In Sorge um den Rechtsstaat – Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises

In Sorge um den Rechtsstaat –

Ein Zwischenruf des Ziethener Kreises[1]

Im Jahr 2026 finden drei weitere Landtagswahlen statt. In Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt besteht trotz intensiver Wahlkampfarbeit der demokratischen Parteien und engagierter Bürger*innen die akute Gefahr, dass eine rechtspopulistische, in Teilen rechtsextremistische Partei stärkste Kraft wird, ggf. sogar mehr als ein Drittel der Sitze in den Landesparlamenten erreichen könnte. Möglicherweise kann diese sogar eine Alleinregierung stellen oder eine Minderheitsregierung der demokratischen Mitte vor sich hertreiben, die von ihrer Gunst abhängig wäre. Dies wird die parlamentarische Arbeit und die Verwaltung in diesen Ländern lähmen. Es drohen zudem erhebliche Gefahren für die Funktionsfähigkeit der unabhängigen Justiz und deren Wächterfunktion für den demokratischen Rechtsstaat. Bürger- und Menschenrechte sind akut bedroht.

Derartige Entwicklungen haben wir in den vergangenen Jahren von Polen über Ungarn, von der Türkei bis hin zu den Vereinigten Staaten beobachten können. Autoritäre Bewegungen und Regime zielen zunächst auf die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Justiz. Damit verschaffen sie sich einen Freifahrtschein zu unkontrollierter Machtausübung. Die Interessen des Gemeinwesens stehen in all diesen Fällen hinter der Erreichung demokratisch nicht legitimierter, häufig korruptiver Partikularinteressen zurück.

Vor diesem Hintergrund sind wir aufgerufen, die unabhängige Justiz als Bollwerk gegen Machtmissbrauch zu stärken und sie zu schützen. Wir sehen die Gefahr, dass Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu Experimentierfeldern werden, wie die Justiz für die Politik der neuen Rechten gefügig gemacht werden kann. Bereits jetzt wird in Thüringen mit einer Sperrminorität die ordnungsgemäße Besetzung der Justiz blockiert.

Die „Neue Rechte“ macht aus ihrer Verachtung für den demokratischen Rechtsstaat kein Geheimnis, sondern diskreditiert ihn als Instrument der sogenannten Systemparteien.

Das offen antiliberale und antisoziale Gedankengut sickert Schritt für Schritt in den allgemeinen Diskurs ein. Die Parteien der demokratischen Mitte leisten hierzu leider oft genug Schützenhilfe: Migrant*innen wird vorgeworfen, Deutschen die Arzttermine wegzunehmen und für Probleme im Stadtbild verantwortlich zu sein, Bürgergeldempfänger*innen und Arbeitnehmer*innen wird mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. die Fokussierung auf ihre Work-Life-Balance vorgeworfen und die Migration wird als eine Ursache für „explodierende Gewalt“ prominent hervorgehoben. Die wiederkehrende Nutzung solcher Stereotype, die nicht in erster Linie auf den politischen Gegner, sondern fast feindlich und verachtend auf Menschen abzielt, bereitet den Abbau sozialer und politischer Rechte systematisch vor, führt aber nicht zu einem konsensorientierten Diskurs zur Lösung drängender sozialer und politischer Probleme.

Trotz der wiederkehrenden Beschwörung der „demokratischen Mitte“ werden die Grünen, mit denen die Union in mehreren Bundesländern die Regierung stellt, aus Bayern ständig als Hauptgegner ausgemacht, während der Rechtsstaat gleichzeitig von Rechtsaußen demontiert wird.

Als im November 2023 zahlreiche Rechtsextremisten aus verschiedenen Parteien und Gruppierungen in Potsdam eine reaktionäre Migrationspolitik diskutierten, hätten die Parteien der politischen Mitte gut daran getan, im Protest dagegen den Schulterschluss mit den rechtschaffenen, menschenrechtsorientierten Bürger*innen zu suchen. Statt dessen hat man nur zwei Jahre später im Europäischen Parlament keine Scheu, mit einer Mehrheit von konservativen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien den unmittelbaren Zugang von Asylsuchenden zu rechtsstaatlichen Verfahren durch Auslagerung in außereuropäische Zentren auszuschließen. Schlimmer noch: Die entsprechenden Regelungen wurden „hinter den Kulissen“ mit den Rechtsextremen abgestimmt und damit die vielfach postulierte Brandmauer gegen rechts klammheimlich durchbrochen. Rechtlich problematisch ist auch, dass die deutsche Innenpolitik gegen den Protest der Nachbarstaaten die Regeln von Schengen seit langer Zeit außer Kraft setzt und Asylsuchende an der Grenze zurückweist. Ebenso fragwürdig ist es, trotz fehlenden Rückführungsabkommens Menschen nach Afghanistan abzuschieben, in ein Land, dessen Regierung Deutschland wegen der Missachtung von Menschenrechten diplomatisch nicht anerkennt.

