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In Sorge um den Rechtsstaat – Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises

In Sorge um den Rechtsstaat –

Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises[1]

Im Jahr 2026 finden drei weitere Landtagswahlen statt. In Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt besteht trotz intensiver Wahlkampfarbeit der demokratischen Parteien und engagierter Bürger*innen die akute Gefahr, dass eine rechtspopulistische, in Teilen rechtsextremistische Partei stärkste Kraft wird, ggf. sogar mehr als ein Drittel der Sitze in den Landesparlamenten erreichen könnte. Möglicherweise kann diese sogar eine Alleinregierung stellen oder eine Minderheitsregierung der demokratischen Mitte vor sich hertreiben, die von ihrer Gunst abhängig wäre. Dies wird die parlamentarische Arbeit und die Verwaltung in diesen Ländern lähmen. Es drohen zudem erhebliche Gefahren für die Funktionsfähigkeit der unabhängigen Justiz und deren Wächterfunktion für den demokratischen Rechtsstaat. Bürger- und Menschenrechte sind akut bedroht.

Derartige Entwicklungen haben wir in den vergangenen Jahren von Polen über Ungarn, von der Türkei bis hin zu den Vereinigten Staaten beobachten können. Autoritäre Bewegungen und Regime zielen zunächst auf die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Justiz. Damit verschaffen sie sich einen Freifahrtschein zu unkontrollierter Machtausübung. Die Interessen des Gemeinwesens stehen in all diesen Fällen hinter der Erreichung demokratisch nicht legitimierter, häufig korruptiver Partikularinteressen zurück.

Vor diesem Hintergrund sind wir aufgerufen, die unabhängige Justiz als Bollwerk gegen Machtmissbrauch zu stärken und sie zu schützen. Wir sehen die Gefahr, dass Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu Experimentierfeldern werden, wie die Justiz für die Politik der neuen Rechten gefügig gemacht werden kann. Bereits jetzt wird in Thüringen mit einer Sperrminorität die ordnungsgemäße Besetzung der Justiz blockiert.

Die „Neue Rechte“ macht aus ihrer Verachtung für den demokratischen Rechtsstaat kein Geheimnis, sondern diskreditiert ihn als Instrument der sogenannten Systemparteien.

Das offen antiliberale und antisoziale Gedankengut sickert Schritt für Schritt in den allgemeinen Diskurs ein. Die Parteien der demokratischen Mitte leisten hierzu leider oft genug Schützenhilfe: Migrant*innen wird vorgeworfen, Deutschen die Arzttermine wegzunehmen und für Probleme im Stadtbild verantwortlich zu sein, Bürgergeldempfänger*innen und Arbeitnehmer*innen wird mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. die Fokussierung auf ihre Work-Life-Balance vorgeworfen und die Migration wird als eine Ursache für „explodierende Gewalt“ prominent hervorgehoben. Die wiederkehrende Nutzung solcher Stereotype, die nicht in erster Linie auf den politischen Gegner, sondern fast feindlich und verachtend auf Menschen abzielt, bereitet den Abbau sozialer und politischer Rechte systematisch vor, führt aber nicht zu einem konsensorientierten Diskurs zur Lösung drängender sozialer und politischer Probleme.

Trotz der wiederkehrenden Beschwörung der „demokratischen Mitte“ werden die Grünen, mit denen die Union in mehreren Bundesländern die Regierung stellt, aus Bayern ständig als Hauptgegner ausgemacht, während der Rechtsstaat gleichzeitig von Rechtsaußen demontiert wird.

