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Drei-Grad-Grenze könnte schon um 2050 erreicht werden – Klimaschutz und Klimaanpassung müssen verstärkt werden!

Klimaforschende sehen für Deutschland eine Zunahme des Risikos extremer Wetterereignisse und die Notwendigkeit, Maßnahmen in der Klimaanpassung schnell zu verstärken.

Klimaforschende wenden sich an die deutsche Politik: Drei-Grad-Grenze könnte schon um 2050 erreicht werden; Klimaanpassung beschleunigen.Zum Abschluss des ExtremWetterKongresses stellen die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) und die Deutsche Meteorologische Gesellschaft (DMG) einen Klimaaufruf vor. Die Fachgesellschaften kommen darin zu folgender Bewertung: „Die Beobachtungslage zeigt, dass sich die Klimaentwicklung erheblich beschleunigt hat – sowohl in der Atmosphäre wie auch den Ozeanen.“ DPG und DMG weisen deshalb darauf hin, dass eine globale Erwärmung um 3 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau bereits um 2050 nicht ausgeschlossen werden kann. Folglich könnte die zusätzliche Erwärmung in den nächsten 25 Jahren möglicherweise genauso stark ausfallen wie in den vergangenen 150 Jahren. Vor diesem Hintergrund mahnen die Fachgesellschaften erhebliche Versäumnisse beim Klimaschutz und gleichzeitig ein deutlich höheres Maß an Maßnahmen an. Trotz der sich beschleunigenden globalen Erwärmung haben die globale Gemeinschaft und auch Deutschland bislang nur unzureichend auf die damit verbundenen Gefahren reagiert, und der Bedrohungslage in Folge der Erhitzung werden bisher zu wenig präventive Maßnahmen entgegengesetzt.

Daher wenden sich DPG und DMG mit vorliegendem Aufruf gemeinsam an die Politik. Die Fachgesellschaften fordern dazu auf, unverzüglich ein sehr viel wirksameres Programm zur Eindämmung von menschengemachten Klimaänderungen voranzutreiben und die hierfür notwendigen Maßnahmen nicht weiter in die Zukunft zu verschieben. Aus Sicht der Gesellschaften ist es dringend notwendig, Klimaschutz und Klimaanpassung gleichzeitig zu betreiben, da ein Teil der weiteren globalen Erwärmung auch bei intensivsten Schutzmaßnahmen nicht mehr zu verhindern ist und andererseits die Möglichkeiten der Anpassung begrenzt sind. Die Forschenden weisen darauf hin, dass es, physikalisch betrachtet, kein „Restbudget“ an Kohlenstoffdioxid (CO2) mehr gibt.

Prof. Dr. Klaus Richter, Präsident der DPG: „In der Vergangenheit wurden mögliche Wege in eine klimaneutrale Wirtschaft in zahlreichen Studien dargelegt. Basierend auf diesen Erkenntnissen besteht nach wie vor die Möglichkeit, den weiteren Temperaturanstieg zu begrenzen und Maßnahmen zum Schutz unserer Gesellschaft zu ergreifen.“

…. weiter → hier   Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e. V. und des ExtremWetterKongresses anlässlich eines Aufrufs der DPG und Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. vom 25.09.2025

 

Ergänzung durch die S4F-RG Regensburg  (vgl. Veranstaltung am 14.01.2026)

Folgen der Erderwärmung

  • Mehr Trockenzeiten mit Waldbränden UND mehr Starkregen mit Überschwemmungen
  • Schlechte Ernten und gefährdete Trinkwasserversorgung
  • Mehr Klima-Flüchtlinge
  • Mit jedem Zehntelgrad wird die Lage kritischer
  • Kipppunkte können nicht rückgängig gemacht werden, ihre Effekte sind dauerhaft

Was können wir tun?