Die seit Jahrzehnten eingeübte und erfolgreiche Konsenssuche unter den demokratischen Parteien für die Wahl von Verfassungsrichter*innen wird plötzlich aus ideologischen Gründen und unter billigender Inkaufnahme der Demontage der betroffenen Kandidatin konterkariert. Ebenso wie die inhaltliche Delegitimierung richterlicher Entscheidungen spielt auch dies der extremen Rechten in die Hände. Ihr geht es allein um die Schwächung der Justiz, ihres Ansehens und des Respekts vor ihr. So ist es für sie eine Steilvorlage, wenn ein Mitglied der Bundesregierung offen ausspricht, eine rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Zurückweisung an der Grenze nicht beachten zu wollen.

Bei all diesen besorgniserregenden Fehlentwicklungen stellen wir gleichzeitig fest, dass der Rechtsstaat vielen Menschen in ihrer konkreten Lebenssituation oftmals nicht mehr gerecht wird. Es ist nicht nur die inakzeptable Länge der Verfahrensdauer. Es ist auch das Gefühl, dass im politischen Diskurs der Rechtsstaat entfremdet wird weg von seiner Wächterfunktion hin zu einem Instrument der staatlichen Sicherheitsarchitektur. So wird in der Politik immer häufiger „der starke Rechtsstaat gefordert“, wenn tatsächlich die Behörden der inneren Sicherheit, insbesondere die Polizei und der Verfassungsschutz, gemeint sind.

Der Neuen Rechten geht es bei ihren Angriffen gegen die Justiz im Endeffekt um die Macht. Niemand soll sagen, dass der demokratische Rechtsstaat in Deutschland dagegen gefestigt ist. Dabei muss allen, insbesondere aber den Verantwortlichen der demokratischen Mitte, klar sein, dass autoritäre Sprache ebenso wie die Ignoranz gegenüber geltendem Recht den Rechtsextremismus befördert:

  • Es wird dem Amt eines Bundesinnenministers, der auch Verfassungsminister ist, nicht gerecht, wenn er mit dem Ziel der Aufrechterhaltung seiner rechtlich fragwürdigen Zurückweisungspraxis an den Grenzen grundsätzliche Ausführungen eines Gerichtes mit dem Hinweis abqualifiziert, es handele sich um eine
  • Man kann es für falsch halten, wenn der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen Regierungschef erlässt, aber diesen zu beachten und zu vollstrecken, ist Pflicht, weil Deutschland Vertragsstaat ist.
  • Es ist ein Alarmzeichen, wenn Gerichtspräsident*innen rechtlich problematische Kritik aus der Politik an den Gerichten durch Erläuterung der Rechtslage korrigieren müssen.
  • Ebenso besorgniserregend ist es, wenn sich Regierungsvertreter beharrlich darum herumdrücken, offensichtlich völkerrechtswidrige Geschehnisse in der Welt, wie

z.B. Überfälle auf souveräne Staaten, Entführung eines Staatsoberhaupts und Versenkung von Schiffen in internationalen Gewässern, klar als Rechtsverletzung zu benennen. Selbst wenn man akzeptiert, dass diplomatische Rücksichtnahme nicht immer erlaubt, Klartext zu sprechen, sollte es zumindest selbstverständlich sein, offensichtliche Rechtsverstöße nicht abzustreiten. Wenn der Bundespräsident in gebotener Klarheit einen Völkerrechtsbruch als solchen benennt und kritisiert, ist es nicht akzeptabel, wenn ihm von einem Fraktionsvorsitzenden aus der Mitte des Bundestages die verfassungsrechtliche Legitimität für diese Aussage abgesprochen wird.