Als im November 2023 zahlreiche Rechtsextremisten aus verschiedenen Parteien und Gruppierungen in Potsdam eine reaktionäre Migrationspolitik diskutierten, hätten die Parteien der politischen Mitte gut daran getan, im Protest dagegen den Schulterschluss mit den rechtschaffenen, menschenrechtsorientierten Bürger*innen zu suchen. Statt dessen hat man nur zwei Jahre später im Europäischen Parlament keine Scheu, mit einer Mehrheit von konservativen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien den unmittelbaren Zugang von Asylsuchenden zu rechtsstaatlichen Verfahren durch Auslagerung in außereuropäische Zentren auszuschließen. Schlimmer noch: Die entsprechenden Regelungen wurden „hinter den Kulissen“ mit den Rechtsextremen abgestimmt und damit die vielfach postulierte Brandmauer gegen rechts klammheimlich durchbrochen. Rechtlich problematisch ist auch, dass die deutsche Innenpolitik gegen den Protest der Nachbarstaaten die Regeln von Schengen seit langer Zeit außer Kraft setzt und Asylsuchende an der Grenze zurückweist. Ebenso fragwürdig ist es, trotz fehlenden Rückführungsabkommens Menschen nach Afghanistan abzuschieben, in ein Land, dessen Regierung Deutschland wegen der Missachtung von Menschenrechten diplomatisch nicht anerkennt.

Die seit Jahrzehnten eingeübte und erfolgreiche Konsenssuche unter den demokratischen Parteien für die Wahl von Verfassungsrichter*innen wird plötzlich aus ideologischen Gründen und unter billigender Inkaufnahme der Demontage der betroffenen Kandidatin konterkariert. Ebenso wie die inhaltliche Delegitimierung richterlicher Entscheidungen spielt auch dies der extremen Rechten in die Hände. Ihr geht es allein um die Schwächung der Justiz, ihres Ansehens und des Respekts vor ihr. So ist es für sie eine Steilvorlage, wenn ein Mitglied der Bundesregierung offen ausspricht, eine rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Zurückweisung an der Grenze nicht beachten zu wollen.

Bei all diesen besorgniserregenden Fehlentwicklungen stellen wir gleichzeitig fest, dass der Rechtsstaat vielen Menschen in ihrer konkreten Lebenssituation oftmals nicht mehr gerecht wird. Es ist nicht nur die inakzeptable Länge der Verfahrensdauer. Es ist auch das Gefühl, dass im politischen Diskurs der Rechtsstaat entfremdet wird weg von seiner Wächterfunktion hin zu einem Instrument der staatlichen Sicherheitsarchitektur. So wird in der Politik immer häufiger „der starke Rechtsstaat gefordert“, wenn tatsächlich die Behörden der inneren Sicherheit, insbesondere die Polizei und der Verfassungsschutz, gemeint sind.

Der Neuen Rechten geht es bei ihren Angriffen gegen die Justiz im Endeffekt um die Macht. Niemand soll sagen, dass der demokratische Rechtsstaat in Deutschland dagegen gefestigt ist. Dabei muss allen, insbesondere aber den Verantwortlichen der demokratischen Mitte, klar sein, dass autoritäre Sprache ebenso wie die Ignoranz gegenüber geltendem Recht den Rechtsextremismus befördert:

  • Es wird dem Amt eines Bundesinnenministers, der auch Verfassungsminister ist, nicht gerecht, wenn er mit dem Ziel der Aufrechterhaltung seiner rechtlich fragwürdigen Zurückweisungspraxis an den Grenzen grundsätzliche Ausführungen eines Gerichtes mit dem Hinweis abqualifiziert, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
  • Man kann es für falsch halten, wenn der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen Regierungschef erlässt, aber diesen zu beachten und zu vollstrecken, ist Pflicht, weil Deutschland Vertragsstaat ist.
  • Es ist ein Alarmzeichen, wenn Gerichtspräsident*innen rechtlich problematische Kritik aus der Politik an den Gerichten durch Erläuterung der Rechtslage korrigieren müssen.
  • Ebenso besorgniserregend ist es, wenn sich Regierungsvertreter beharrlich darum herumdrücken, offensichtlich völkerrechtswidrige Geschehnisse in der Welt, wie z.B. Überfälle auf souveräne Staaten, Entführung eines Staatsoberhaupts und Versenkung von Schiffen in internationalen Gewässern, klar als Rechtsverletzung zu benennen. Selbst wenn man akzeptiert, dass diplomatische Rücksichtnahme nicht immer erlaubt, Klartext zu sprechen, sollte es zumindest selbstverständlich sein, offensichtliche Rechtsverstöße nicht abzustreiten. Wenn der Bundespräsident in gebotener Klarheit einen Völkerrechtsbruch als solchen benennt und kritisiert, ist es nicht akzeptabel, wenn ihm von einem Fraktionsvorsitzenden aus der Mitte des Bundestages die verfassungsrechtliche Legitimität für diese Aussage abgesprochen wird.
  • Es ist ein Schlag gegen die internationale Rechtsordnung, wenn die USA Richter*innen und Ankläger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegen und auf entsprechende Listen setzen. Nicht hinzunehmen ist, dass diese illegitimen Sanktionen der USA durch Übernahme der Sanktionslisten durch deutsche Institutionen auf Deutschland ausgedehnt So hat das ZDF Mitwirkende an Sendungen verpflichtet, nicht mit von den USA sanktionierten Personen zusammenzuarbeiten. Deutschland als Vertragsstaat steht hier in der besonderen Verantwortung derartigen Bestrebungen energisch entgegenzuwirken.
  • Statt dem Kampf der Neuen Rechten gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, entschieden entgegenzutreten, leitet die Bundesbildungsministerin Wasser auf deren Mühlen, indem sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umstrukturieren und dafür die bis 2032 laufenden rund 200 Projekte vorzeitig beenden will. Vom Auslaufen der derzeitigen Förderung sind unter anderen auch „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ mit Projekten der historischen Bildungsarbeit in der Migrationsgesellschaft sowie der kirchlichen Arbeit gegen Rechtsextremismus betroffen.

Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass wir es mit einer schleichenden Erosion des Rechtsstaats zu tun haben. Wir alle sind darum aufgerufen, für den Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat einzutreten. Wir sollten uns zum Beispiel an der Haltung der italienischen Bürger*innen orientieren: Sie haben den Plänen der Ministerpräsidentin, ihren Einfluss auf die Justiz auszuweiten, eine klare Absage erteilt. Und auch die jüngste Entwicklung in Ungarn ist ein positives Signal. Dort ist ein autoritäres System mit einer überwältigenden Mehrheit abgewählt worden. Nun bleibt zu hoffen, dass es einer neuen Regierung tatsächlich gelingt, die auf Korruption und Vetternwirtschaft basierenden Verfilzungen zu beseitigen und Rechtsstaat und Demokratie wieder herzustellen.

Die Menschenrechte, die Demokratie und der Rechtsstaat sind die Grundlage unseres Zusammenlebens. Es ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass wir in Deutschland einen hohen rechtsstaatlichen Standard erreicht haben. Keinesfalls darf es zum Rückschritt und zur Wiederbelebung autoritärer Strukturen kommen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn diese unverrückbaren Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frage gestellt werden und wenn der Einsatz für die Menschenwürde zurückgedrängt und als bloße Meinung diskreditiert wird. Wir können und müssen handeln. Wir müssen konsequent und vernehmlich darüber sprechen, welche zivilisatorischen Errungenschaften und welche Sicherheit uns eine freie, unabhängige Justiz garantiert. Menschen- und Bürgerrechte sind ohne sie in höchster Gefahr. Autoritäre Tendenzen müssen wir ernst nehmen und dürfen nicht abwarten, bis es zu spät ist. Bundes- und Landesregierungen, Gerichte und Behörden sind aufgefordert, spezifische Notfallpläne für den Erhalt des demokratischen Rechtsstaats zu entwickeln.