  • Keine fossilen Brennstoffe nutzen (Kohle, Gas, Öl)
  • Regenerativen Strom produzieren und beziehen (Wind, Sonne, Geothermie)
  • ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen, elektrisch fahren, fliegen vermeiden
  • Mit Strom und Umweltwärme heizen (Wärmepumpe)
  • Wenig Fleisch essen, regionale Anteil der Sektoren an den Produkte bevorzugen

 

Inobhutnahme – Kinderschutz zwischen Rechtsanspruch, Wunsch und Wirklichkeit

Bundestagung Inobhutnahme 2025

Kinderschutz zwischen Rechtsanspruch, Wunsch und Wirklichkeit –  Impulse zur Weiterentwicklung der Inobhutnahme

09.-10. Oktober 2025 in Erkner (bei Berlin)

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Rechtsposition junger Menschen und Familien in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gestärkt werden. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich darauf aus, die Rechte der jungen Menschen und Eltern zu verwirklichen und beteiligungsorientierte Hilfen zu gestalten, doch die Rahmenbedingungen erschweren dies zunehmend. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung aus Praxis und Forschung, die die Fach- und Konzeptentwicklung bereichern. In der Praxis zeigt sich eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Das Arbeitsfeld der Inobhutnahme steht besonders unter Druck, da geeignete Lösungen sowie Anschlusshilfen fehlen und sich der Fachkräftemangel spürbar auswirkt. Die Anforderungen nehmen zu und wir müssen ihnen fachlich begegnen.

Die Bundestagung der Fachgruppe Inobhutnahme wird sich vor dem skizzierten Hintergrund mit zentralen Fragen der Inobhutnahme aus Praxis und Theorie beschäftigen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Beginnen wird die Tagung mit einem explorativen Grundsatzvortrag von Prof. Dr. Thomas Trenczek »Muss ich, darf ich, kann man« – Frequently Asked Questions und fachliche Standards der Inobhutnahme über praxisnahe rechtliche und fachliche Fragestellungen. In Workshops werden u. a. die Themen Verweildauer, Clearing, Zusammenarbeit mit Eltern, Trägerverantwortung oder die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Jugendämter genauso wie die aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter oder junger Kinder in der Inobhutnahme praxisorientiert in den Fokus gestellt.

Prof. Dr. Nicole Rosenbauer wird den zweiten Tag mit einem Vortrag zu schwer erreichbaren jungen Menschen in der Inobhutnahme eröffnen. Für die anschließenden Fachforen sind u. a. folgende Themen geplant: Kinderschutz und Kooperation, Entwicklung von Schutzkonzepten, Erlebensperspektiven junger Menschen und Eltern in der Inobhutnahme und Durchlässigkeit der Systeme.

Die Tagung wird mit einer Podiumsdiskussion zur rechtebasierten Weiterentwicklung des Kinderschutzes abgeschlossen.

Die Tagung richtet sich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie weitere Vertreter*innen aus Praxis und Wissenschaft.

Weitere Informationen und Anmeldung → hier

Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die Nationalakademie Leopoldina hat in einem aktuellen Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (2025)mahnend darauf hingewiesen, dass es aus wissenschaftlicher Sicht deutliche Hinweise darauf gebe, dass die Nutzung der (sog.) sozialer Medien – ungeachtet mancher Vorteile – die psychische Gesundheit, das Wohlbefinden und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen kann. Die Leopoldina fordert deshalb konkrete Maßnahmen , um Kinder und Jugendliche besser vor Auswirkungen von Sozialen Medien zu schützen. So sollen Kinder unter 13 Jahren gar keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Die Angebote sogenannter sozialer Medien seien für sie „grundsätzlich ungeeignet“. Bis 17 Jahren sollten soziale Medien dann nutzbar sein, jedoch altersgerecht – also mit deutlichen Einschränkungen. Unter anderem wird empfohlen, bei Kindern unter 16 Jahren Livestreaming, Push-Benachrichtigungen sowie endloses Scrollen zu verhindern. Im Alter von 13 bis 15 Jahren empfiehlt die Akademie außerdem eine von den Eltern begleitete Nutzung. In Kitas und Schulen sollte die Nutzung von Smartphones bis zur zehnten Klasse untersagt werden (vgl. Tageschau v. 13.08.2025).

Pressemeldung der Leopoldina vom 11.08.2025:

Altersgrenzen für Social Media und Einschränkung suchterzeugender Funktionen: Leopoldina-Diskussionspapier empfiehlt besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Nutzung sozialer Medien ist für einen Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland längst alltäglich. Viele von ihnen zeigen dabei ein riskantes, manche sogar ein suchtartiges Nutzungsverhalten. Zwar kann die Nutzung sozialer Medien durchaus positive Effekte für Heranwachsende haben – bei intensiver Nutzung können jedoch negative Auswirkungen auf das psychische, emotionale und soziale Wohlbefinden auftreten, wie Depressions- und Angstsymptome, Aufmerksamkeits- oder Schlafprobleme. In einem heute veröffentlichten Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina schlagen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips vor. In dem Papier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ geben sie Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Folgen sozialer Medien zu schützen, beispielsweise durch altersabhängige Zugangs- und Funktionsbeschränkungen.

