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Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre. What works, what doesn’t, what is promising?

Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre
What works, what doesn’t, what is promising? [1]

Symposium zur Verabschiedung von Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A.soz.

03.07.2025 – Ernst-Abbe-Hochschule Jena/FB Sozialwesen

17:00 – 18:30 Uhr (öffentliche Veranstaltung; Seminare Strafrecht bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren)

  • Begrüßung
    Prof. Dr.iur. Claudia Beetz, M.A. mel.(Medizin, Ethik und Recht); Dekanin des FB SW
  • Strafbedürfnisse in der Soziale Arbeit und die akademische Lehre –
    Ergebnisse einer Langzeitstudie an sieben Hochschulstandorten

    Prof. Dr.phil. Heinz Cornel, Jurist, Dipl.päd. u. Kriminologe,
    ASH Berlin/AKKrimSoz

 

18:45 – 20:30 Uhr (nicht-öffentliche Veranstaltung)

  • Recht und Soziale Arbeit – Bedürfnisse und Erfahrungen aus der Perspektive von (ehem.) Studierenden
    Prof. Dr. phil. Jörg Fischer, Dipl.Sozarb/päd. FH//Sozialwissenschaftler (Erziehungswissenschaft, Soziologie), FH Erfurt
  • Intermezzo: Das Rad – Die Kunst der juristisch-sozialwissenschaftlichen Diskussion im dialektisch-diversitätsgerechten Diskurs mit lebensweltlich dialektalen Narrativ ökologisch-nachhaltig grundiert.[2]
    Prof. Dr.iur. em. Johannes Münder, Jurist, Politologe u. Soziologe, ehem. TU Berlin
  • Recht und Soziale Arbeit –  Reflexionen eines Wegbegleiters
    Prof. Dr. iur. habil. Wolfgang Behlert, Jurist u. Rechtssoziologe, ehem. EAH Jena
  • Sisyphus lächelt – Erfahrungen und Erkenntnisse eines Tänzers zwischen den Welten[3]
    Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A. soz.; Jurist, Sozpäd., Kriminologe, EAH Jena/AKKrimSoz

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[1] Vgl. Sherman, L. W./Gottfredson, D. C./MacKenzie, D. L./Reuter, J. E.P./Bushway, S. D.: Preventing Crime: What Works, What Doesn’t, What’s Promising; National Institute of Justice, 1998; vgl. Martinson, R. „What Works? Questions and answers about prison reform“, Public Interest 1974, pp. 22-54. Martinson bewertete die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse zur Evaluation von Resozialisierungsmaßnahmen als insg. wenig erfolgversprechend, womit das Schlagwort „Nothing Works“ begründet wurde.

[2] Der ursprünglich geplante Vortrag „Die Kunst der diversitätsangemessenen Gesprächsführung und konsensorientierten Rhetorik unter besonderer Berücksichtigung der lebensweltorientierten Sprachvarietät und antisexistischer Narrative im Rahmen der ökologischen Fortbewegung“ musste aus Zeitgründen auf ein anderes Seminar verschoben werden.

[3] In Anlehnung an Watzke, E.: Äquibrilistischer Tanz zwischen den Welten, Godesberg 2011.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag. Rolle. Haltung.

6. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren | „Auftrag. Rolle. Haltung – vom Sollen, Wollen, Können und Müssen“

7. bis 9. Mai 2025 – Bad Kissingen

Die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote ist seit jeher durch einen doppelten Bezugsrahmen von Sozialrecht (SGB VIII) und Jugendstrafrecht (JGG) geprägt und in der Folge durch verschiedene Spannungsfelder gekennzeichnet. Diese ergeben sich aus den verschiedenen Aufträgen, unterschiedlichen Perspektiven und somit divergierenden Erwartungen der am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur*innen. Gleichzeitig verändert sich die Lebenswelt junger Menschen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen rasant. Die Arbeit in diesen Spannungsfeldern stellt für die Fachkräfte mitunter eine erhebliche Herausforderung dar.