Der demokratische Rechtsstaat in Deutschland ist seit 1949 der unerlässliche Garant für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft. Er ist es wert, dass sich alle Demokratinnen und Demokraten für seinen Fortbestand aktiv einsetzen und sich der Bedeutung dieser einzigartigen Institution auf allen Ebenen immer wieder bewusst sind.

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Dieser Sorge und dem Aufruf zu dem notwendigen gesellschaftlichen Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließe ich mich ausdrücklich an.                                                                                                                                                                          Thomas Trenczek

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[1] Der Ziethener Kreis besteht aus Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen sowie Kriminalpolitiker*innen, die seit einem Vierteljahrhundert unabhängig und überparteilich rationale und humane rechtspolitische Reformen erörtern, über sie publizieren und für sie eintreten. Zum Ziethener Kreis gehören: Prof.’in Dr. Nadine Bals, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Dortmund; Prof. Dr. Heinz Cornel, Alice Salomon Hochschule, Berlin; Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald; Staatssekretär a.D. Christoph Flügge, Berlin; Staatssekretär a.D. Ulrich Freise, Berlin; Staatssekretärin a.D. Saraya Gomis, Berlin; Manfred Lösch, Berlin; Dr. Gero Meinen, Berlin; Ri’inLG Dr. Lena Mertins, Köln; Prof.’in Dr. Ineke Pruin, Bern; Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg; Anke Stein, Berlin.

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Warum ich WhatsApp nicht verwende – Datenschutz und Menschenrechte

Warum ich WhatsApp (Meta) nicht verwende – Kritik im Hinblick auf Datenschutz und Menschenrechte

Wiederholt werde ich gefragt, warum ich kein Whatsapp verwende. Das sei doch so bedienerfreundlich und werde „von allen“ genutzt. Man grenze doch sich selbst insb. auch aus Gruppenzusammenhängen aus, wenn man nicht bei Whatsapp mitmache. Selbst wenn dies so sein sollte (gute Freude scheinen auch ohne Whatsapp weiter Kontakt zu mir halten zu wollen), gibt es für die Meta-Abstinenz gute, ja wichtige Gründe. Neben dem Hinweis auf den notwendigen, kritisch-bewussten Umgang mit den digitalen Medien,[1] (d.h. also auch Verwendung von Ecosia und Startpage statt Google[2] bei der Internetsuche), lautet meine Kurzantwort, dass ich einige andere (nur vermeintlich „soziale“) digitale Medien (z.B. sog. X/früher Twitter, Instagram, TikTok, Facebook & Co) nicht nur wegen ihres schlichten „Inhalts“, sondern insbesondere Whatsapp und andere Produkte des Meta-Konzerns vor allem auch aus Datenschutz- und Menschenrechts-Gründen nicht verwende. Da offenbar nicht allen Nutzer:innen die Problematik bekannt oder verständlich ist, möchte ich an dieser Stelle einige wesentliche Argumente (bei weitem nicht alle Aspekte) zusammenfassen.

Insbesondere WhatsApp (und Meta, der Mutterkonzern) stehen seit Jahren wegen verschiedener Verstöße gegen Datenschutzrechte und Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte unter massiver Kritik. Die Vorwürfe konzentrieren sich insb. auf Verstöße gegen die europäischen und nationalen Datenschutzregelungen, auf fehlenden Schutz für Minderjährige sowie auch wegen Verstöße gegen andere Grund- und Menschenrechte.