Das Diskussionspapier gibt einen Einblick in die aktuelle Studienlage zum Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der verfügbaren Evidenz ist korrelativer und nicht kausaler Natur: Querschnittstudien belegen einen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und einer zunehmenden psychischen Belastung. Einige Längsschnittstudien über längere Zeiträume hinweg liefern zudem Hinweise darauf, dass die intensive Nutzung sozialer Medien ursächlich für diese Belastungen sein kann. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich deshalb für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus: Es besagt, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn es Hinweise auf mögliche schädliche Auswirkungen gibt, auch wenn wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt ist, wie groß das Risiko tatsächlich ist.

Laut den Autorinnen und Autoren besteht politischer Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, da die möglichen Gefährdungen durch eine intensive Social-Media-Nutzung erheblich sind. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler formulieren im Diskussionspapier konkrete Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren sozialer Medien zu schützen und sie gleichzeitig zu einem reflektierten und kompetenten Umgang mit ihnen zu befähigen. Sie sprechen sich dafür aus, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 15-jährige Jugendliche sollten soziale Medien nur nach gesetzlich vorgeschriebener elterlicher Zustimmung nutzbar sein. Für 13- bis 17-Jährige sollen soziale Netzwerke zudem altersgerecht gestaltet werden – beispielsweise bei den algorithmischen Vorschlägen, durch ein Verbot von personalisierter Werbung oder durch die Unterbindung besonders suchterzeugender Funktionen wie Push-Nachrichten und endloses Scrollen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen außerdem, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zuzulassen.

Das Diskussionspapier erläutert auch die mögliche Umsetzung der Altersgrenzen und altersgerechten Einschränkungen auf Social Media. Hier sehen die Autorinnen und Autoren vor allem auf EU-Ebene Möglichkeiten der Regulierung. Die deutsche Bundesregierung sollte sich dort für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen. Ein vielversprechender Ansatz ist bereits die geplante Einführung der „EUDI-Wallet“, die einen datenschutzkonformen digitalen Altersnachweis ermöglichen soll. Um einen reflektierten Umgang mit sozialen Medien zu fördern, schlagen die Autorinnen und Autoren vor, einen digitalen Bildungskanon in Kitas und Schulen zu verankern, der Kinder und Jugendliche auf Themen des digitalen Lebens vorbereitet. Die Kompetenzen von Lehr- und Erziehungsfachkräften sollten gestärkt werden, um riskantes bzw. suchtartiges Nutzungsverhalten frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Niedrigschwellige Public-Health-Kampagnen sollten Familien zudem über die Einflüsse sozialer Medien auf die psychische Gesundheit sowie über die Möglichkeiten einer positiven Gestaltung der Social-Media-Nutzung informieren. Zudem bedarf es weiterer Forschung, um die Wirkmechanismen der Nutzung sozialer Medien in dieser Altersgruppe besser zu verstehen und die Effektivität der Schutzmaßnahmen zu evaluieren.

Das ausführliche Diskussionspapier Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ finden Sie hier → https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/soziale-medien-und-die-psychische-gesundheit-von-kindern-und-jugendlichen-2025/

Quelle Pressemeldung der Leopoldina vom 11.08.2025:
Tageschau v. 13.08.2025).

Rechte der Natur – Tagung in Hannover 2025

Rechte der Natur – Ein notwendiges Instrument zur Rettung unserer Lebensgrundlagen
Artensterben, Klimawandel und globale Vermüllung sind Folgen der Wachstums- und Gewinnlogik unserer Produktions- und Lebensweise. Sie zerstört die Grundlagen ihres eigenen Überlebens: Landschaft, Wildnis, Natur.
Weltweit gehen verschiedenste Akteur:innen gegen diese Bedrohung vor, indem sie der Natur eigene, einklagbare Rechte verleihen. Damit soll eine „juristische Waffengleichheit“ zwischen ökonomischen Interessen und dem Lebensinteresse der Natur (also auch der Menschen) hergestellt werden.  In über 40 Ländern finden sich bereits Beispiele dafür. In Ecuador haben die Rechte der Natur 2008 Verfassungsrang erlangt. In Europa ging Spanien voran und erklärte 2022 die schwer geschädigte Lagune Mar Menor zur Rechtsperson mit Klagerecht.
Die Tagung befördert den weltweit geführten juristischen und politisch-ökologischen Diskurs über die Rechte der Natur auch in Deutschland weiter, indem sie