Für die kompetente Erfüllung der jugendhilferechtlichen Leistung ist es deshalb umso wichtiger, dass Praktiker*innen ihren gesetzlichen Auftrag kennen, in der Lage sind, sich entsprechend ihrer eigenen Rolle zu verhalten, sowie eine professionelle Haltung, im Sinne einer reflektierten und kritischen handlungsleitenden Werteorientierung, einnehmen.

Eröffnungsvortrag: Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag, Rolle und Herausforderungen

  • Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek M. A., Jurist und Sozialwissenschaftler, lehrt Öffentliches, Jugend- und Strafrecht, Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Die Folien der PPPräsentation finden Sie hier → Trenczek_Auftrag, Rolle und Herausforderungen – Jugendhilfe im Strafverfahren – Buko 2025

Quelle und weitere Informationen: → DVJJ

„Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“ – Freiheitsentziehende Maßnahmen in der KJH

In der TAZ vom 1.4.2025 (kein Aprilscherz) wurde ein Interview mit Prof. Thomas Trenczek zur freiheitsentziehenden Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht mit der Schlagzeile „Freiheit darf man nicht präventiv entziehen
(PDF-Datei_Trenczek-Freiheitsentziehende Unterbringung in der KJH-Interview TAZN-1.4.2025)

Hintergrund sind u.a. die aktuellen Bestrebungen, neue, sog. „geschlossene“ Einrichtungen zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Kinder- und Jugendlichen zu errichten. Hierzu ist unlängst ein umfangreicheres Gutachten von Thomas Trenczek & Annemarie Schmoll in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe – Rechtliche Voraussetzungen und sozialpädagogische Grenzen“ (ZJJ 3/2024, 192-204) erschienen.
Der Beitrag wurde auch im Repositorium KrimPub der Kriminologische Zentralstelle – KRIMZ veröffentlicht.

Für Europa! Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte!

In einem Beitrag „Für Europa“ in der aktuellen WE-Ausgabe der SZ (22.03.2025) appelliert Jürgen Habermas eindrücklich für eine konsequente Neuausrichtung der europäischen (Sicherheits-)Politik. Aus meiner Sicht ist sein „Appell für Europa“ ein wenig „altklug“ (das darf er ja mit 95 Jahren auch durchaus sein) und besserwisserisch, zT irritierend (man hatte früher mit Putin über „ein für die Ukraine akzeptables, aber dieses Mal vom Westen gewährleistetes Arrangement“ verhandeln sollen; vgl. auch sein „Plädoyer  für Verhandlungen“ v. 14.2.2023), insgesamt aber überzeugend, eindringlich mahnend im Hinblick auf die Sicherheitsarithmetik und Notwendigkeit der Wehrhaftigkeit Europas sowie der dringend notwendigen EU-Integration der Verteidigungskräfte der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen Militärs, im Rahmen einer Europäisierung (nicht nur) der europäische Verteidigung. Zu Recht formuliert Habermas einen Vorbehalt:

Die politischen Gründe, die ich für eine Rechtfertigung der Stärkung einer gemeinsamen militärischen Abschreckungsmacht der Europäischen Union genannt habe, kann ich nur unter dem Vorbehalt eines entsprechend weiteren Schrittes in der europäischen Integration vertreten. Zur Begründung dieses Vorbehalts sollte schon der eine Gedanke, mit dem die alte Bundesrepublik auf- und ausgebaut worden ist, genügen: Was würde aus einem Europa werden, in dessen Mitte sich der bevölkerungsstärkste und wirtschaftlich führende Staat auch noch zu einer alle Nachbarn weit überragenden Militärmacht mausern würde, ohne verfassungsrechtlich zwingend in eine gemeinsame, an Mehrheitsentscheidungen gebundene europäische Verteidigungs- und Außenpolitik eingebunden zu sein?