Die Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:[3]

  • Rechtswidrige Datenweitergabe an andere Meta-Unternehmen (insb. Facebook): Weitergabe von Nutzerdaten (wie Telefonnummern, Transaktionsdaten, Standortdaten) an Meta-Unternehmen zu Werbe- und Profiling-Zwecken, ohne ausreichende Einwilligung oder Rechtsgrundlage. Besonders schwer wiegt die
  • Rechtswidrige Datensammlung von Nicht-Nutzern: Durch das Hochladen von Adressbüchern aus den Nutzer-Geräten werden auch Daten von Personen an WhatsApp/Meta übermittelt, die selbst keine Nutzer des Dienstes sind und nicht zugestimmt haben.
  • Mangelnde Einwilligung und mangelnde Transparenz: Aber auch im Hinblick auf Whatsapp-Nutzer verzichtet WhatsApp im Hinblick auf die Datenverarbeitung und ‑weitergabe offenbar weiterhin auf eine ausdrückliche, wirksame Einwilligung und scheint sich nur auf den Vertragsrahmen zu berufen. Dabei informiert WhatsApp seine Nutzer nicht hinreichend klar genug darüber, wie ihre Daten verarbeitet und zwischen WhatsApp und anderen Facebook/Meta-Unternehmen ausgetauscht werden (Art. 12-14 DSGVO).
  • Metadaten-Analyse: Zwar sind die Inhalte der Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt, allerdings sammelt WhatsApp umfangreiche Metadaten (wer, wann, wie oft mit wem kommuniziert), die die Erstellung detaillierter Persönlichkeits- und Bewegungsprofile.
  • Datenübermittlung in die USA: Meta übermittelt die erhobenen Daten (der Nutzer und Nicht-Nutzer) zur Datenverarbeitung in die USA. Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, ob die Datentransfers in die USA ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten.[4]
  • Unverschlüsselte Backups: Wenn Nutzer ihre Chat-Backups in der Cloud (Google Drive/iCloud) speichern, sind diese standardmäßig oft nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, wodurch Meta oder Behörden theoretisch Zugriff erhalten können.

Anlässlich der massiven Beschwerden gegen Whatsapp leitete die (wegen des europäischen Unternehmenssitzes zuständige) irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) ein Untersuchungsverfahren ein, aufgrund dessen WhatsApp zu einem Bußgeld in Höhe von 5,5 Mio. Euro verurteilt wurde.[5] Nach Intervention verschiedener nationalen Aufsichtsbehörden erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) als übergeordnete Europäische Behörde einen für alle nationalen Behörden verbindlichen Beschluss, in dem die irische Behörde auffordert wurde, die Vorwürfe gegen Whatsapp zu erweitern und die geplanten Bußgelder erheblich zu erhöhen. Auf dieser Grundlage wurde gegen WhatsApp Irland letztlich eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro verhängt,[6] welche durch das Gerichts der Europäischen Union (EuG 07.12.2022 – T-709/21) bestätigt wurde, weil es die von Meta erhobene Nichtigkeitsklage gegen EDSA-Beschluss für formal unzulässig erklärte. Allerding kann diese Entscheidung nach dem Beschluss des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH v 10.02.2026 – C-97/23 P) aus formalen Gründen (der Beschluss der EDSA stelle eine direkt vor den Unionsgerichten anfechtbare Handlung und keine bloße „Zwischenmaßnahme“ dar) noch angefochten werden. Das ändert freilich nichts an der massiven Kritik gegen Whatsapp/Meta wegen der Verstöße gegen den Datenschutz.

Aus den o.g. Gründen haben deutsche Datenschutzbehörden wiederholt darauf hingewiesen, dass die Nutzung von WhatsApp durch Behörden und Unternehmen zur Kommunikation mit Kunden oder Mitarbeitenden aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel unzulässig ist.[7] Darüber hinaus hat z.B. das Landgericht Berlin II (02.12.2025,- 15 O 569/18 und LG Berlin II  24.02.2026 – 52 O 22/17) einige der o.g. Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt und insb. die Datenweitergabe an Facebook in Deutschland untersagt.