  • wissenschaftliche und politische Perspektiven zur ökologischen Transformation des Verhältnisses Mensch – Natur und zur rechtlichen Ausgestaltung dieser Transformation zusammenführt,
  • internationale Erfahrungen unterschiedlicher Rechtsordnungen mit der Umsetzung von Rechten der Natur in die Praxis betrachtet und
  • verschiedene Perspektiven zum Aufbau von zivil-gesellschaftlicher Handlungsmacht diskutiert, die der Forderung nach Ausstattung der Natur mit eigenen Rechten auch in Deutschland mehr Resonanz in der Öffentlichkeit verleihen kann.

Flyer Tagung Eigene Rechte für die Natur

Tagung: Eigene Rechte für die Natur.
Donnerstag, 2. Oktober, 14 Uhr bis Samstag, 4. Oktober 2025, 12 Uhr
Zentrum für Erwachsenenbildung (ZEB)
Kirchröder Straße 44
30625 Hannover

Kosten:
259,- € für Teilnehmende von Donnerstag bis Samstag (Ü/EZ/V)
55,- € für alle Tagesgäste/pro Tag (V)
Ermäßigte Preise mit Ausweis auf Anfrage für Schüler:innen, Azubis, Freiwilligen-Dienst-Leistende, Studierende, Empfänger:innen von Bürgergeld/Sozialhilfe.

Anmeldung:
zeb-seminare@dachstiftung-diakonie.de
https://t1p.de/Rechte-der-Natur
Kontakt: Elke.Hartebrodt-Schwier@dachstiftung-diakonie.de
Tel.: 0511-5353-353

 

In diesem Zusammenhang hier nachfolgend der Beteiligungsaufruf von Scientist for Future (S4F) zur Klimademo am Samstag 20. 09.2025

Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, und schon jetzt betrifft sie uns alle. Am Samstag, dem 20. September, ruft Fridays for Future bundesweit zur großen Herbstdemonstration auf. Wir möchten euch herzlich einladen, sich ihnen anzuschließen und gemeinsam ein starkes Zeichen für entschlossenes Handeln zu setzen.
Eine Übersicht über die Demonstrationszeiten und -orte findet ihr hier: https://fridaysforfuture.de/klimastreik/
Mit besten Grüßen (alphabetisch): Prof. Dr. Pietro P. Altermatt, Universität Oxford, UK; Prof. Franz Baumann, Ph.D., Georgetown University, Washington, DC; Prof. Jan Blieske, Hochschule Wismar; et al. …..
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Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre. What works, what doesn’t, what is promising?

Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre
What works, what doesn’t, what is promising? [1]

Symposium zur Verabschiedung von Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A.soz.

03.07.2025 – Ernst-Abbe-Hochschule Jena/FB Sozialwesen

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[1] Vgl. Sherman, L. W./Gottfredson, D. C./MacKenzie, D. L./Reuter, J. E.P./Bushway, S. D.: Preventing Crime: What Works, What Doesn’t, What’s Promising; National Institute of Justice, 1998; vgl. Martinson, R. „What Works? Questions and answers about prison reform“, Public Interest 1974, pp. 22-54. Martinson bewertete die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse zur Evaluation von Resozialisierungsmaßnahmen als insg. wenig erfolgversprechend, womit das Schlagwort „Nothing Works“ begründet wurde.

[2] Der ursprünglich geplante Vortrag „Die Kunst der diversitätsangemessenen Gesprächsführung und konsensorientierten Rhetorik unter besonderer Berücksichtigung der lebensweltorientierten Sprachvarietät und antisexistischer Narrative im Rahmen der ökologischen Fortbewegung“ musste aus Zeitgründen auf ein anderes Seminar verschoben werden.

[3] In Anlehnung an Watzke, E.: Äquibrilistischer Tanz zwischen den Welten, Godesberg 1997.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag. Rolle. Haltung.

6. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren | „Auftrag. Rolle. Haltung – vom Sollen, Wollen, Können und Müssen“

7. bis 9. Mai 2025 – Bad Kissingen

Die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote ist seit jeher durch einen doppelten Bezugsrahmen von Sozialrecht (SGB VIII) und Jugendstrafrecht (JGG) geprägt und in der Folge durch verschiedene Spannungsfelder gekennzeichnet. Diese ergeben sich aus den verschiedenen Aufträgen, unterschiedlichen Perspektiven und somit divergierenden Erwartungen der am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur*innen. Gleichzeitig verändert sich die Lebenswelt junger Menschen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen rasant. Die Arbeit in diesen Spannungsfeldern stellt für die Fachkräfte mitunter eine erhebliche Herausforderung dar.

Für die kompetente Erfüllung der jugendhilferechtlichen Leistung ist es deshalb umso wichtiger, dass Praktiker*innen ihren gesetzlichen Auftrag kennen, in der Lage sind, sich entsprechend ihrer eigenen Rolle zu verhalten, sowie eine professionelle Haltung, im Sinne einer reflektierten und kritischen handlungsleitenden Werteorientierung, einnehmen.

Eröffnungsvortrag: Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag, Rolle und Herausforderungen

  • Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek M. A., Jurist und Sozialwissenschaftler, lehrt Öffentliches, Jugend- und Strafrecht, Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Die Folien der PPPräsentation finden Sie hier → Trenczek_Auftrag, Rolle und Herausforderungen – Jugendhilfe im Strafverfahren – Buko 2025

Quelle und weitere Informationen: → DVJJ

Restorative Justice, Mediation und TOA – Unterschiede und Standards

[Dieser Beitrag ist auch auf der „Schwesterseite“ des SIMK erschienen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Mediation und „Alternative Dispute Resolution„]

Die Idee einer Restorative Justice wird in Deutschland in seinen Wesensmerkmalen (Opferperspektive/Wiedergutmachung, aktive Teilhabe/Partizipation, Gemeinwesenansatz) nur ansatzweise umgesetzt. Im Wesentlichen geht es hier zu Lande um die bilaterale Konfliktvermittlung in strafrechtlichen Konflikten zugunsten eines sog. Täter-Opfer-Ausgleiches. Es ist deshalb erforderlich, dass die Begriffe/Konzepte „Restorative Justice“, „Mediation“ sowie „Täter-Opfer-Ausgleich“ geklärt, die Unterschiede verstanden und die gesetzlich normierten, fachlichen Mindeststandards der Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten eingehalten werden (vgl. die nchfolgende Lesehilfe sowie das Glossar). In der letzten Zeit sind hierzu einige Beiträge von Thomas Trenczek erschienen:

Lesehilfe/Glossar: Zum besseren Verständnis soll vorab auf die begrifflichen Unterschiede hingewiesen werden, die in den o.g. Beiträgen eingehend erläutert werden:

  • Restorative Justice (RJ) RJ bezeichnet ein die traditionelle Vergeltungslogik (retributive justice) und Strafphilosophien überwindendes Gerechtigkeitskonzept unterschiedlicher Reichweite.
  • Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren (§ 1 Abs. 1 MediationsG), in dem Konfliktparteien mit Unterstützung einer*s Dritten (= Mediator*in) eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
  • Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine in den strafrechtlichen Vorschriften (StGB, StPO, JGG) geregelte Rechtsfolge (Verfahrensentscheidung oder Sanktion), die sich an eine zwischen den Beteiligten gefundene Konfliktregelung/getroffene (Ausgleichs­‑)Vereinbarung anschließen kann.

„Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“ – Freiheitsentziehende Maßnahmen in der KJH

In der TAZ vom 1.4.2025 (kein Aprilscherz) wurde ein Interview mit Prof. Thomas Trenczek
zurfreiheitsentziehenden Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe
veröffentlicht mit der Schlagzeile „Freiheit darf man nicht präventiv entziehen
(PDF-Datei_Trenczek-Freiheitsentziehende Unterbringung in der KJH-Interview TAZ-1.4.2025)

Hintergrund sind u.a. die aktuellen Bestrebungen, neue, sog. „geschlossene“ Einrichtungen zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Kinder- und Jugendlichen zu errichten. Hierzu ist unlängst ein umfangreicheres Gutachten von Thomas Trenczek & Annemarie Schmoll in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe – Rechtliche Voraussetzungen und sozialpädagogische Grenzen“ (ZJJ 3/2024, 192-204) erschienen.
Der Beitrag wurde auch im Repositorium KrimPub der Kriminologische Zentralstelle – KRIMZ veröffentlicht.