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Eigene Rechte für die Natur – Abstruse Idee oder rationale Option im deutschen Recht?

In der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Online-Zeitschrift – NJOZ 17/2026 ist gerade die (erweiterte) schriftliche Fassung meines Vortrags auf der vom 2.10.-4.10.2025 von dem Zentrum für Erwachsenenbildung (ZEB) der Diakonischen Gesellschaft für Bildung und Begegnung in Hannover durchgeführten Tagung „Eigene Rechte für die Natur – Vielfalt der Perspektiven“ erschienen:

Eigene Rechte für die Natur – Abstruse Idee oder rationale Option im deutschen (Verfassungs-)Recht?

Abstract: Seit einigen Jahren wird an vielen Orten der Welt diskutiert, ob und welche Rechte die Natur hat oder haben sollte. Hieran anschließend haben die Veranstalter der vom 2.10.-4.10.2025 in Hannover veranstalteten Tagung „Eigene Rechte für die Natur – Vielfalt der Perspektiven“ an unterschiedliche Disziplinen die Frage formuliert, wie die „wichtigste, die fundamentale Norm für die Beziehung zwischen Mensch und Natur lauten“ müsste.
Aus rechtlicher Sicht muss die Antwort auf diese Frage in der Bundesrepublik Deutschland mit den Grundprinzipien und Regelungen des Grundgesetzes (GG) sowie mit den völkerrechtlich verbindlichen Rechtsgrundsätzen im Einklang stehen und ggf. in den nationalen (u. a. im BGB kodifizierten zivilrechtlichen) Regelungen ausdifferenziert werden.
Im dem vorliegenden Beitrag wird zunächst (I.) auf einige Meilensteine in der internationalen Rechtsentwicklung hingewiesen bevor im Teil II. die rechtlichen Grundlagen und damit verbundenen rechtswissenschaftlichen Streitfragen dargestellt werden, wobei insbesondere auf drei Aspekte ausführlicher eingegangen wird: 1. Die Funktion des Rechts als normative Verhaltenserwartung; 2. Inhalt und Reichweite der (verfassungs-)rechtlichen Naturschutzbestimmungen sowie 3. Definition/Bestimmung und Grundrechtsschutz juristischer Personen.

Trenczek, T.: Eigene Rechte für die Natur – Abstruse Idee oder rationale Option im deutschen (Verfassungs-)Recht?; Neue Juristische Online-Zeitschrift – NJOZ 17/2026, 481 ff.  – Link →

 

 

 

 

 

 

(Prof. Trenczek ist Mitglied von SF4 Hannover)

 

In Sorge um den Rechtsstaat – Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises

In Sorge um den Rechtsstaat –

Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises[1]

Im Jahr 2026 finden drei weitere Landtagswahlen statt. In Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt besteht trotz intensiver Wahlkampfarbeit der demokratischen Parteien und engagierter Bürger*innen die akute Gefahr, dass eine rechtspopulistische, in Teilen rechtsextremistische Partei stärkste Kraft wird, ggf. sogar mehr als ein Drittel der Sitze in den Landesparlamenten erreichen könnte. Möglicherweise kann diese sogar eine Alleinregierung stellen oder eine Minderheitsregierung der demokratischen Mitte vor sich hertreiben, die von ihrer Gunst abhängig wäre. Dies wird die parlamentarische Arbeit und die Verwaltung in diesen Ländern lähmen. Es drohen zudem erhebliche Gefahren für die Funktionsfähigkeit der unabhängigen Justiz und deren Wächterfunktion für den demokratischen Rechtsstaat. Bürger- und Menschenrechte sind akut bedroht.

Derartige Entwicklungen haben wir in den vergangenen Jahren von Polen über Ungarn, von der Türkei bis hin zu den Vereinigten Staaten beobachten können. Autoritäre Bewegungen und Regime zielen zunächst auf die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Justiz. Damit verschaffen sie sich einen Freifahrtschein zu unkontrollierter Machtausübung. Die Interessen des Gemeinwesens stehen in all diesen Fällen hinter der Erreichung demokratisch nicht legitimierter, häufig korruptiver Partikularinteressen zurück.

Vor diesem Hintergrund sind wir aufgerufen, die unabhängige Justiz als Bollwerk gegen Machtmissbrauch zu stärken und sie zu schützen. Wir sehen die Gefahr, dass Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu Experimentierfeldern werden, wie die Justiz für die Politik der neuen Rechten gefügig gemacht werden kann. Bereits jetzt wird in Thüringen mit einer Sperrminorität die ordnungsgemäße Besetzung der Justiz blockiert.

Die „Neue Rechte“ macht aus ihrer Verachtung für den demokratischen Rechtsstaat kein Geheimnis, sondern diskreditiert ihn als Instrument der sogenannten Systemparteien.

Das offen antiliberale und antisoziale Gedankengut sickert Schritt für Schritt in den allgemeinen Diskurs ein. Die Parteien der demokratischen Mitte leisten hierzu leider oft genug Schützenhilfe: Migrant*innen wird vorgeworfen, Deutschen die Arzttermine wegzunehmen und für Probleme im Stadtbild verantwortlich zu sein, Bürgergeldempfänger*innen und Arbeitnehmer*innen wird mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. die Fokussierung auf ihre Work-Life-Balance vorgeworfen und die Migration wird als eine Ursache für „explodierende Gewalt“ prominent hervorgehoben. Die wiederkehrende Nutzung solcher Stereotype, die nicht in erster Linie auf den politischen Gegner, sondern fast feindlich und verachtend auf Menschen abzielt, bereitet den Abbau sozialer und politischer Rechte systematisch vor, führt aber nicht zu einem konsensorientierten Diskurs zur Lösung drängender sozialer und politischer Probleme.

Trotz der wiederkehrenden Beschwörung der „demokratischen Mitte“ werden die Grünen, mit denen die Union in mehreren Bundesländern die Regierung stellt, aus Bayern ständig als Hauptgegner ausgemacht, während der Rechtsstaat gleichzeitig von Rechtsaußen demontiert wird.

Als im November 2023 zahlreiche Rechtsextremisten aus verschiedenen Parteien und Gruppierungen in Potsdam eine reaktionäre Migrationspolitik diskutierten, hätten die Parteien der politischen Mitte gut daran getan, im Protest dagegen den Schulterschluss mit den rechtschaffenen, menschenrechtsorientierten Bürger*innen zu suchen. Statt dessen hat man nur zwei Jahre später im Europäischen Parlament keine Scheu, mit einer Mehrheit von konservativen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien den unmittelbaren Zugang von Asylsuchenden zu rechtsstaatlichen Verfahren durch Auslagerung in außereuropäische Zentren auszuschließen. Schlimmer noch: Die entsprechenden Regelungen wurden „hinter den Kulissen“ mit den Rechtsextremen abgestimmt und damit die vielfach postulierte Brandmauer gegen rechts klammheimlich durchbrochen. Rechtlich problematisch ist auch, dass die deutsche Innenpolitik gegen den Protest der Nachbarstaaten die Regeln von Schengen seit langer Zeit außer Kraft setzt und Asylsuchende an der Grenze zurückweist. Ebenso fragwürdig ist es, trotz fehlenden Rückführungsabkommens Menschen nach Afghanistan abzuschieben, in ein Land, dessen Regierung Deutschland wegen der Missachtung von Menschenrechten diplomatisch nicht anerkennt.

Die seit Jahrzehnten eingeübte und erfolgreiche Konsenssuche unter den demokratischen Parteien für die Wahl von Verfassungsrichter*innen wird plötzlich aus ideologischen Gründen und unter billigender Inkaufnahme der Demontage der betroffenen Kandidatin konterkariert. Ebenso wie die inhaltliche Delegitimierung richterlicher Entscheidungen spielt auch dies der extremen Rechten in die Hände. Ihr geht es allein um die Schwächung der Justiz, ihres Ansehens und des Respekts vor ihr. So ist es für sie eine Steilvorlage, wenn ein Mitglied der Bundesregierung offen ausspricht, eine rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Zurückweisung an der Grenze nicht beachten zu wollen.

Bei all diesen besorgniserregenden Fehlentwicklungen stellen wir gleichzeitig fest, dass der Rechtsstaat vielen Menschen in ihrer konkreten Lebenssituation oftmals nicht mehr gerecht wird. Es ist nicht nur die inakzeptable Länge der Verfahrensdauer. Es ist auch das Gefühl, dass im politischen Diskurs der Rechtsstaat entfremdet wird weg von seiner Wächterfunktion hin zu einem Instrument der staatlichen Sicherheitsarchitektur. So wird in der Politik immer häufiger „der starke Rechtsstaat gefordert“, wenn tatsächlich die Behörden der inneren Sicherheit, insbesondere die Polizei und der Verfassungsschutz, gemeint sind.