Nicht nur datenschutzrechtlich, sondern im Hinblick auf andere Grund- und Menschenrechte ist die Nutzung von Whatsapp und andere Meta-Produkte problematisch. Meta sieht sich massiven Vorwürfen und rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit Menschenhandel und sexueller Ausbeutung von Minderjährigen gegenüber.[8]

So verurteilte ein Geschworenengericht in New Mexico unlängst Meta  zur Zahlung von 375 Millionen US-Dollar, weil das Unternehmen Nutzer über die Sicherheit seiner Plattformen (Facebook, Instagram, WhatsApp) für Kinder getäuscht und Kinder wissentlich Gefahren wie sexuellem Missbrauch und Menschenhandel ausgesetzt hat.[9] Der Attorney General von New Mexico kritisierte, dass das Whatsapp die Nutzung von Plattformen zur Anbahnung von Menschenhandel und zur Verbreitung von Missbrauchsmaterial (CSAM) billigend in Kauf genommen habe. WhatsApp wird zudem vorgeworfen, dass geschlossene WhatsApp-Gruppen zur Rekrutierung von Opfern und zur Koordinierung von Menschenhandel genutzt werden.[10] Kritisiert werden auch unzureichende Schutzmechanismen, die den Zugang für Kinder effektiv zu beschränken.[11] Obwohl das Mindestalter in Deutschland bei 16 Jahren liegt (bzw. 13 Jahren mit elterlicher Zustimmung gemäß DSGVO), führe WhatsApp keine wirksame Altersprüfung durch. Minderjährige können WhatsApp-Kanäle oder Gruppen auch ohne das Wissen ihrer Eltern nutzen, was das Risiko für Cyber-Grooming und die Verbreitung persönlicher Informationen erhöht.

Schließlich gibt es zu Whatsapp mit Signal und Threema zumindest zwei datenschutzkonforme Alternativen.[12] Es gibt also keinen vernünftigen Grund, Whatsapp (bzw. Facebook & Co) weiterhin zu benutzen, vielmehr wichtige Datenschutz- und Menschenrechtsgründe, die Meta-Produkte zu meiden. Zudem, wie gesagt, gute Freunde bleiben auch ohne Whatsapp in Verbindung.

Die ursprüngliche Fassung des Beitrag wurde anlässlich
der Gerichtsentscheidung in New Mexico v. 24.03.2026 aktualisiert.

PS im Nachgang: Ein empfehlenswerter Beitrag zu diesem Thema ist auch der → Essay „Der Geruch verwesender Gehirne“ von Phillip Bovermann in der SZ v. 21.04.2026

 

Quellen:

[1] Zum Inhalt wie Sinn und Zweck des Datenschutzes siehe hierzu einführend u.a. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Das Recht auf Datenschutz. Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG, Berlin 2024; Lanier, J.: Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen musst; Hamburg 2019 sowie ders.:  Wem gehört die Zukunft?; Hamburg 2021; Solove, D. J.: Nothing to Hide: The False Tradeoff Between Privacy and Security; Yale 2011; Trenczek/Tammen/Behlert et al. Grundzüge des Rechts, 6. Aufl. 2024, Kap. I-2.2.5 und III.-1.2.3; NDR-Tagesschau: Datenhandel außer Kontrolle (Tagesschau v. 15.01.2025). Empfehlenswert ist auch Böhmermann: Wie Facebook (und andere Digitale Netzwerke) weltweit Demokratien zerstören (10.12.2021; https://www.youtube.com/watch?v=ALzSAC4Wl6c).

[2] Kruse, B.: Was Google über uns weiß – Jeder und jede hat etwas zu verbergen“, Süddeutsche Zeitung v. 22.03.2022