  • Es ist ein Schlag gegen die internationale Rechtsordnung, wenn die USA Richter*innen und Ankläger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegen und auf entsprechende Listen setzen. Nicht hinzunehmen ist, dass diese illegitimen Sanktionen der USA durch Übernahme der Sanktionslisten durch deutsche Institutionen auf Deutschland ausgedehnt So hat das ZDF Mitwirkende an Sendungen verpflichtet, nicht mit von den USA sanktionierten Personen zusammenzuarbeiten. Deutschland als Vertragsstaat steht hier in der besonderen Verantwortung derartigen Bestrebungen energisch entgegenzuwirken.
  • Statt dem Kampf der Neuen Rechten gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, entschieden entgegenzutreten, leitet die Bundesbildungsministerin Wasser auf deren Mühlen, indem sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umstrukturieren und dafür die bis 2032 laufenden rund 200 Projekte vorzeitig beenden will. Vom Auslaufen der derzeitigen Förderung sind unter anderen auch „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ mit Projekten der historischen Bildungsarbeit in der Migrationsgesellschaft sowie der kirchlichen Arbeit gegen Rechtsextremismus

Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass wir es mit einer schleichenden Erosion des Rechtsstaats zu tun haben. Wir alle sind darum aufgerufen, für den Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat einzutreten. Wir sollten uns zum Beispiel an der Haltung der italienischen Bürger*innen orientieren: Sie haben den Plänen der Ministerpräsidentin, ihren Einfluss auf die Justiz auszuweiten, eine klare Absage erteilt. Und auch die jüngste Entwicklung in Ungarn ist ein positives Signal. Dort ist ein autoritäres System mit einer überwältigenden Mehrheit abgewählt worden. Nun bleibt zu hoffen, dass es einer neuen Regierung tatsächlich gelingt, die auf Korruption und Vetternwirtschaft basierenden Verfilzungen zu beseitigen und Rechtsstaat und Demokratie wieder herzustellen.

Die Menschenrechte, die Demokratie und der Rechtsstaat sind die Grundlage unseres Zusammenlebens. Es ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass wir in Deutschland einen hohen rechtsstaatlichen Standard erreicht haben. Keinesfalls darf es zum Rückschritt und zur Wiederbelebung autoritärer Strukturen kommen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn diese unverrückbaren Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frage gestellt werden und wenn der Einsatz für die Menschenwürde zurückgedrängt und als bloße Meinung diskreditiert wird. Wir können und müssen handeln. Wir müssen konsequent und vernehmlich darüber sprechen, welche zivilisatorischen Errungenschaften und welche Sicherheit uns eine freie, unabhängige Justiz garantiert. Menschen- und Bürgerrechte sind ohne sie in höchster Gefahr. Autoritäre Tendenzen müssen wir ernst nehmen und dürfen nicht abwarten, bis es zu spät ist. Bundes- und Landesregierungen, Gerichte und Behörden sind aufgefordert, spezifische Notfallpläne für den Erhalt des demokratischen Rechtsstaats zu entwickeln.

Der demokratische Rechtsstaat in Deutschland ist seit 1949 der unerlässliche Garant für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft. Er ist es wert, dass sich alle Demokratinnen und Demokraten für seinen Fortbestand aktiv einsetzen und sich der Bedeutung dieser einzigartigen Institution auf allen Ebenen immer wieder bewusst sind.

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Dieser Sorge und dem Aufruf für das notwendige gesellschaftliche Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließe ich mich ausdrücklich an.
Thomas Trenczek

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[1] Der Ziethener Kreis besteht aus Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen sowie Kriminalpolitiker*innen, die seit einem Vierteljahrhundert unabhängig und überparteilich rationale und humane rechtspolitische Reformen erörtern, über sie publizieren und für sie eintreten. Zum Ziethener Kreis gehören: Prof.’in Dr. Nadine Bals, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Dortmund; Prof. Dr. Heinz Cornel, Alice Salomon Hochschule, Berlin; Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald; Staatssekretär a.D. Christoph Flügge, Berlin; Staatssekretär a.D. Ulrich Freise, Berlin; Staatssekretärin a.D. Saraya Gomis, Berlin; Manfred Lösch, Berlin; Dr. Gero Meinen, Berlin; Ri’inLG Dr. Lena Mertins, Köln; Prof.’in Dr. Ineke Pruin, Bern; Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg; Anke Stein, Berlin.

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