Der Neuen Rechten geht es bei ihren Angriffen gegen die Justiz im Endeffekt um die Macht. Niemand soll sagen, dass der demokratische Rechtsstaat in Deutschland dagegen gefestigt ist. Dabei muss allen, insbesondere aber den Verantwortlichen der demokratischen Mitte, klar sein, dass autoritäre Sprache ebenso wie die Ignoranz gegenüber geltendem Recht den Rechtsextremismus befördert:

  • Es wird dem Amt eines Bundesinnenministers, der auch Verfassungsminister ist, nicht gerecht, wenn er mit dem Ziel der Aufrechterhaltung seiner rechtlich fragwürdigen Zurückweisungspraxis an den Grenzen grundsätzliche Ausführungen eines Gerichtes mit dem Hinweis abqualifiziert, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
  • Man kann es für falsch halten, wenn der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen Regierungschef erlässt, aber diesen zu beachten und zu vollstrecken, ist Pflicht, weil Deutschland Vertragsstaat ist.
  • Es ist ein Alarmzeichen, wenn Gerichtspräsident*innen rechtlich problematische Kritik aus der Politik an den Gerichten durch Erläuterung der Rechtslage korrigieren müssen.
  • Ebenso besorgniserregend ist es, wenn sich Regierungsvertreter beharrlich darum herumdrücken, offensichtlich völkerrechtswidrige Geschehnisse in der Welt, wie z.B. Überfälle auf souveräne Staaten, Entführung eines Staatsoberhaupts und Versenkung von Schiffen in internationalen Gewässern, klar als Rechtsverletzung zu benennen. Selbst wenn man akzeptiert, dass diplomatische Rücksichtnahme nicht immer erlaubt, Klartext zu sprechen, sollte es zumindest selbstverständlich sein, offensichtliche Rechtsverstöße nicht abzustreiten. Wenn der Bundespräsident in gebotener Klarheit einen Völkerrechtsbruch als solchen benennt und kritisiert, ist es nicht akzeptabel, wenn ihm von einem Fraktionsvorsitzenden aus der Mitte des Bundestages die verfassungsrechtliche Legitimität für diese Aussage abgesprochen wird.
  • Es ist ein Schlag gegen die internationale Rechtsordnung, wenn die USA Richter*innen und Ankläger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegen und auf entsprechende Listen setzen. Nicht hinzunehmen ist, dass diese illegitimen Sanktionen der USA durch Übernahme der Sanktionslisten durch deutsche Institutionen auf Deutschland ausgedehnt So hat das ZDF Mitwirkende an Sendungen verpflichtet, nicht mit von den USA sanktionierten Personen zusammenzuarbeiten. Deutschland als Vertragsstaat steht hier in der besonderen Verantwortung derartigen Bestrebungen energisch entgegenzuwirken.
  • Statt dem Kampf der Neuen Rechten gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, entschieden entgegenzutreten, leitet die Bundesbildungsministerin Wasser auf deren Mühlen, indem sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umstrukturieren und dafür die bis 2032 laufenden rund 200 Projekte vorzeitig beenden will. Vom Auslaufen der derzeitigen Förderung sind unter anderen auch „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ mit Projekten der historischen Bildungsarbeit in der Migrationsgesellschaft sowie der kirchlichen Arbeit gegen Rechtsextremismus betroffen.

Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass wir es mit einer schleichenden Erosion des Rechtsstaats zu tun haben. Wir alle sind darum aufgerufen, für den Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat einzutreten. Wir sollten uns zum Beispiel an der Haltung der italienischen Bürger*innen orientieren: Sie haben den Plänen der Ministerpräsidentin, ihren Einfluss auf die Justiz auszuweiten, eine klare Absage erteilt. Und auch die jüngste Entwicklung in Ungarn ist ein positives Signal. Dort ist ein autoritäres System mit einer überwältigenden Mehrheit abgewählt worden. Nun bleibt zu hoffen, dass es einer neuen Regierung tatsächlich gelingt, die auf Korruption und Vetternwirtschaft basierenden Verfilzungen zu beseitigen und Rechtsstaat und Demokratie wieder herzustellen.

Die Menschenrechte, die Demokratie und der Rechtsstaat sind die Grundlage unseres Zusammenlebens. Es ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass wir in Deutschland einen hohen rechtsstaatlichen Standard erreicht haben. Keinesfalls darf es zum Rückschritt und zur Wiederbelebung autoritärer Strukturen kommen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn diese unverrückbaren Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frage gestellt werden und wenn der Einsatz für die Menschenwürde zurückgedrängt und als bloße Meinung diskreditiert wird. Wir können und müssen handeln. Wir müssen konsequent und vernehmlich darüber sprechen, welche zivilisatorischen Errungenschaften und welche Sicherheit uns eine freie, unabhängige Justiz garantiert. Menschen- und Bürgerrechte sind ohne sie in höchster Gefahr. Autoritäre Tendenzen müssen wir ernst nehmen und dürfen nicht abwarten, bis es zu spät ist. Bundes- und Landesregierungen, Gerichte und Behörden sind aufgefordert, spezifische Notfallpläne für den Erhalt des demokratischen Rechtsstaats zu entwickeln.

Der demokratische Rechtsstaat in Deutschland ist seit 1949 der unerlässliche Garant für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft. Er ist es wert, dass sich alle Demokratinnen und Demokraten für seinen Fortbestand aktiv einsetzen und sich der Bedeutung dieser einzigartigen Institution auf allen Ebenen immer wieder bewusst sind.

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Dieser Sorge und dem Aufruf zu dem notwendigen gesellschaftlichen Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließe ich mich ausdrücklich an.                                                                                                                                                                          Thomas Trenczek

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[1] Der Ziethener Kreis besteht aus Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen sowie Kriminalpolitiker*innen, die seit einem Vierteljahrhundert unabhängig und überparteilich rationale und humane rechtspolitische Reformen erörtern, über sie publizieren und für sie eintreten. Zum Ziethener Kreis gehören: Prof.’in Dr. Nadine Bals, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Dortmund; Prof. Dr. Heinz Cornel, Alice Salomon Hochschule, Berlin; Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald; Staatssekretär a.D. Christoph Flügge, Berlin; Staatssekretär a.D. Ulrich Freise, Berlin; Staatssekretärin a.D. Saraya Gomis, Berlin; Manfred Lösch, Berlin; Dr. Gero Meinen, Berlin; Ri’inLG Dr. Lena Mertins, Köln; Prof.’in Dr. Ineke Pruin, Bern; Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg; Anke Stein, Berlin.

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Frankfurter Kommentar zum SGB VIII – Neuauflage

Das Warten hat ein Ende. Endlich ist die neue (10.) Auflage des von Johannes Münder, Thomas Meysen und mir herausgegebenen Frankfurter Kommentars erhältlich.

Frankfurter Kommentar SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe – Kommentar
Herausgegeben von Prof. em. Dr. Johannes Münder,
Dr. Thomas Meysen und Prof. Dr. Thomas Trenczek, M.A.
10. Auflage 2026, ca. 1.250 S., geb., ca. 89,– €
ISBN 978-3-7560-3025-5
als Print oder via Beck-online

Nomos-Verlag

Flyer 

Verlagstext:

Der „Frankfurter Kommentar“ ist meinungsprägend für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe – nicht nur in der Erläuterung der
Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu
anderen Sozialleistungssystemen.
Die 10. Auflage berücksichtigt
■ die Neuregelungen durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz), das die neuen Aufgaben der Aufarbeitung und Fallanalysen samt Finanzierungs- und Datenschutzgrundlagen eingeführt hat
■ die erste Rechtspraxis zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zur Vormundschaftsreform sowie
■ neueste Entwicklungen insbesondere zu den Themen junge Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Hilfeplanung, Sozialdatenschutz, Finanzierung sowie örtliche Zuständigkeit/Kostenerstattung.

Die Neuauflage kommentiert alle wichtigen neuen Gerichtsurteile, die aktuelle Behördenpraxis sowie sämtliche Änderungen der 20. Legislaturperiode.

———-Hinweis des Verfassers—————————–
Neben der Kommentierung einiger Grundlagen (Einleitung und § 2) liegt der Schwerpunkt meiner Kommentierungen in den Bereichen Individualleistungen/Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), die Krisenintervention durch Inobhutnahme (§§ 42 ff. SGB VIII), die Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren (§§ 50-52 SGB VIII) sowie der Erläuterung des Sozialverwaltungsverfahrens im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Anh. II)

Im Hinblick auf die Mediation & Konfliktmanagement besonders interessant sind die Kommentierung der rechtlichen Regelungen im Arbeitsfeld

  • Familienmediation (§ 17 Rn. 40 ff., § 50 Rn. 38, § 50-Anhang/familiengerichtliches Verfahren Rn. 17 ff. ) sowie
  • Mediation in strafrechtlich relevanten Konflikten/Restorative Justice  (§ 52 Rn. 46 f.)

Warum ich WhatsApp nicht verwende – Datenschutz und Menschenrechte

Warum ich WhatsApp (Meta) nicht verwende – Kritik im Hinblick auf Datenschutz und Menschenrechte

Wiederholt werde ich gefragt, warum ich kein Whatsapp verwende. Das sei doch so bedienerfreundlich und werde „von allen“ genutzt. Man grenze doch sich selbst insb. auch aus Gruppenzusammenhängen aus, wenn man nicht bei Whatsapp mitmache. Selbst wenn dies so sein sollte (gute Freude scheinen auch ohne Whatsapp weiter Kontakt zu mir halten zu wollen), gibt es für die Meta-Abstinenz gute, ja wichtige Gründe. Neben dem Hinweis auf den notwendigen, kritisch-bewussten Umgang mit den digitalen Medien,[1] (d.h. also auch Verwendung von Ecosia und Startpage statt Google[2] bei der Internetsuche), lautet meine Kurzantwort, dass ich einige andere (nur vermeintlich „soziale“) digitale Medien (z.B. sog. X/früher Twitter, Instagram, TikTok, Facebook & Co) nicht nur wegen ihres schlichten „Inhalts“, sondern insbesondere Whatsapp und andere Produkte des Meta-Konzerns vor allem auch aus Datenschutz- und Menschenrechts-Gründen nicht verwende. Da offenbar nicht allen Nutzer:innen die Problematik bekannt oder verständlich ist, möchte ich an dieser Stelle einige wesentliche Argumente (bei weitem nicht alle Aspekte) zusammenfassen.

Insbesondere WhatsApp (und Meta, der Mutterkonzern) stehen seit Jahren wegen verschiedener Verstöße gegen Datenschutzrechte und Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte unter massiver Kritik. Die Vorwürfe konzentrieren sich insb. auf Verstöße gegen die europäischen und nationalen Datenschutzregelungen, auf fehlenden Schutz für Minderjährige sowie auch wegen Verstöße gegen andere Grund- und Menschenrechte.