[3] Quellen hierzu: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit v.12. 01.2024; DPC (Irish Date Protection Commission: Inquiry into WhatsApp Ireland Ltd (12.01.2023); Deutsche Gesellschaft für Datenschutz: WhatsApp wurde im Rahmen der DSGVO zu einer Geldstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt; Dr. DSGVO/Dr. Klaus Meffert: WhatsApp, Mega-Bußgeld, Datenlecks und Ignorierte Sicherheitslücken (08.09.2025); Landgericht Berlin II Urt. v. 02.12.2025- 15 O 5Kruse69/18  und LG Berlin II  24.02.2026 – 52 O 22/17; Verbraucher­zentrale NRW e.V.: Unzulässigkeit der Datenübertragung von WhatsApp an Facebook (13.03.2026); vgl. auch Aigner Business solutions: WhatsApp GDPR compliant? Why WhatsApp is problematic under data protection law v. 23. 11. 2020;

[4] Vgl. hierzu auch EuGH 16. Juli 2020 – C-311/18 (Urteil zum sog. „Privacy Shield“ – „Schrems II“) )

[5] DPC (Irish Date Protection Commission: Inquiry into WhatsApp Ireland Ltd (12.01.2023) and

Decision of the Data Protection Commission made pursuant to Section 113 of the Data Protection Act, 2018 and Articles 60 and 65 of the General Data Protection Regulation v. 12.02.2023

[6] LTO v. 03.09.2021 Whatsapp unter­schätzt Iri­sche Daten­schutz­kom­mis­sion; Deutsche Gesellschaft für Datenschutz (o.D.) WhatsApp wurde im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) zu einer Geldstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt.

[7] Vgl.  Bundesdatenschutzbeauftrage: Rundschreiben des BfDI an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden zur Nutzung des Messengers „WhatsApp“ zur dienstlichen Kommunikation während der Corona-Krise v. 14.04.2020; vgl. Staatsanzeiger Baden-Württemberg v. 11.03.2024: Dürfen Behörden WhatsApp benutzen?;

Vgl. auch Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Datenschutz bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen – Merkblatt für Verantwortliche zur Nutzung von „WhatsApp“ v. 15.11.2018; DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder): Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien (März 2019).

[8] UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR): Online Scam operations and trafficking into forced criminality in South Asia.  v. 29.08.2023; The Guadian v. 27.04.2023: How Facebook and Instagram became marketplaces for child sex trafficking; vgl. bereits The Conversation v. 8.9.2016 Women are being traded as slaves on WhatsApp – here’s how the UN can act.

[9] New Mexico Department of Justice v. 24.03.2026: New Mexico Department of Justice Wins Landmark Verdict Against Meta; vgl. Deutschlandfunk v. 25.03.2026.

[10] (British) National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) v. 13.11.2025: Data shows how criminals are using private messaging platforms to manipulate and groom children.

[11] Vgl. auch Jugendschutz.net v. 19.01.2026 .

[12] Chip.de: Für mehr Datenschutz und Sicherheit: WhatsApp-Alternativen. Weg von der Meta-Chat-App (02.12.2025)

Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre. What works, what doesn’t, what is promising?

Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre
What works, what doesn’t, what is promising? [1]

Symposium zur Verabschiedung von Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A.soz.

03.07.2025 – Ernst-Abbe-Hochschule Jena/FB Sozialwesen

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[1] Vgl. Sherman, L. W./Gottfredson, D. C./MacKenzie, D. L./Reuter, J. E.P./Bushway, S. D.: Preventing Crime: What Works, What Doesn’t, What’s Promising; National Institute of Justice, 1998; vgl. Martinson, R. „What Works? Questions and answers about prison reform“, Public Interest 1974, pp. 22-54. Martinson bewertete die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse zur Evaluation von Resozialisierungsmaßnahmen als insg. wenig erfolgversprechend, womit das Schlagwort „Nothing Works“ begründet wurde.

[2] Der ursprünglich geplante Vortrag „Die Kunst der diversitätsangemessenen Gesprächsführung und konsensorientierten Rhetorik unter besonderer Berücksichtigung der lebensweltorientierten Sprachvarietät und antisexistischer Narrative im Rahmen der ökologischen Fortbewegung“ musste aus Zeitgründen auf ein anderes Seminar verschoben werden.

