restorative Justice aus viktimologischer Perspektive (S. 1177 – 1196). (doi.org/10.1007/978-3-658-48467-5), in dem die RJ-Praxis insbesondere aus der Perspektiven der Opfer untersucht werden.

In diesem Beitrag werden (1.) die (begrifflichen, historischen, konzeptionellen) Wurzeln sowie (2.) die Wesenselemente der mittlerweile in der westlichen Hemisphäre praktizierten Restorative Justice-Ansatzes (RJ) beschrieben. Im Hinblick auf die Opferbedürfnisse und Resultate der RJ-Projekte werden die empirischen Erkenntnisse im 3. Abschnitt kurz zusammengefasst, bevor unter 4. der Blick auf einige wichtige rechtliche Regelungen geworfen wird. Letztlich (5.) geht es um die Frage, ob Restorative Justice tatsächlich ein neues, Opferinteressen hinreichend berücksichtigendes Konfliktregelungsparadigma darstellt.

Kritisch betrachtet wird in diesem Beitrag die mitunter „falsch verstandene“ Gemeinwesenorientierung bzw. die Instrumentalisierung der Opfer in sog. RJ-Projekten, in denen entgegen der auf Balance zwischen Opfern und Beschuldigten ausgelegten RJ-Grundkonzeption, die Interessen der Opfer gegenüber denen des Gemeinwesens hintangestellt werden. Opfer kommen in diesen Konzeptionen eher funktional oder gar nicht vor; manche Verfahren, Instrumente oder gar Sanktionen (community service, compensation orders, paying money to a charity organization) werden als „restorative“ apostrophiert, unabhängig davon, ob die Einbeziehung der Deliktsopfer konzeptionell vorgesehen ist. Dabei werden „restorative justice“- und „community justice“-Ansätze vermischt und die begrifflichen und konzeptionellen Unterschiede zwischen Restorative Justice und Community Justice  nicht immer hinreichend beachtet

Fachliche Standards der Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

In der neuen Ausgabe der ZJJ 1/2026, 12 ff. ist gerade mein gemeinsam mit Annemarie Schmoll verfasster Aufsatz „Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren − Fachliche Standards und die Folgen für Sprachmittlung und Dolmetscherkosten“ erschienen.
Der Beitrag nimmt die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 10.09.2025, 1 WS 52/25 zur Frage der Erstattung von Dolmetscherkosten im jugendkriminalrechtlichen Arbeitsfeld zum Anlass, die Beratungsleistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren und die sich hierfür aus dem Gesetz ergebenden fachlichen (Mindest-)Standards darzustellen. Dabei wird im Hinblick auf die Beratungsleistungen des Jugendamts und die Kostentragung für die Beauftragung von Sprachmittler*innen bzw. Dolmetschende sozialrechtlich zunächst (2.) zwischen dem allgemeinen Sozialverwaltungsverfahren und (3.) der Leistungserbringung unterschieden. Im 4. Abschnitt werden dann die rechtlichen Ausführungen für diese beiden Teilbereiche im Hinblick auf die Aufgaben des Jugendamts nach § 52 SGB VIII zusammengeführt. Zu Beginn wird im Problemaufriss (1.) auch eine ältere, im Hinblick auf die Dolmetscherkosten ähnlich lautende Entscheidung des LG Tübingen von 2018 zum Anlass genommen, das grundsätzliche Verhältnis von öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe und (Jugend-)Strafjustiz knapp zu beschreiben.

Der Aufsatz ist auch in einer online-Version abrufbar auf der Internetseite der DVJJ → https://www.dvjj.de/zjj-digital/

 

Sog. „Häuser des Jugendrechts“ – Konzepte, Grenzen und Perspektiven

Vor Kurzem ist der von Konstanze Fritsch & Rüdiger Schilling herausgegebene Sammelband „Häuser des Jugendrechts – Handbuch für die Praxis“ in der DVJJ-Schriftenreihe (Bd. 49) erschienen (Forum Verlag Godesberg 2025), zu dem Annemarie Schmoll und ich den Beitrag „Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren und in sog. „Häusern des Jugendrechts“ – Konzepte, Grenzen und Perspektiven“ beigesteuert haben.