Die Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:[3]

  • Rechtswidrige Datenweitergabe an andere Meta-Unternehmen (insb. Facebook): Weitergabe von Nutzerdaten (wie Telefonnummern, Transaktionsdaten, Standortdaten) an Meta-Unternehmen zu Werbe- und Profiling-Zwecken, ohne ausreichende Einwilligung oder Rechtsgrundlage. Besonders schwer wiegt die
  • Rechtswidrige Datensammlung von Nicht-Nutzern: Durch das Hochladen von Adressbüchern aus den Nutzer-Geräten werden auch Daten von Personen an WhatsApp/Meta übermittelt, die selbst keine Nutzer des Dienstes sind und nicht zugestimmt haben.
  • Mangelnde Einwilligung und mangelnde Transparenz: Aber auch im Hinblick auf Whatsapp-Nutzer verzichtet WhatsApp im Hinblick auf die Datenverarbeitung und ‑weitergabe offenbar weiterhin auf eine ausdrückliche, wirksame Einwilligung und scheint sich nur auf den Vertragsrahmen zu berufen. Dabei informiert WhatsApp seine Nutzer nicht hinreichend klar genug darüber, wie ihre Daten verarbeitet und zwischen WhatsApp und anderen Facebook/Meta-Unternehmen ausgetauscht werden (Art. 12-14 DSGVO).
  • Metadaten-Analyse: Zwar sind die Inhalte der Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt, allerdings sammelt WhatsApp umfangreiche Metadaten (wer, wann, wie oft mit wem kommuniziert), die die Erstellung detaillierter Persönlichkeits- und Bewegungsprofile.
  • Datenübermittlung in die USA: Meta übermittelt die erhobenen Daten (der Nutzer und Nicht-Nutzer) zur Datenverarbeitung in die USA. Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, ob die Datentransfers in die USA ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten.[4]
  • Unverschlüsselte Backups: Wenn Nutzer ihre Chat-Backups in der Cloud (Google Drive/iCloud) speichern, sind diese standardmäßig oft nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, wodurch Meta oder Behörden theoretisch Zugriff erhalten können.

Anlässlich der massiven Beschwerden gegen Whatsapp leitete die (wegen des europäischen Unternehmenssitzes zuständige) irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) ein Untersuchungsverfahren ein, aufgrund dessen WhatsApp zu einem Bußgeld in Höhe von 5,5 Mio. Euro verurteilt wurde.[5] Nach Intervention verschiedener nationalen Aufsichtsbehörden erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) als übergeordnete Europäische Behörde einen für alle nationalen Behörden verbindlichen Beschluss, in dem die irische Behörde auffordert wurde, die Vorwürfe gegen Whatsapp zu erweitern und die geplanten Bußgelder erheblich zu erhöhen. Auf dieser Grundlage wurde gegen WhatsApp Irland letztlich eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro verhängt,[6] welche durch das Gerichts der Europäischen Union (EuG 07.12.2022 – T-709/21) bestätigt wurde, weil es die von Meta erhobene Nichtigkeitsklage gegen EDSA-Beschluss für formal unzulässig erklärte. Allerding kann diese Entscheidung nach dem Beschluss des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH v 10.02.2026 – C-97/23 P) aus formalen Gründen (der Beschluss der EDSA stelle eine direkt vor den Unionsgerichten anfechtbare Handlung und keine bloße „Zwischenmaßnahme“ dar) noch angefochten werden. Das ändert freilich nichts an der massiven Kritik gegen Whatsapp/Meta wegen der Verstöße gegen den Datenschutz.

Aus den o.g. Gründen haben deutsche Datenschutzbehörden wiederholt darauf hingewiesen, dass die Nutzung von WhatsApp durch Behörden und Unternehmen zur Kommunikation mit Kunden oder Mitarbeitenden aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel unzulässig ist.[7] Darüber hinaus hat z.B. das Landgericht Berlin II (02.12.2025,- 15 O 569/18 und LG Berlin II  24.02.2026 – 52 O 22/17) einige der o.g. Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt und insb. die Datenweitergabe an Facebook in Deutschland untersagt.

Nicht nur datenschutzrechtlich, sondern im Hinblick auf andere Grund- und Menschenrechte ist die Nutzung von Whatsapp und andere Meta-Produkte problematisch. Meta sieht sich massiven Vorwürfen und rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit Menschenhandel und sexueller Ausbeutung von Minderjährigen gegenüber.[8]

So verurteilte ein Geschworenengericht in New Mexico unlängst Meta  zur Zahlung von 375 Millionen US-Dollar, weil das Unternehmen Nutzer über die Sicherheit seiner Plattformen (Facebook, Instagram, WhatsApp) für Kinder getäuscht und Kinder wissentlich Gefahren wie sexuellem Missbrauch und Menschenhandel ausgesetzt hat.[9] Der Attorney General von New Mexico kritisierte, dass das Whatsapp die Nutzung von Plattformen zur Anbahnung von Menschenhandel und zur Verbreitung von Missbrauchsmaterial (CSAM) billigend in Kauf genommen habe. WhatsApp wird zudem vorgeworfen, dass geschlossene WhatsApp-Gruppen zur Rekrutierung von Opfern und zur Koordinierung von Menschenhandel genutzt werden.[10] Kritisiert werden auch unzureichende Schutzmechanismen, die den Zugang für Kinder effektiv zu beschränken.[11] Obwohl das Mindestalter in Deutschland bei 16 Jahren liegt (bzw. 13 Jahren mit elterlicher Zustimmung gemäß DSGVO), führe WhatsApp keine wirksame Altersprüfung durch. Minderjährige können WhatsApp-Kanäle oder Gruppen auch ohne das Wissen ihrer Eltern nutzen, was das Risiko für Cyber-Grooming und die Verbreitung persönlicher Informationen erhöht.

Schließlich gibt es zu Whatsapp mit Signal und Threema zumindest zwei datenschutzkonforme Alternativen.[12] Es gibt also keinen vernünftigen Grund, Whatsapp (bzw. Facebook & Co) weiterhin zu benutzen, vielmehr wichtige Datenschutz- und Menschenrechtsgründe, die Meta-Produkte zu meiden. Zudem, wie gesagt, gute Freunde bleiben auch ohne Whatsapp in Verbindung.

Die ursprüngliche Fassung des Beitrag wurde anlässlich
der Gerichtsentscheidung in New Mexico v. 24.03.2026 aktualisiert.

PS im Nachgang: Ein empfehlenswerter Beitrag zu diesem Thema ist auch der → Essay „Der Geruch verwesender Gehirne“ von Phillip Bovermann in der SZ v. 21.04.2026

 

Quellen:

[1] Zum Inhalt wie Sinn und Zweck des Datenschutzes siehe hierzu einführend u.a. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Das Recht auf Datenschutz. Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG, Berlin 2024; Lanier, J.: Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen musst; Hamburg 2019 sowie ders.:  Wem gehört die Zukunft?; Hamburg 2021; Solove, D. J.: Nothing to Hide: The False Tradeoff Between Privacy and Security; Yale 2011; Trenczek/Tammen/Behlert et al. Grundzüge des Rechts, 6. Aufl. 2024, Kap. I-2.2.5 und III.-1.2.3; NDR-Tagesschau: Datenhandel außer Kontrolle (Tagesschau v. 15.01.2025). Empfehlenswert ist auch Böhmermann: Wie Facebook (und andere Digitale Netzwerke) weltweit Demokratien zerstören (10.12.2021; https://www.youtube.com/watch?v=ALzSAC4Wl6c).

[2] Kruse, B.: Was Google über uns weiß – Jeder und jede hat etwas zu verbergen“, Süddeutsche Zeitung v. 22.03.2022

[3] Quellen hierzu: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit v.12. 01.2024; DPC (Irish Date Protection Commission: Inquiry into WhatsApp Ireland Ltd (12.01.2023); Deutsche Gesellschaft für Datenschutz: WhatsApp wurde im Rahmen der DSGVO zu einer Geldstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt; Dr. DSGVO/Dr. Klaus Meffert: WhatsApp, Mega-Bußgeld, Datenlecks und Ignorierte Sicherheitslücken (08.09.2025); Landgericht Berlin II Urt. v. 02.12.2025- 15 O 5Kruse69/18  und LG Berlin II  24.02.2026 – 52 O 22/17; Verbraucher­zentrale NRW e.V.: Unzulässigkeit der Datenübertragung von WhatsApp an Facebook (13.03.2026); vgl. auch Aigner Business solutions: WhatsApp GDPR compliant? Why WhatsApp is problematic under data protection law v. 23. 11. 2020;

[4] Vgl. hierzu auch EuGH 16. Juli 2020 – C-311/18 (Urteil zum sog. „Privacy Shield“ – „Schrems II“) )

[5] DPC (Irish Date Protection Commission: Inquiry into WhatsApp Ireland Ltd (12.01.2023) and

Decision of the Data Protection Commission made pursuant to Section 113 of the Data Protection Act, 2018 and Articles 60 and 65 of the General Data Protection Regulation v. 12.02.2023

[6] LTO v. 03.09.2021 Whatsapp unter­schätzt Iri­sche Daten­schutz­kom­mis­sion; Deutsche Gesellschaft für Datenschutz (o.D.) WhatsApp wurde im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) zu einer Geldstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt.

[7] Vgl.  Bundesdatenschutzbeauftrage: Rundschreiben des BfDI an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden zur Nutzung des Messengers „WhatsApp“ zur dienstlichen Kommunikation während der Corona-Krise v. 14.04.2020; vgl. Staatsanzeiger Baden-Württemberg v. 11.03.2024: Dürfen Behörden WhatsApp benutzen?;

Vgl. auch Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Datenschutz bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen – Merkblatt für Verantwortliche zur Nutzung von „WhatsApp“ v. 15.11.2018; DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder): Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien (März 2019).