[3] In Anlehnung an Watzke, E.: Äquibrilistischer Tanz zwischen den Welten, Godesberg 1997.

 

Für Europa! Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte!

In einem Beitrag „Für Europa“ in der aktuellen WE-Ausgabe der SZ (22.03.2025) appelliert Jürgen Habermas eindrücklich für eine konsequente Neuausrichtung der europäischen (Sicherheits-)Politik. Aus meiner Sicht ist sein „Appell für Europa“ ein wenig „altklug“ (das darf er ja mit 95 Jahren auch durchaus sein) und besserwisserisch, zT irritierend (man hatte früher mit Putin über „ein für die Ukraine akzeptables, aber dieses Mal vom Westen gewährleistetes Arrangement“ verhandeln sollen; vgl. auch sein „Plädoyer  für Verhandlungen“ v. 14.2.2023), insgesamt aber überzeugend, eindringlich mahnend im Hinblick auf die Sicherheitsarithmetik und Notwendigkeit der Wehrhaftigkeit Europas sowie der dringend notwendigen EU-Integration der Verteidigungskräfte der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen Militärs, im Rahmen einer Europäisierung (nicht nur) der europäische Verteidigung. Zu Recht formuliert Habermas einen Vorbehalt:

Die politischen Gründe, die ich für eine Rechtfertigung der Stärkung einer gemeinsamen militärischen Abschreckungsmacht der Europäischen Union genannt habe, kann ich nur unter dem Vorbehalt eines entsprechend weiteren Schrittes in der europäischen Integration vertreten. Zur Begründung dieses Vorbehalts sollte schon der eine Gedanke, mit dem die alte Bundesrepublik auf- und ausgebaut worden ist, genügen: Was würde aus einem Europa werden, in dessen Mitte sich der bevölkerungsstärkste und wirtschaftlich führende Staat auch noch zu einer alle Nachbarn weit überragenden Militärmacht mausern würde, ohne verfassungsrechtlich zwingend in eine gemeinsame, an Mehrheitsentscheidungen gebundene europäische Verteidigungs- und Außenpolitik eingebunden zu sein?

Das trifft auf meine Zustimmung, verweise ich doch in meiner Visitenkarte seit Jahren auf „For a Europe and World of the people and the human rightsFür ein Europa der Menschen und der Menschenrechte.“ Ohne Rechtsstaatlichkeit, Demokrtie und Menschenrechte kann es keinen (wahren) Frieden geben.

Derzeit erlebt die Europäische Union einen „epochalen Moment der Selbstfindung“, so Jan Diesteldorf in seinem lesenswerten Essay „Die Entdeckung Europas“ in der Süddeutschen Zeitung v. 17.04.2025. Putin, Trump und andere aztokratische/diktatorische Regime könnten genau dieser Anstoß sein, den Europa gebraucht hat, um zu neuer Größe zu wachsen. Er schließt mit der Erkenntnis:

Nein, die EU wird keine Großmacht werden, das kann sie auch nicht. Aber sie kann den Resten der regelbasierten Weltordnung eine Heimat bieten. Europa setzt auf Resilienz statt Dominanz, auf Gleichgewicht statt Konfrontation, auf Berechenbarkeit statt Opportunismus. Das ergibt die Botschaft, die nach außen wie innen eine ungeheure Kraft entfalten kann, eine neue europäische Erzählung: Wir sind die Letzten, auf die ihr euch verlassen könnt – ihr Bürger Europas, ihr anderen Länder. Wirtschaftliche Stärke kombiniert mit einem kooperativen, unideologischen Ansatz in der internationalen Politik, während man sich zu Hause einige der stärksten Armeen der Welt leistet: Schon sieht man die zwölf Sterne ein wenig heller leuchten. 2025 kann das Jahr der Neuentdeckung Europas werden.

Quelle: SZ v. 22.03.2025 und  SZ v. 17.04.2025