„Häuser des Jugendrechts“ sind Gegenstand vielfältiger zugeschriebener oder intendierter Ziele, aber auch von Kritik unterschiedlicher Provenienz und verschiedene Ebenen betreffend. Diese Aspekte werden im Beitrag skizziert und die Grundzüge der Mitwirkung des Jugendamts im jugendstrafrechtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Einbindungen der Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren in „Häuser des Jugendrechts“ beschrieben.DVJJ

Aufsatz und das gesamte Handbuch sind über den Materialversand der DVJJ erhältlich → https://www.dvjj.de/11431-2/

Inobhutnahme – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?

Das Kind in Obhut nehmen und womöglich die Familie zerreißen – oder nicht eingreifen und die Sicherheit des Kindes aufs Spiel setzen? Vor dieser Entscheidung stehen die Jugendämter und Familiengerichte in Deutschland jeden Tag. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt, während Behörden und Wohneinrichtungen überlastet sind: zu wenig Personal, zu wenig Plätze, zu wenig Zeit. Die Folgen für die Betroffenen sind verheerend: Der Kinderschutz muss funktionieren. Gleichzeitig sollen Eltern die Chance bekommen, mit Unterstützung des Jugendamtes ihre Kinder wieder zu sich nehmen zu dürfen. In der Reihe „Das Wissen“ des SWF ist am 20.02.2026 der Podcast „Kinder aus der Familie nehmen – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?“ ausgestrahlt worden, für den ein Interview mit Prof. Dr. Trenczek geführt wurde.

Gedankensplitter: Erkenntnisse, Wissen und Perspektiven der anderen

In Ergänzung zu der Sammlung von bemerkenswerten Beiträgen aus Fachpublikationen und Qualitätsmedien (→ 2026)(→ 2025)(→ 2024) werden einige dieser Publikationen hier auf dieser Seite ausschnittsweise bzw. hervorragende in ihnen formulierte Gedanken(splitter), Erkenntnisse, Wissensteile und Perspektiven (ggf. gekürzt) wiedergegeben, weil diese so beeindruckend klar formuliert sind, dass mensch es kaum besser ausdrücken könnte:

  • Antisemitismus: „Antisemitismus lebt nicht nur von Hass, sondern immer auch von Wegsehen, von Schweigen und dem Wunsch, sich nicht positionieren zu müssen. …Der gefährlichste Verbündete des Hasses ist nicht der Radikale, sondern der Gleichgültige. Gerade deshalb richtet sich Erinnerung nicht nur gegen Extremismus. Sie richtet sich an die Mitte der Gesellschaft. Sie fordert Haltung ein – nicht Empörung, sondern Verantwortungsbewusstsein. Nicht Worte, sondern Taten. Antisemitismus lebt vom Hass der Wenigen – und vom Schweigen der Vielen.“ (Martin Moszkowicz in der SZ v. 26.01.2026; → Presse und Medien).
  • Bürgerschaftliches Engagement und Haltung: „Was tun angesichts der Weltlage? Hilfe für die Ukraine, die mutigen Menschen in Iran? Geht uns alle an. Denn auch, wenn sich angesichts des Siegeszugs der Despoten derzeit viele machtlos fühlen: Europa hat viele Trümpfe in der Hand – konsequenter Konsumentenprotest etwa wirkt. …  Man muss sich das Schweigen der Täter nicht zu eigen machen, in einer offenen Gesellschaft darf man auch sagen, was noch nicht ist. Demokratie bedeutet nicht zu warten, bis die Meinungsforscher anrufen und fragen, was man am kommenden Sonntag tun würde, wenn Wahl ist. Die immensen Vorteile, die man als Bürger der Europäischen Union genießt, verpflichten auch zu einem bürgerlichen Engagement und dazu, schon mal darüber nachzudenken, wie man im Lichte eigener moralischer Werte sein Leben ändern kann.“ (Wer schweigt, ist Täter. Nils Minkmar in der SZ v. 25.01.2026; → Presse und Medien).
  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr: Die sog. sozialen Medien „sind ein brutales Instrument des Kapitalismus. Algorithmen machen aus allem, was wir inhaltlich beschreiben können, eine kommerziell zugespitze Ware. Sie verkaufen uns, denn sie haben nichts dagegen, dass Mächte wie Russland, aber auch China, mit ihnen unsere Demokratien angreifen. Tiktok ist eine Plattform, die primär Propaganda und Lügen verbreitet. Sie lässt ihre Konsumenten manipulieren und verdummen.“ … „Dass wir Verantwortung tragen, jeder von uns, das haben wir verdrängt. Wir haben 20 bis 30 Jahre in einer Art Schlaraffenland gelebt, jedenfalls 80 Prozent der Bevölkerung. Und haben gedacht, es werde immer so weitergehen. Wir haben gedacht, wir könnten mit Geld auch Sicherheit kaufen. Heute lernen wir, dass wir weder diese endlose Zeit noch genug Geld haben werden.“ (Interview mit Michel Friedmann in der SZ v. 28.08.2025).
  • Diskussionskultur in Deutschland: „Dieses Land ist dabei, das Zuhören zu verlernen. Für Zwischentöne und Genauigkeiten, für die Nebensätze sozusagen, ist immer weniger Platz im politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Dieses Land ist dabei, das Zuhören zu verlernen, das genaue Nachlesen, das unaufgeregte Nachdenken, die sachliche Auseinandersetzung, die durchaus kritisch, kontrovers und pointiert sein soll. Der Sturz Hillebrands ist ein Musterbeispiel für eine zum hysterischen Geplärre verkommene Empörungskultur bei X und Co., die jedes Maß verloren hat. Um den Jahreswechsel von Bild und anderen Boulevardmedien angestachelt, griffen die üblichen Reflexe der sozialen Netzwerke: Nicht informieren, nicht argumentieren, sondern draufhauen, sich auskotzen, Hauptsache abfällig und persönlich. Das verselbständigt sich schnell, und dann fühlen sich jene, die mitmachen, erst recht bestätigt. Als könnte Volkes Zorn Volkes Hirn ersetzen.“ (Uwe Ritzer in der SZ 03.02.2026).
  • Gerechtigkeit: „Nicht für jedes Problem, nicht für jeden Konflikt gibt es eine gerechte Lösung. Das klassische Beispiel ist die todbringende Lore, die auf einer Schiene einen Abhang hinunter und auf eine Weiche zurast, die sie auf ein Gleis leitet, auf dem mehrere Arbeiter beschäftigt sind. Das Verstellen der Weiche würde sie auf ein anderes Gleis leiten, auf dem nur ein Arbeiter beschäftigt ist. Soll, wer an der Weiche steht, sie verstellen? …. Dass die Forderung nach Gerechtigkeit keine Aussicht auf Erfüllung hat, muss nicht davon abhalten, sie zu erheben. Wir bewundern die Frauen und Männer, die in diktatorischen und totalitären Regimen das Unrecht anklagen und angreifen, auch wenn sie es nicht abwenden können und wissen, dass sie es nicht können. Beides kann stimmen: der Zuruf, nicht gegen die Wirklichkeit an einer Gerechtigkeitsforderung festzuhalten, die scheitern muss, und der andere Zuruf, vor der Wirklichkeit die Forderung nach Gerechtigkeit nicht aufzugeben, nur weil sie scheitern muss. Wie mächtig ist die Wirklichkeit, wie dauerhaft verspricht sie, die nicht ewig dauern wird, zu sein, wie aussichtslos ist die Forderung? Die beiden Zurufe können sogar gleichzeitig stimmen, weil das Leben in der Wirklichkeit weitergehen, weil aber auch die Gerechtigkeit weiterleben soll.“ (Bernhard Schlink in der SZ 10.02.2026 → Presse und Medien).