[8] UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR): Online Scam operations and trafficking into forced criminality in South Asia.  v. 29.08.2023; The Guadian v. 27.04.2023: How Facebook and Instagram became marketplaces for child sex trafficking; vgl. bereits The Conversation v. 8.9.2016 Women are being traded as slaves on WhatsApp – here’s how the UN can act.

[9] New Mexico Department of Justice v. 24.03.2026: New Mexico Department of Justice Wins Landmark Verdict Against Meta; vgl. Deutschlandfunk v. 25.03.2026.

[10] (British) National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) v. 13.11.2025: Data shows how criminals are using private messaging platforms to manipulate and groom children.

[11] Vgl. auch Jugendschutz.net v. 19.01.2026 .

[12] Chip.de: Für mehr Datenschutz und Sicherheit: WhatsApp-Alternativen. Weg von der Meta-Chat-App (02.12.2025)

Restorative Justice aus viktimologischer Perspektive

Demnächst erscheint im von Gina Rosa Wollinger und Ulrike Zähringer herausgegebenen Handbuch Viktimologie– Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und rechtliche Praxis (Wiesbaden 2026; ISBN 78-3-658-48466-8) mein Beitrag Restorative Justice aus viktimologischer Perspektive (S. 1177 – 1196). (doi.org/10.1007/978-3-658-48467-5), in dem die RJ-Praxis insbesondere aus der Perspektiven der Opfer untersucht werden.

In diesem Beitrag werden (1.) die (begrifflichen, historischen, konzeptionellen) Wurzeln sowie (2.) die Wesenselemente der mittlerweile in der westlichen Hemisphäre praktizierten Restorative Justice-Ansatzes (RJ) beschrieben. Im Hinblick auf die Opferbedürfnisse und Resultate der RJ-Projekte werden die empirischen Erkenntnisse im 3. Abschnitt kurz zusammengefasst, bevor unter 4. der Blick auf einige wichtige rechtliche Regelungen geworfen wird. Letztlich (5.) geht es um die Frage, ob Restorative Justice tatsächlich ein neues, Opferinteressen hinreichend berücksichtigendes Konfliktregelungsparadigma darstellt.

Kritisch betrachtet wird in diesem Beitrag die mitunter „falsch verstandene“ Gemeinwesenorientierung bzw. die Instrumentalisierung der Opfer in sog. RJ-Projekten, in denen entgegen der auf Balance zwischen Opfern und Beschuldigten ausgelegten RJ-Grundkonzeption, die Interessen der Opfer gegenüber denen des Gemeinwesens hintangestellt werden. Opfer kommen in diesen Konzeptionen eher funktional oder gar nicht vor; manche Verfahren, Instrumente oder gar Sanktionen (community service, compensation orders, paying money to a charity organization) werden als „restorative“ apostrophiert, unabhängig davon, ob die Einbeziehung der Deliktsopfer konzeptionell vorgesehen ist. Dabei werden „restorative justice“- und „community justice“-Ansätze vermischt und die begrifflichen und konzeptionellen Unterschiede zwischen Restorative Justice und Community Justice  nicht immer hinreichend beachtet

Fachliche Standards der Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

In der neuen Ausgabe der ZJJ 1/2026, 12 ff. ist gerade mein gemeinsam mit Annemarie Schmoll verfasster AufsatzBeratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren − Fachliche Standards und die Folgen für Sprachmittlung und Dolmetscherkosten“ erschienen.
Der Beitrag nimmt die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 10.09.2025, 1 WS 52/25 zur Frage der Erstattung von Dolmetscherkosten im jugendkriminalrechtlichen Arbeitsfeld zum Anlass, die Beratungsleistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren und die sich hierfür aus dem Gesetz ergebenden fachlichen (Mindest-)Standards darzustellen. Dabei wird im Hinblick auf die Beratungsleistungen des Jugendamts und die Kostentragung für die Beauftragung von Sprachmittler*innen bzw. Dolmetschende sozialrechtlich zunächst (2.) zwischen dem allgemeinen Sozialverwaltungsverfahren und (3.) der Leistungserbringung unterschieden. Im 4. Abschnitt werden dann die rechtlichen Ausführungen für diese beiden Teilbereiche im Hinblick auf die Aufgaben des Jugendamts nach § 52 SGB VIII zusammengeführt. Zu Beginn wird im Problemaufriss (1.) auch eine ältere, im Hinblick auf die Dolmetscherkosten ähnlich lautende Entscheidung des LG Tübingen von 2018 zum Anlass genommen, das grundsätzliche Verhältnis von öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe und (Jugend-)Strafjustiz knapp zu beschreiben.

Der Aufsatz ist auch in einer online-Version abrufbar auf der Internetseite der DVJJ → https://www.dvjj.de/zjj-digital/

 

Presse und Medien (besonders lesenswert)

Neben den wissenschaftlichen Fachpublikationen empfehle ich zur Informationsbeschaffung nicht die vermeintlich „Sozialen“ (es sind nur) digitale Medien, sondern ausschließlich die fachlich geprüften Portale von Fach- und Wissenschaftsverbänden (hierzu siehe → hier) und im Übrigen die Lektüre von Qualitätsmedien des seriös arbeitenden Journalismus, wie z.B.

Die nachfolgenden (regelmäßig aktualisierten) Links (in chronologischer Reihenfolge) verweisen auf einige im Jahr 2026 [Stand 10.05.2026] besonders interessante Beiträge und Diskussionen zu Gesellschaft, Politik und Recht sowie weitere Themenfelder  (zu den Beiträgen in → 2025  und → 2024). Herausragende Erkenntnisse, Wissen, Perspektiven und andere Gedankensplitter aus diesen Publikationen finden Sie → hier:

Politik & Gesellschaft

  •  Lasst sie uns endlich verbieten. Die AfD liegt in Sachsen-Anhalt bei mehr als 40 Prozent. Wenn das demokratische System nicht kollabieren soll, muss sich der Umgang mit der Partei ändern – oder besser noch: die Verteilung des Wohlstands in Deutschland. Jörg Bong in der SZ v. 07.05.2026Die AfD … nutzt die Meinungsfreiheit als perfides Kampfmittel zur Zerstörung der freien, pluralen, demokratischen Gesellschaft. Das Vorgehen der AfD folgt dabei ihrer Propaganda-Matrix: die eigentlich genuin freiheitlichen Prinzipien der Demokratie zu pervertieren und gegen die Demokratie zu wenden. Alle wissen es – und doch gilt, wie Nils Minkmar in der SZ jüngst über die deutschen Zustände des Jahres 2026 schrieb: „Immer schön so tun, als wär nix.“ Selbstredend würde in einem von der AfD regierten Land die Meinungsfreiheit umgehend eingeschränkt, die Länder, in denen rechtsautoritäre Bewegungen herrschen – von Italien bis zu den USA –, zeigen es. Sei es durch die Kontrolle der Medien, die Beschneidung der freien Lehre und Forschung, die Kürzungen bei unliebsamer Kultur und Kunst, durch Verfassungsbrüche und schwere Eingriffe in die Gewaltenteilung. …. Das Vorgehen der neuen Rechten ist dabei immer dasselbe: „freie Meinungen“ zu formulieren, zu provozieren, die Grundlagen unserer Verfassung und unseres Zusammenlebens zu diffamieren, es aber so zu tun, dass es juristisch gerade noch nicht angreifbar ist. Eine kalte Technik der Manipulation. … Die Rechten wiederholen die Provokationen systematisch, bis sich die Energien des Widerstands erschöpfen und die Meinung in der Mitte ankommt, dass die Meinungsfreiheit nun tatsächlich gefährdet ist. … Warum lassen wir uns vorführen? 
  • Wie man lernt, ein guter Mensch zu seinEssay von Christina Berndt in der SZ 30.04.2026: Aggressionen und offen ausgelebter Hass scheinen überall zuzunehmen. Gibt es einen Ausweg aus der Spirale? Über die Wurzeln der Gewalt und die reale Chance, sie einzudämmen. …. Ob Gewalt akzeptiert wird und welches Verhalten zur Norm wird, liegt an allen Mitgliedern einer Gesellschaft und ihren täglichen Entscheidungen. Es hängt davon ab, wie wir mit anderen umgehen. Wie wir reagieren, wenn jemand etwa in der U-Bahn beleidigt oder in einer Konferenz runtergemacht wird. Die Haltung einer Gesellschaft zu Gewalt kann noch so tief in die Verfassung geschrieben sein. Sie kommt nur zur Geltung, wenn sie auch gelebt wird. Und dabei sind wir alle gefragt.
  • Bürgerlich und partiell rechtsextrem geht nicht zusammen. Matthias Brandt, keiner der Lautsprecher unter den deutschen Schauspielern, hat ein schmales, persönliches, wichtiges Buch geschrieben: über das Nein-Sagen zu den Feinden der Demokratie. Eine Empfehlung. SZ v. 19.04.2026
  • Gesellschaftliches Engagement und Selbstbezogenheit. Wenn man schon nicht die Welt retten kann, dann wenigstens den eigenen Körper. Nava Ebrahimi in der SZ 18.04.2026: „Es bringe nichts, sich von Chat-GPT abzumelden, hatte mein Sohn gesagt. Ich weiß selbst nicht, ob es etwas bringt, dennoch hatte ich das sehr starke Bedürfnis, es zu tun. Wenn ich mich vor dem leeren Word-Dokument sitzend jemals gefragt hätte, ob es etwas bringt, einen Satz aufzuschreiben und noch einen und noch einen, gäbe es keinen meiner drei Romane. Neben vielen anderen Dingen, wie eben Kunst oder einfach nur Spaß, ist gesellschaftliches und politisches Engagement anfangs immer eine unkalkulierbare Unternehmung. Ob es etwas bringt, es etwas zum Guten wendet, wissen wir nicht. Es beginnt mit einem intrinsischen Bedürfnis, dem wir folgen.“
  • Immer schön so tun, als wär nixRehaugen, Tränen im Theater, Spritpreise: Die deutschen Debatten demonstrieren eine Weigerung, sich an veränderte technische, klimatische und machtpolitische Gegebenheiten anzupassen. Warum diese Verdrängungstaktik nicht mehr lange gut gehen kann. Nils Minkmar in der SZ v. 13.04.2026: …. Immer noch dominierte da der Wunsch nach einer ewigen Gegenwart, wie der Kölner Psychologe Stephan Grünewald formulierte; genau diese Haltung, die Weigerung, sich an veränderte technische, klimatische und machtpolitische Gegebenheiten anzupassen und stattdessen Diskurse zu simulieren, die von einer intellektuellen Auseinandersetzung mit der Gegenwart ablenken. …. Während sie [Deutsche mit Freunden und Familie in Iran, Israel, den Golfstaaten, der Ukraine, dem Baltikum oder Libanon] rund um die Uhr… Nachrichten über Leben und Tod zusammensuchen, geht es in den hiesigen Fernsehtalks um die Dos and Don’ts föderaler Wahlkampftaktik oder die Pünktlichkeit der Züge. Die politischen Einordnungen der Krise passen zur derzeitigen deutschen Konfusion … Das Thema wird so schnell wie möglich von seiner beängstigenden internationalen Dimension auf die kleinstmögliche innenpolitische Perspektive reduziert: die Zapfsäule. Und auch hier wird nach einer zumutungsfreien, steuerfinanzierten Lösung gesucht, damit bloß niemand wach wird und sich fragt, wieso wir eigentlich immer noch ein Problem aus dem Jahr 1979 lösen.
  • Bevölkerungsentwicklung und Stopp der Migration. So schadet sich Deutschland nur selbst: Laut einer Prognose sinkt die Zahl der Menschen hierzulande bis 2045 um 2,9 Prozent, weil die Zuwanderer ausbleiben. Und das hätte gravierende Folgen. SZ v. 13.04.2026 
  • 81 Jahre Befreiung des KZ Buchenwald. Die Barbarei beginnt nicht mit dem ersten Schuss. Hape Kerkeling in der SZ v. 12.04.2026: „… Für mich ist Buchenwald kein abstrakter Erinnerungsort. Er gehört auf bedrückende Weise zu meiner Familiengeschichte. Ich stehe heute hier auch vor Ihnen, weil mich die aktuelle politische Entwicklung in unserem Land zutiefst alarmiert. Wenn heute wieder Kräfte erstarken, die unsere Erinnerungskultur diffamieren, dann ist das ein Schlag ins Gesicht aller Opfer und ihrer Nachfahren. Buchenwald ist eine steingewordene Warnung. Wer heute wegschaut oder jenen applaudiert, die die Geschichte umschreiben wollen, macht sich mitschuldig.  ….  Ich spreche heute, um ihn und alle Opfer, die hier litten und starben, zu ehren. Und ich bitte Sie alle: Sprechen auch Sie. Lassen Sie nicht zu, dass das Schweigen wieder die Oberhand gewinnt. Denn die Demokratie lebt nicht vom Wegsehen, sondern vom mutigen Hinsehen. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das „Nie wieder“ kein Lippenbekenntnis bleibt, sondern unser täglicher Kompass ist.“
  • „Das Glück ist eine Wurstsemmel.“ Um ein besseres Leben zu führen, besuchen immer mehr Menschen Seminare und Coachings – und bleiben in ihrer Vereinzelung stecken. Ein Plädoyer für mehr praktizierten Gemeinsinn, weil nichts schöner ist, als sein Leben mit anderen zu teilen. Essay von Sebastian Herrmann in der SZ v. 26.03.2026
  • Weltweit weniger Demokratien. Die Demokratie gerät weltweit weiter in die Defensive. Das zeigt der neue Transformationsindex 2026 der Bertelsmann Stiftung (BTI): Vor zwanzig Jahren wurde der BTI erstmals erhoben, damals waren die Demokratien noch in der Mehrheit. Heute werden 56 Prozent der 137 vom BTI untersuchten Staaten autokratisch regiert. Zu besserem Regieren führt dies jedoch nur in Ausnahmefällen. Die BTI-Ergebnisse widerlegen den Mythos autoritärer Effizienz: Autokratien sind anfälliger für Korruption, weniger gestaltungsfähig und konsensorientiert als Demokratien. Beispiele wie Polen oder Brasilien  belegen, wie gesellschaftlicher Widerstand gegen autoritäre Übergriffe und reformbereite politische Akteure den Weg zurück zu mehr Demokratie ebnen können. Weltweit breiten sich Autokratien weiter aus. Eine Mehrheit von 77 der 137 vom BTI untersuchten Staaten wird autokratisch regiert. Sie gehen immer repressiver gegen Opposition, Medien und Zivilgesellschaft vor. 52 der 77 Autokratien sind laut BTI harte Autokratien, in denen Grundrechte vollständig missachtet werden – so viele wie noch nie seit dem Beginn der Erhebung 2006.  Aber auch in zahlreichen Demokratien setzen sich autokratische Tendenzen durch. „Viele gewählte Regierungen haben demokratische Kerninstitutionen ausgehöhlt mit dem Ziel, sich an der Macht zu halten. Dieser Machtmissbrauch ebnet den Weg in die Autokratie“, sagt Demokratie-Expertin Sabine Donner. Der Druck multipler Krisen und der wachsende internationale Einfluss autokratischer Akteure beschleunigen diese Erosion von Demokratie. Diese zeigt sich vor allem in zwei Bereichen: der massiven Einschränkung politischer Beteiligung sowie der Aushöhlung von rechtsstaatlichen Verfahren. Die im BTI sichtbaren Muster prägen die internationale Debatte dabei weit über die 137 untersuchten Staaten hinaus – auch in Ländern, die nicht Teil der Untersuchung sind, etwa in den USA (Quelle: Pressemeldung BTI 2026 der Bertelsmann Stiftung v. 26.03.2026)
  • Zum Tod von Jürgen Habermas: Nie wieder Dogmatismus und Fanatismus. Der Philosoph hat das Land zum Denken und Debattieren angestiftet. Auch wenn sich viele seiner politischen Hoffnungen bis zum Lebensende nicht erfüllt haben. Er befand: Man muss es trotzdem versuchen (Johan Schloemann in der SZ 15.03.2026). Hierzu siehe auch den Nachruf „Der Sturmvogel“ auf einen großen Aufklärer von Willi Winkler in der SZ v. 14.03.2026.
  • Über Rechtsstaatlichkeit, Kunstfreiheit und Gesinnungsschnüffelei. Bitte nicht nachmachen: Ronen Steinke in SZ 13.03.2026: Mal öfter den Verfassungsschutz befragen, bevor man Staatsgelder verteilt? Aber dann darüber schweigen? Einige Minister wollen das tun. Doch das ist bedenklich. Wer nicht weiß, dass er auf einer roten Liste steht, kann sich dagegen auch nicht wehren. Hierzu auch
  • Freiheit finden wir doch alle dufte. Über linke Buchhandlungen, rechten Kulturkampf und den liberalen Mainstream. Maximilian Steinbeis auf Verfassungsblog 13.03.2026
  • Demokratie und Gernationengerechtigkeit: Unter diesen Schulden werden noch Generationen leiden – so wie unter fehlendem Klimaschutz. Frauke Brosius-Gersdorf in der SZ 27.06.2026Vor fünf Jahren traf das Bundesverfassungsgericht seinen berühmten Beschluss zum Klimaschutz. Daraus lernen heißt: auch finanzielle Lasten gerecht zwischen den Generationen zu verteilen. „Wenn künftige Generationen und Gesetzgeber nicht mehr vergleichbare Handlungsspielräume haben wie heutige, kann die Demokratie Schaden nehmen.“
  • EU-Souveränität und USA: „Wo ist unsere Würde? Wo ist unser Selbstbewusstsein?“ Trump und die Tech-Konzerne wollen die Demokratie abschaffen, warnt die Stanford-Forscherin und frühere niederländische EU-Abgeordnete Marietje Schaake und fordert, dass europäische Politiker mehr Widerstand leisten. Interview in SZ 17.02.2026: „Wir leben in unglaublich dunklen Zeiten, und ich mache mir große Sorgen. Ich finde es enttäuschend, dass wir von unseren Politikern in Europa nicht mehr Widerstand erleben. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich für den Weg der sehr, sehr, sehr soften Diplomatie entschieden. Aber das funktioniert nicht mit Tyrannen. Wo ist unsere Würde? Wo ist unser Selbstbewusstsein? …  Wir brauchen mehr Führungsstärke. Für mich sind die Ukrainer eine Inspiration. Sie haben es geschafft, mitten im Krieg eine Spitzen-Drohnenindustrie aufzubauen. Wenn die Ukrainer so etwas Außergewöhnliches schaffen, können wir Europäer das auch. „
  • Gesellschaftliche Handlungsoptionen im Hinblick auf den Klimawandel: Wir rasen auf ein ökologisches Desaster zu, die Klimakrise sei aber noch aufzuhalten, wenn wir als Gesellschaft die weitverbreitete (gesellschaftliche wie individuelle) Agrasia (Handeln wider besseres Wissens) überwinden und zeitnah entschieden handeln. Es seien weniger die bedenklichen Einstellungen der Menschen, die zu einem umweltschädlichen Verhalten führen, vielmehr orientierten diese sich nach ihren Handlungsmöglichkeiten. Kreierten die Gesellschaft bzw. die verantwortliche Politik und Entscheidungsträger  hinreichend zugängliche, klimafreundliche Handlungsoptionen, so wären die Bürger:innen durchaus in ihrer großen Mehrzahl bereit, diese zu nutzen. Insoweit sei wichtig zu wissen, dass die Wirkungsmöglichkeiten individuellen Verhaltens gerade im Hinblick auf den Klimaschutz – anders als die „Idee“ des von der Mineralöl-Industrie erfundenen persönlichen CO2-Abdrucks suggeriert  – wenig wirksam seien, jedenfalls sei es empirisch nachweisbar, dass strukturelle Veränderungen im Hinblick auf den Klimaschutz deutlich effektiver sind als individuelle Handlungsoptionen der Bürger:innen. Allerdings seien die bisherigen Anreize zu einer veränderten Energiegewinnung und Marktmechanismen (wie der CO2-Preis) gescheitert, formuliert der Soziologe Sighard Neckel, weshalb er in seinem Buch „Katastrophenzeit“ – Die Gesellschaft im Klimawandel und die Fallstricke der Transformation“ neue Ansätze aufzeigen wolle. So sei eine Dezentralisierung der Energiegewinnung unbedingt notwendig, wobei auch deren Vergesellschaftung in Betracht gezogen werden sollte. Interview mit Sighard Neckel in Deutschlandfunk Kultur v. 14.02.2026.
  • Rote Linien ziehen. Mit wem man in der Demokratie zusammenarbeiten wollen darf. Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog v.13.02.2026: „Ein Kriterium lässt sich gewinnen, wenn man Demokratie als Verfahren begreift: als Prozeduralisierung von Interessen- und Meinungskonflikten, um unter Vielfältigen zu kollektiv verbindlichen Entscheidungen kommen zu können. Dazu gehören rechtsförmige Verfahren, Regierungs-, Verwaltungs-, Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren, aber auch der öffentliche Diskurs, die Meinungsbildung in der Gesellschaft. An seinem Anfang muss offen sein, wie es am Ende ausgeht. Deswegen Verfahren. … Die rote Linie verläuft dort, wo sich ein Teilnehmer am Verfahren in seiner Teilnahme am Verfahren zur Funktion des Verfahrens in Widerspruch setzt. Wer seine Teilnahme am Verfahren dazu missbraucht, das Verfahren ad absurdum zu führen und den funktionalen Zweck des Verfahrens zu durchkreuzen, disqualifiziert sich dadurch für die Teilnahme am Verfahren.“
  • Gerechtigkeit – Kann es im Nahen Osten Gerechtigkeit geben? Israelis und Palästinenser haben einander viel angetan. Aber aus der Erfahrung zugefügten Leids folgt noch kein Weg zu einem gerechten Frieden. Ein Essay von Bernhard Schlink in der SZ 10.02.2026: → Zitate und Auszüge.
  • Verbraucherboykott. Wie kann man die Superbonzen, die die Demokratie an Donald Trump verkaufen, in ihrer Schmerzzone treffen? Indem man woanders kauft, ihnen also ans „Diridari“ (in der bairischen Mundart „Zahlungsmittel“ jeglicher Art) geht. Kolumne von Hans Well in der SZ 06.02.2026: Mit dem Boykott rechter Milliardäre würden wir unsre Demokratie verteidigen. Während Reiche weltweit immer reicher werden, nimmt Armut zu. Superbonzen sind auch Super-CO₂-Emittenten. Bekanntlich wollen Musk und Co. sich, wenn das Klima kollabiert, Richtung Mars absetzen. Auf geht’s! Bitte Höcke und Nius-Chef Reichelt mitnehmen! Bis dahin boykottiere ich die Bagage. Wie blöd Bezos, Zuckerberg, Musk, Thiel, Döpfner und ihr King Kong wohl schauen werden, wenn wir Europäer uns wehren, statt unsere Werte vernichten zu lassen.
  • Die in den USA ausgetragenen WM-Spiele müssen boykottiert werden (nicht die Partien in Kanada oder Mexiko). Dies wäre eine Sprache, die Donald Trump versteht: Sein ganzes Leben lang hat er Leute so lange schikaniert, bis er auf nachhaltigen Widerstand stieß. Ein Appell aus Minneapolis. Gastkommentar von Eric Schwartz in der SZ
  • Diskussionskultur in Deutschland. Uwe Ritzer in der SZ 03.02.2026 → Zitate und Auszüge
  • Yes, It’s Fascism. Until recently, I thought it a term best avoided. But now, the resemblances are too many and too strong to deny. An Essay by Jonathan Rauch, First published in The Atlantic on January 25, 2026 (abrufbar über SZ v. 29.01.2026): „In which case, is there any point in calling Trump a fascist, even if true? Doesn’t that alienate his voters? Wouldn’t it be better just to describe his actions without labeling him controversially? Until recently, I thought so. No longer. The resemblances are too many and too strong to deny. Americans who support liberal democracy need to recognize what we’re dealing with in order to cope with it, and to recognize something, one must name it. Trump has revealed himself, and we must name what we see.“
  • Antisemitismus – Eure Gleichgültigkeit ist unser Tod. Antisemitismus lebt nicht nur von Hass, sondern immer auch von Wegsehen, von Schweigen und dem Wunsch, sich nicht positionieren zu müssen. Gastbeitrag von Martin Moszkowicz in der SZ v. 26.01.2026 → Zitate und Auszüge
  • Engagement und Haltung. Was tun angesichts der Weltlage? Wer schweigt, ist Täter. Nils Minkmar in der SZ v. 25.01.2026 Zitate und Auszüge
  • Aus Amerika wird keine Rettung mehr kommen. Von dort kommt die Gefahr. Wir müssen uns endlich gegen die USA wehren können. Jetzt.“ Grönland-Sturm befriedet, Nato gerettet, alles wieder okay? Von wegen. Donald Trump will die Zerschlagung der EU. Der Freund ist jetzt Feind. Europa muss es ab sofort alleine schaffen. Bloß wie? Hubert Wetzel in der SZ v. 23. 01.2026: „Amerika ist vom Freund zum Gegner geworden. Trump und seine Leute zeigen nicht nur Desinteresse gegenüber Europa, sondern offene Feindschaft. Das könne Europa nicht begreifen, weder emotional noch konzeptionell. Der Albtraum sei früher immer das Wegdriften der USA in den Isolationismus gewesen – dass die Amerikaner sich abwenden und Europa im Stich lassen. „Aber es ist viel schlimmer“, sagt Luuk van Middelaar (der 52 Jahre alte Niederländer ist Historiker und Philosoph, er hat bei der EU gearbeitet, lehrt an verschiedenen Universitäten und leitet zudem das Brussels Institute for Geopolitics), „Sie fallen über uns her.“ Middelaars Blick in die Zukunft schließlich ist noch beängstigender. Grönland, Strafzölle, Social-Media-Gesetze, all die aktuellen politischen Streitthemen zwischen Amerika und Europa kommen darin gar nicht vor. Stattdessen zeichnet Middelaar auf ein Notizblatt eine Linie, entlang der er Jahreszahlen markiert. „Trump will uns nicht nur von hier nach dort bringen“, sagt er und malt einen Pfeil von 2026 nach 1945, zurück in die Zeit also, als Amerika noch keine Verantwortung für Europa übernommen hatte. „Sondern Trump will dorthin“, erklärt Middelaar, während er von 2026 aus einen zweiten Pfeil zeichnet, der irgendwo hinter der Marke 1900 endet. „Trump will zurück zur Großmachtpolitik des 19. Jahrhunderts“, allerdings gepaart mit dem aggressiven, digital aufgeputschten Kulturkampf des 21. Jahrhunderts. … Für Europa ist das wie der Blick in einen tiefen, schwarzen Abgrund. Die Einigung Europas war eine Reaktion auf zwei Weltkriege, fast schon eine Verzweiflungstat nach all dem Töten und Sterben. Krieg zwischen den Europäern sollte unmöglich gemacht werden – indem man erst einmal gemeinsam Stahl kochte und Kohle förderte, danach dann Tausende Verflechtungen und Abhängigkeiten schuf, kleine und große, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche. Vor allem aber, indem man das mächtigste Triebmittel für die europäischen Kriege zu neutralisieren versuchte, den Nationalismus.  … „Le nationalisme, c’est la guerre“, hat der frühere französische Präsident François Mitterrand einmal gesagt: Nationalismus bedeutet Krieg. Mitterrand wusste, wovon er sprach. ….  Doch es gibt schon Leute, auch in Brüssel, auch in sehr wichtigen Ämtern, die sich keinerlei Illusionen mehr darüber machen, was Trump für die EU bedeutet und wie ernst es ist. Sie akzeptieren die Realität und sagen: Uns stehen nicht mehr nur Russland und China als Feinde gegenüber. Jetzt wollen auch die USA die Europäische Union zerstören. Amerika ist nicht mehr unser Freund, diese US-Regierung teilt nicht mehr unsere Werte und Interessen. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir uns gegen Amerika wehren können. Es ist Zeit, dass alle das einsehen. Jetzt. Aus Amerika wird keine Rettung mehr kommen. Von dort kommt die Gefahr.“
  • Europa – Herzlichen Dank für die Grönland-Show, Mister President! Josef Kelnberger in der SZ v. 23.01.2026: So viel Interesse an der Europäischen Union gab es in Deutschland schon lange nicht mehr. Das ist eine Chance, dass sich endlich einiges zum Besseren wendet. … Mag man den US-Präsidenten auch für einen irrlichternden Narzissten halten, so verfolgt er mit seinem Beraterteam doch eine klare Strategie: Er will die EU spalten und als Bund freiheitlicher Staaten zerstören. Darin unterscheidet er sich kaum vom Russen Wladimir Putin und vom Chinesen Xi Jinping. Nach dem Grönland-Schock wird nun erfreulicherweise allseits debattiert, was die EU „tun muss“, um überleben zu können. Die Wahrheit aber ist: Man weiß das längst. Die Europäische Union sollte eine gemeinsame Rüstungsindustrie und eine gemeinsame Armee aufbauen, um sich selbst verteidigen zu können. Ihre Wirtschaft braucht wieder Schwung und Schutz vor zerstörerischer Konkurrenz. Dazu fehlt eine gemeinsame Energiepolitik, Unabhängigkeit von den amerikanischen Tech-Giganten, neue Handelspartner. Es handelt sich um epochale Herausforderungen, alle sind bekannt. Sie wurden bloß lange Zeit nicht angepackt. Und das liegt nicht unbedingt an Dummheit oder bösem Willen. Die EU besteht aus 27 Staaten. Ihre Regierungen vertreten legitimerweise zuvorderst die Interessen ihres jeweiligen Landes. Eine Politik, die sich am gemeinsamen europäischen Interesse orientiert, ist nirgendwo sonderlich populär. Das zeigte sich während dieser Grönland-Woche exemplarisch im Europaparlament, ausgerechnet an jenem Ort also, wo man eigentlich den europäischen Gemeinsinn in Reinform vermuten würde. Das Signal, das von dieser Abstimmung ausging, war verheerend: Europa, alleingelassen von den USA, bekämpft von Russland und China, sucht zwar neue Freunde in der Welt – aber nicht wirklich dringend. Erst einmal ist jedes Land sich selbst das nächste.
  • Proteste gegen die Islamische Republik. Verschleiern all die Tränen, die wir vergießen, unseren Blick? Nava Ebrahimi in der SZ v. 22.01.2026: „Dieses Video löste nicht die gewohnte Instagram-Traurigkeit in mir aus, sondern eine tiefer liegende. Weil Iranerinnen und Iraner offenbar jeglichen Glauben an die EU und ihre Werte verloren haben. Aber noch mehr, weil sie derart verzweifelt sind, dass manche in jemandem wie dem US-Präsidenten, einem offenen Rassisten, ihre letzte Rettung sehen. Die allermeisten wissen, schätze ich, dass er sich nicht wirklich um ihr Wohlergehen sorgt, dass Menschen für ihn nur Verfügungsmasse sind, und dass er das mit den iranischen Machthabern teilt. Aber die, die sich dennoch an ihn wenden, verlangen nicht mehr viel – nur, nicht zu sterben wie die Fliegen.
  • Die Macht der Ultrareichen ist eine Gefahr für die Demokratie. Deshalb muss sie beschränkt werden. Kommentar von Lea Hampel in der SZ v. 19.01.2026
  • Entscheidet euch ! In diesem Wahljahr steht für Deutschland viel auf dem Spiel. Der Journalist Hermann Vinke, der seit Jahrzehnten in Sachbüchern für junge Leute die NS-Vergangenheit erklärt, ruft jetzt in in einer mitreißenden Streitschrift auf: „Entscheidet Euch!“ (Rezension in SZ v. 19.01.2026): „Vereinfacht gesagt, geht es darum“, schreibt er, „ob unsere freiheitliche Ordnung, die auf Regeln, Gesetzen und dem Grundgesetz beruht, in Zukunft noch Bestand haben wird.“ Die „stille Mitte“ der AfD-Wähler, die keine Rechtsextremisten sind, wäre zurückzugewinnen. Wenn nur in einem Bundesland die AfD so viele Stimmen bekommt, dass die in Teilen rechtsextreme Partei die Regierung stellen kann, „gerät unser Land auf eine schiefe Ebene.“ Was das heißt, führt Vinke in aller Deutlichkeit aus: Wer die AfD wählt, wählt die Demokratie ab. Der setzt Vielfalt, Erinnerungskultur, politische Bildung, Meinungsfreiheit, den Sozialstaat, die Freiheit aufs Spiel. Aber wir müssen nicht tatenlos zusehen. Was menschengemacht ist, können Menschen ändern.
  • Kinder- ( und Jugend -)Hirne im Dauerstress (SZ v. 19.01.2026) Das Gebrüll der Populisten und jener, die es werden wollen, macht junge Menschen krank, legt eine Studie nahe. Wem das egal ist: Die Zukunftsfähigkeit des Landes dürfte es auch weiter schwächen.
  • Gesellschaftliche Polarisierung: „Adorno hätten Sie problemlos als ‚Querdenker‘ ansprechen können“ Der Philosoph Ralf Konersmann findet, unserer Gesellschaft ist ein guter Umgang mit Außenseitern abhandengekommen. Er wünscht sich mehr echte Vielfalt und Verrücktheit (SZ v. 04.01.2026): „Es ist durchaus bedenklich, dass das Auseinanderdriften von Wissenschaft und Öffentlichkeit ein Feld eröffnet, auf dem sich Problematisches und Unseriöses breitmacht. Dennoch kann, wie ich meine, die Tatsache, dass das Internet dem Irrsinn großzügig Raum bietet, kein Argument gegen die Freiheit des Geistes sein. Und hier sehe ich die Funktion des Außenseiters – dessen also, der seinen eigenen Kopf gebraucht, seiner Erfahrung traut und den Mut zum ungenormten Urteil findet.
  • Zukunft gibt es nur mit Sicherheit. Gastbeitrag von Wilhelm Schmid in der SZ v. 11.01.2026: Wenn der Kampf gegen einen Aggressor den Alltag dominiert, kann man sich schwer für Umweltschutz und Gerechtigkeit einsetzen. Die Zeit ist reif, unser Verständnis von Nachhaltigkeit zu erweitern.