  • Gesellschaftliches Engagement: „Es bringe nichts, sich von Chat-GPT abzumelden, hatte mein Sohn gesagt. Ich weiß selbst nicht, ob es etwas bringt, dennoch hatte ich das sehr starke Bedürfnis, es zu tun. Wenn ich mich vor dem leeren Word-Dokument sitzend jemals gefragt hätte, ob es etwas bringt, einen Satz aufzuschreiben und noch einen und noch einen, gäbe es keinen meiner drei Romane. Neben vielen anderen Dingen, wie eben Kunst oder einfach nur Spaß, ist gesellschaftliches und politisches Engagement anfangs immer eine unkalkulierbare Unternehmung. Ob es etwas bringt, es etwas zum Guten wendet, wissen wir nicht. Es beginnt mit einem intrinsischen Bedürfnis, dem wir folgen.“ (Nava Ebrahimi in der SZ 18.04.2026).
  • Kulturkampf: „Die populärste Antwort der konservativen und rechten Kulturkämpfer ist die, dass sie sich gerade eine Befreiungsgeschichte erzählen. Dass sie endlich die Normalität zurückerobern und sich wehren gegen die Meinungsübermacht derer, die ihnen vorschreiben wollen, wie sie sprechen, schreiben, leben sollen. „Woke Vorstellungen beanspruchen in vielen wichtigen Bereichen die Deutungshoheit über Richtig und Falsch: bei Migration und Integration, bei Geschlecht und Sexualität, bei Energie und Klima“ …. Kulturkämpfer immer die anderen.  Richtig daran ist, dass man in abgelegenen Universitätsseminaren, in Berliner Lokalen und in den Netzwerken X und Bluesky äußerst unduldsamen Zeitgenossen begegnen kann, Leuten, die ihren linken Kulturkampf mit aller Härte führen wollen. Richtig ist aber auch, dass die Gesetze, von denen sich nicht nur Rödder gegängelt fühlt, die Gesetze zum Beispiel zur Abschaltung von Verbrennungsmotoren und Atomkraftwerken, von parlamentarischen Mehrheiten verabschiedet worden sind. …. Der rechte Kulturkampf, die rechte Erzählung, die rechte Antwort auf die Frage, wer wir sind und wer wir sein wollen, laufen folglich auf das genaue Gegenteil hinaus. Wir sind deutsch, wir sind weiß, wir sind seit jeher hier zu Hause. Und wir wollen weiterhin unter uns bleiben. Diese Antworten sind verständlich und populär … Sie ist aber falsch, was jeder Besuch in einer Arztpraxis oder einem Altersheim zeigt, wo ohne Zugewanderte nichts mehr ginge. Wenn die Deutschen unter sich bleiben wollen, können sie den Laden gleich dichtmachen. Die rechten Kulturkämpfer stehen auf verlorenem Posten – was vermutlich die beste Begründung ist für ihre Wut und Unversöhnlichkeit. … Und dafür, dass die AfD den Kulturkampf zu ihrer wichtigsten Strategie gemacht hat. Sie hat ja sonst nichts zu bieten. Die großen, wichtigen Fragen, das lehrt nicht nur das Nachdenken übers Lebensrecht und die Menschenwürde der Ungeborenen, sind viel zu kompliziert, als dass sich im Modus des Kulturkampfs brauchbare Antworten finden ließen. Man muss da zuhören, abwägen, man braucht Arbeitshypothesen und keine starken Meinungen. Man sollte die Kulturkämpfe also verweigern. Je länger sie dauern, desto dümmer werden alle Kämpfer davon.“ (Essay von Claudius Seidl SZ v. 05.09.2025).
  • Rechtspopulismus: „Ein Erfolgsrezept des Rechtspopulismus ist es, demokratische Normen und Gesetze zu missachten – und dann das Opfer des Systems zu geben, wenn Staat, Justiz oder Medien auf diesen Normen bestehen. So funktioniert Trumps Maga-Welt, so funktioniert der Rassemblement National, so funktioniert die Propaganda der AfD. Umgekehrt sind Populisten und Demokratieverächter groß darin, wirkliche oder angebliche Verstöße von Demokraten zu unfassbaren Skandalen aufzublasen, um zu zeigen, wie verderbt und volksfern „die Eliten“ seien. …. Es ist eine Ungleichheit der Waffen, wenn die eine Seite streng nach Regeln kämpft und die andere auf diese Regeln pfeift. Das spricht nicht gegen die Regeln. Freie Rede, das Recht auf Kritik und eine wachsame Öffentlichkeit machen die Stärke der Demokratien aus. Aber es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit nicht auf dieses Spiel mit verschobenen Maßstäben hereinfällt.“ (Joachim Käppner in der SZ v. → Presse und Medien
  • Wissenschaft und das Gebot der Wertfreiheit: „Wissenschaftler denken allzu oft, sie müssten politisch neutral sein. Aber das ist falsch. Je mehr man von einem Problem versteht, desto mehr sollte man sich positionieren.“ Dr. Christina Berndt in der SZ 19.06.2025 „Erst stirbt die Wissenschaft, dann die Vernunft und schließlich der Mensch.“