Öffentliches Recht – Verfassungsrecht – Völkerrecht

  • Völkerrecht in der Krise – und als Krise. Vom Zerfall des Rechts und dem Kampf um Transformation. Balakrishnan Rajagopal auf Verfassungblog v. 23.01.2026
  • Recht bleibt auch dann Recht, wenn ein Mächtiger sich nicht darum schert. Heribert Prantl in der SZ v. 08.01.2026: In den Stadien echter oder vermeintlicher Ohnmacht brauchen internationale Normen und das Völkerrecht Kräfte, die daran festhalten, die sie weiterentwickeln und ihnen beim Überwintern helfen.

Strafrecht & Kriminologie

  • Wenn wir eine andere Geschlechterpolitik wollen, ist das Strafrecht die billigste Antwort“. Die Verfassungsrechtlerin Dana-Sophia Valentiner über den Zusammenhang zwischen Gesellschaft und Strafrecht, Deepfakes und Femiziden – und darüber, warum Gewalt nicht gleich Gewalt ist. Interview von Meredith Haaf und Wolfgang Janisch in der SZ 29.03.2026
  • Straffällige“, sich abweichend verhaltende Kinder brauchen Hilfe, keinen ProzessDie Union diskutiert die Idee, zwölf- und dreizehnjährige Straftäter vor Gericht zu stellen, die Schwelle zur Strafmündigkeit abzusenken. Sinnvoller wäre es, eine ganz andere Institution zu stärken. SZ v. 12.01.2026 (hierzu siehe → „Vernunft in der Kriminalpolitik“ )

Sozial- und Erziehungswissenschaft – Soziale Arbeit – Kinder- und Jugendhilfe – Kinder- und Jugendschutz – Jugendforschung

  • Digitale Medien: Wir haben eine Million Jugendliche mit problematischem Internetverhalten. Seit Monaten diskutiert Deutschland über ein Social-Media-Verbot für Kinder. Nun legt eine Expertenkommission der Bundesregierung ihre Erkenntnisse zu den Gefahren der digitalen Welt vor. Handlungsempfehlungen folgen. SZ v. 20.04.2026. Hierzu siehe auch den Kommentar „Die Giftmischer. Zeit, sie zum Entgiften zu zwingen“ Viele Länder diskutieren Social-Media-Verbote für Kinder. Die Argumente, die Techkonzerne dagegen vorbringen, erinnern frappierend an die Täuschungen der Tabaklobby in den 1990er-Jahren. SZ v. 20.04.2026
  • Wählen die Jungen wirklich radikaler? Parteien am rechten und linken Rand waren zuletzt bei den jüngeren Wählern besonders beliebt. Die Volksparteien verdanken ihre Vorherrschaft den älteren. Warum es trotzdem keine radikale junge Generation gibt, zeigen historische Wahldaten (SZ v. 27.02.2026)
  • Psychische Belastungen bei jungen Menschen: Viele Jugendliche fühlen sich im Stich gelassen. Knapp die Hälfte der 14- bis 20-Jährigen in Deutschland klagt über Einsamkeit, zeigt eine Studie. Viele wünschen sich mehr Beistand durch die Schule, erleben dort aber das Gegenteil: Stress und Leistungsdruck (SZ v. 25.02.2026)
  • „Wir haben mehr Depressionen, mehr Ängste, mehr Traurigkeit, mehr Hoffnungs­losig­keit“. Martin Holtmann, Leiter der LWL-Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamm, sieht eine Gesundheitskrise bei jungen Menschen. (SZ v. 19.01.2026)
  • Jugendliche und soziale Medien: Gefühlte Glaubwürdigkeit. Eine neue Studie untersucht die Geschlechterbilder und Werte von Jugendlichen. Die Ergebnisse unterstützen alle, die den Zugang von Kindern zu sozialen Medien beschränken wollen. SZ v. 17.02.2026

Datenschutz, IT, KI und Digitale Medien

  •  Chat-GPT und Co.Künstliche Intelligenz ist mehr als eine Technologie. Es ist Zeit, sie zu zähmen. Kommentar von Ann-Kathrin Nezik in der SZ v. 29.04.2026: KI sollte dem Wohl der Menschheit dienen, haben die Gründer versprochen. Die Zweifel mehren sich, ob das gelingt. Hat Chat-GPT junge Menschen in den Tod gedrängt? Sammeln die Tech-Konzerne zu viel Macht? Wo bleibt die Kontrolle? Es ist höchste Zeit, dass die Gesellschaften einen verantwortungsvolleren Umgang mit KI finden.
  • Der Geruch verwesender Gehirne. Eine Frustentladung zum Abschied. Essay von Philipp Bovermann in der SZ 21.04.2026: Es gab mal eine Zeit, da war man zwar schon handysüchtig, aber die sozialen Apps machten wenigstens noch Spaß. Diese Zeit ist lange vorbei. … Nein, das hier ist nicht der hundertste Text darüber, dass sogenannte soziale Medien eine Seelen zerrüttende, Gehirne erweichende, Aufmerksamkeitsspannen verkürzende, demokratiegefährdende, dick und doof gleichzeitig machende biblische Plage sind. Das sind sie, keine Frage. …. Das Problem an sozialen Medien in der gegenwärtigen Form sind gar nicht nur ihre Nebenwirkungen, sondern auch das, wofür man die Nebenwirkungen in Kauf nehmen soll…. Heute eine sogenannte soziale App zu öffnen, ist, als bekomme man Klärschlamm aus einem Feuerwehrschlauch ins Gesicht gespritzt. …
  • Digitale („soziale“) Medien. Klarnamenpflicht in sozialen Medien? Ja, aber anders. Prof. Frauke Brosius-Gersdorf in der SZ v. 10.04.2026Rechtsverletzungen sind auf Facebook, Tiktok oder Instagram gang und gäbe. Es ist bislang aber kaum möglich, sich dagegen zu wehren. Helfen könnte eine neue Regel für Plattformbetreiber.
  • Digitale („soziale“) Medien. Eine Jury in Los Angeles hat entschieden: Meta und Youtube machen süchtig und verursachen psychische Schäden. Das Urteil könnte das Internet nachhaltig verändern. Ein erster Schritt. Andrian Kreye in SZ 26.03.2026
  • (Der Hype um die) KI-Agenten sind gefährlichHelmut Martin-Jung in der SZ v. 17.02.2026: Die digitalen Assistenten sollen Menschen das Leben leichter machen. Aber sie verbrauchen Unmengen an Enegie, sind ein Sicherheitsrisiko – und eine Bedrohung für die menschliche Intelligenz. … KI-Agenten können höchst gefährlich sein. … [insb. wenn man ] ihnen weitgehenden oder sogar vollen Zugriff [gewährt]. Dann ist die Gefahr groß, dass es zu schweren Schäden kommt. Was etwa, wenn der Agent die Kreditkartendaten auf einer Fake-Seite eingibt? Wenn durch einen Konfigurationsfehler andere Zugriff haben und Falschnachrichten verbreiten – die Liste ließe sich beliebig erweitern. …  … Man muss nur genau wissen, worauf man sich dabei einlässt, und ihnen klare Grenzen setzen. Menschen nehmen ihre Umwelt nicht wie eine Maschine wahr, sondern interpretieren sie anhand ihrer Erfahrung. Wenn „etwas“ Texte verfasst wie ein Mensch, schreiben wir diesem Etwas menschliche Eigenschaften zu. Die hat KI aber nicht. Die großen Sprachmodelle wie Chat-GPT sind große Statistik-Maschinen, die lediglich nachahmen, was sie dank einer unfassbar großen Menge an Trainingsdaten an Mustern erkannt haben. Gemäß diesen Mustern können sie – erstaunlich gut mittlerweile – etwa Texte zusammenfassen. Aber sie machen Fehler. Das haftet ihnen an wie eine Erbsünde. Bei logischen Schlüssen geraten sie zudem schnell an ihre Grenzen.
  • KI-Schwärme könnten Demokratie gefährden.  Zahlreiche KI-Agenten könnten wie echte Menschen auftreten und als Schwarm die Illusion einer Mehrheitsmeinung auslösen. Tagesschau v. 17.02.2026
  • KI – die Geister, die wir riefen Helmut Martin-Jung in der SZ v. 03.02.2026: Künstliche Intelligenz ergreift mehr und mehr Besitz von unserem Leben. Sie bringt aber nicht nur viele Chancen mit sich, sondern auch erhebliche Risiken. Der AI Safety Report versucht eine Gesamtschau. (… und hier geht es zum → International AI Safety Report)
  • KI-Sprachmodelle können nur ,Bullshit‘ produzieren“. Seit mehr als 40 Jahren kämpft Richard Stallman für freie Software und gegen Programme, die ihre Nutzer kontrollieren. Er spricht über Spionage durch Apps, seine Abneigung gegen Cloud-Dienste und darüber, warum er sich nicht als einsamer Rufer in der Wüste sieht. Interview in der SZ v. 21.01.2026

Energie-, Klima-, Natur- und Umweltpolitik und Wissenschaft

  • IPBES-Bericht: Biodiversität als wirtschaftliche Notwendigkeit. Der Verlust an Biodiversität ist eine der größten Bedrohungen für Wirtschaft und Gesellschaft. SZ v. 9.2.2026 und Deutschlandfunk Kultur v. 6.2.2026: Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) fordert in seinem neuesten Bericht Business and Biodiversity“ einen grundlegenden Wandel der globalen Wirtschaft. Falsche Anreize und schädliche Subventionen führten in die Katastrophe. „Was profitabel für Unternehmen ist, führt oft zum Verlust von Biodiversität. Und was gut für Biodiversität und Gesellschaft ist, ist oft nicht profitabel,“ Der Rat weist mit mehr als 100 Vorschlägen einen Weg aus dieser Misere. „Es ist das erst Mal, dass jemand all die Zusammenhänge zwischen Biodiversität und der Wirtschaft durchleuchtet hat“, sagte Matt Jones aus Großbritannien, einer der drei Co-Vorsitzenden des Berichts, während der Präsentation am Montag in Manchester. Unternehmen und andere Akteure könnten „entweder den Weg zu einer nachhaltigeren Weltwirtschaft weisen oder letztendlich das Aussterben riskieren – sowohl von Arten in der Natur als auch möglicherweise ihr eigenes“. Zudem liefere der Bericht Methoden, wie verschiedene Unternehmen, vom globalen Konzern bis zum einzelnen Händler auf einem regionalen Markt, etwas verändern können. Denn, der „Verlust an Biodiversität ist eine der größten Bedrohungen für Wirtschaft und Gesellschaft.“
  • Stromerzeugung 2025 – Photovoltaik überholt erstmals Braunkohle: 2025 war ein Jahr der erneuerbaren Energien. Wie sich die Versorgung verändert hat und aus welchen Ländern Deutschland Strom importiert: ein Überblick mit Grafiken. SZ v. 05.01.2026

Streiflicht-Glossen der Süddeutschen Zeitung

  • Meinungsfreiheit (Streiflicht in der SZ v. 27.01.2026): Es dürfte schwer sein, im deutschsprachigen Raum eine Talkshow zu finden, in der Kubicki noch nicht mindestens drei Mal aufgetreten ist, um zu warnen, dass die Meinungsfreiheit in diesem Land in Gefahr sei. Der Umstand, dass niemals Gesinnungspolizisten in Balaklava-Masken kamen, ihn ergriffen und von der Bühne zerrten, ließ ihn an der eigenen Theorie nicht irrewerden. Kubicki sprach … als Mahner wider staatliche Zensur, auch wenn es diese nie gab. Am liebsten aber spricht [er] über den linken Mainstream, der in seinen Augen die Freiheit offenbar mehr bedroht als Trump, Musk, Putin und die AfD zusammen. Er selbst jedenfalls sieht als Beleg doktrinärer linker Meinungsmacht, dass „Linke und Grüne die AfD als Dauerfeind ausgemacht“ hätten…. Man könnte nun einwenden, dass die AfD aus Sicht der Demokratie schon selber konsequent dafür sorgt, als deren Feind wahrgenommen zu werden. … Der Kulturkampf fordert Freiheit mit dem Ziel, Freiheit zu beseitigen. Und er wird von beiden Seiten, von links wie rechts, mit einem Höchstmaß an Narretei ausgefochten, seine Hauptwaffe ist hier wie dort das Geschwätz. Doch die Meinungsfreiheit in all ihrer erfreulichen Schönheit bleibt darüber erhaben: Sie erlaubt jedermann und auch …, jederzeit auf jedem Forum jede beliebige Menge an Geschwätz zu äußern – und erlaubt es genauso, gar nicht mehr hinzuhören.

 

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Inobhutnahme – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?

Das Kind in Obhut nehmen und womöglich die Familie zerreißen – oder nicht eingreifen und die Sicherheit des Kindes aufs Spiel setzen? Vor dieser Entscheidung stehen die Jugendämter und Familiengerichte in Deutschland jeden Tag. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt, während Behörden und Wohneinrichtungen überlastet sind: zu wenig Personal, zu wenig Plätze, zu wenig Zeit. Die Folgen für die Betroffenen sind verheerend: Der Kinderschutz muss funktionieren. Gleichzeitig sollen Eltern die Chance bekommen, mit Unterstützung des Jugendamtes ihre Kinder wieder zu sich nehmen zu dürfen. In der Reihe „Das Wissen“ des SWF ist am 20.02.2026 der Podcast „Kinder aus der Familie nehmen – Schutz oder Übergriff durchs Jugendamt?“ ausgestrahlt worden, für den ein Interview mit Prof. Dr. Trenczek geführt wurde.