Das trifft auf meine Zustimmung, verweise ich doch in meiner Visitenkarte seit Jahren auf „For a Europe and World of the people and the human rightsFür ein Europa der Menschen und der Menschenrechte.“ Ohne Rechtsstaatlichkeit, Demokrtie und Menschenrechte kann es keinen (wahren) Frieden geben.

Derzeit erlebt die Europäische Union einen „epochalen Moment der Selbstfindung“, so Jan Diesteldorf in seinem lesenswerten Essay „Die Entdeckung Europas“ in der Süddeutschen Zeitung v. 17.04.2025. Putin, Trump und andere aztokratische/diktatorische Regime könnten genau dieser Anstoß sein, den Europa gebraucht hat, um zu neuer Größe zu wachsen. Er schließt mit der Erkenntnis:

Nein, die EU wird keine Großmacht werden, das kann sie auch nicht. Aber sie kann den Resten der regelbasierten Weltordnung eine Heimat bieten. Europa setzt auf Resilienz statt Dominanz, auf Gleichgewicht statt Konfrontation, auf Berechenbarkeit statt Opportunismus. Das ergibt die Botschaft, die nach außen wie innen eine ungeheure Kraft entfalten kann, eine neue europäische Erzählung: Wir sind die Letzten, auf die ihr euch verlassen könnt – ihr Bürger Europas, ihr anderen Länder. Wirtschaftliche Stärke kombiniert mit einem kooperativen, unideologischen Ansatz in der internationalen Politik, während man sich zu Hause einige der stärksten Armeen der Welt leistet: Schon sieht man die zwölf Sterne ein wenig heller leuchten. 2025 kann das Jahr der Neuentdeckung Europas werden.

Quelle: SZ v. 22.03.2025 und  SZ v. 17.04.2025

Appell von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland an die Politik

Der nachfolgende Apell ist von der deutschen Sektion der Scientist for Future/ Universität Bayreuth initiiert und mittlerweile von nahezu 12.000 Wissenschaftler:innen unterzeichnet worden. Scientists for Future (S4F, auch Scientists4Future) ist ein Scientist for Futureüberinstitutioneller, überparteilicher und interdisziplinärer Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen, die sich für eine nachhaltige Zukunft engagieren.

Sehr geehrte Volksvertreterinnen und Volksvertreter,
als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland sind wir in großer Sorge. Die Klima­krise und weitere Umweltkrisen (Biodiversitätsverlust, Überlastung biogeochemischer Stoffkreisläu­fe, …) sind mittelfristig die größte Bedrohung für Sicherheit, Wirtschaft und Wohlstand, Demokratie, Zivilisation und Menschenleben. Dennoch spielten diese Themen im Bundestagswahlkampf fast keine Rolle. Die jüngsten außenpolitischen Zuspitzungen könnten diese Themen noch weiter an den Rand drängen. Doch diese Bedrohung darf nicht verdrängt werden. Ihr muss gerade jetzt effi­zient begegnet werden.

Wir appellieren daher an alle demokratischen Parteien, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, und erwarten insbesondere von der zukünftigen Bundesregierung:

  1. Ein klares Bekenntnis zum Klimaschutzgesetz und zum Green Deal. Alle Bestrebun­gen, diese Regelungen aufzuweichen oder zu untergraben, müssen entschieden zurückge­wiesen werden. Zur Einhaltung der Ziele müssen ein regelmäßiges Monitoring erfolgen und ggf. Maßnahmen zur Nachsteuerung ergriffen werden.
  2. Eine ehrliche Kommunikation der Herausforderungen und Probleme gegenüber der Bevölkerung. Die Bekämpfung der Klima- und weiterer Umweltkrisen erfordert Verände­rungen in allen Lebensbereichen. Wir sehen es deshalb als zwingend erforderlich an, dass die demokratischen Parteien den anstehenden Problemen nicht ausweichen, sondern diese gemeinsam konstruktiv angehen.
  3. Eine Ausrichtung der Entscheidungen an den technisch-wissenschaftlichen Fakten. Weder die Kernspaltung noch die Kernfusion werden einen relevanten Beitrag zum Errei­chen der deutschen Klimaziele leisten können. Das gleiche gilt für E-Fuels und Wasserstoff im Straßenverkehr und für die Wärmeversorgung in Gebäuden. Schlüsseltechnologien für die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Deutschland sind erneuerbare Energien, insbeson­dere Wind und Photovoltaik, diverse Speichertechnologien und intelligente Netze, Wärme­pumpen, batterieelektrische Antriebe sowie grüner Wasserstoff als chemischer Grundstoff und Langzeitspeicher.
  4. Einen klaren Kurs in der Klimapolitik. Eine Kehrtwende im Klimaschutz schadet auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Regeln, die sich ständig ändern, verursachen hohe Kosten und verstellen den Weg zu inno­vativen Geschäftsmodellen jenseits fossiler Brennstoffe. Wirtschaft und Klimaschutz müs­sen Hand in Hand gehen. Gerade die aktuellen außenpolitischen Krisen zeigen, dass die starke Abhängigkeit von fossilen Importen Deutschland und Europa verletzlich macht.  
  5. Eine wahrnehmbare soziale Komponente aller Klimaschutzmaßnahmen. Zentral ist hier die Rückzahlung eines Großteils der durch CO2-Bepreisung eingenommenen Mittel als Klimageld. Ohne eine soziale Komponente wird die deutsche Klimaschutzpolitik nicht er­folgreich sein.

 

Quellen: Scientists for Future (S4F, auch Scientists4Future) / Universität Bayreuth v. 12.03.2025

Scientists for Future (S4F, auch Scientists4Future) v. 12.03.2025

 

Obligatorische ADR

Zum Thema obligatische ADR →

Vernunft in der Kriminalpolitik – Keine Änderung der Altersgrenzen im Strafrecht!

Aus Anlass verschiedener Forderungen nach Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und der vollständigen Herausnahme der 18 bis 20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht bekräftigt die DVJJ Ihre Positionen:

1. Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
2. Deutschland braucht das flexible Jugendstrafrecht für Heranwachsende!

Weder die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze noch die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht würden zur Reduzierung von Straftaten beitragen. Das Jugendstrafrechtssystem ist für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet, Verhaltensauffälligkeiten kann mit anderen Mitteln sehr viel besser begegnet werden. Die flexiblen Mittel des Jugendstrafrechts sind aber für effektive Verhinderung von Straftaten Heranwachsender sehr viel besser geeignet als das Erwachsenenstrafrecht.
(Wer hierüber mehr und interdisziplinär-kriminologisches, empirisch gesichertes/faktenbasiertes Wissen nachlesen will, den verweisen wir gern auf die 2. Auflage des Handbuchs Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren (Stuttgart 2024).

DVJJ, DBH und Neue Richtervereinigung appellieren an die Koalitionsparteien, Überlegungen, Heranwachsende künftig nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, nicht umzusetzen. Dieser Vorschlag aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU wird von den Verbänden als „Erfindung der Politik“ bezeichnet, für die es weder eine Grundlage noch einen Beleg in der Praxis gebe.

In dem Papier heißt es: „Es stellt sich deshalb die ernsthafte Frage, wem konkret damit gedient wäre, das Jugendstrafrecht auf Minderjährige zu beschränken. Im Erwachsenenstrafrecht reduziert sich die Auswahl der Sanktion auf die Frage „Geld oder Knast“. Das Jugendstrafrecht gibt diese Möglichkeiten auch, eröffnet daneben jedoch mit zahlreichen differenzierten und passgenauen Sanktionsmöglichkeiten einen besseren Zugang zu dem kriminell gewordenen jungen Menschen und damit auch zu seiner positiven Entwicklung. Wer hier Zeit und Geld investiert, um altersangemessen zu reagieren, verhindert tatsächlich künftige Kriminalität.“

Den gesamten Text finden Sie hier: →  Appell-koalitionspartner-heranwachsende-im-jugendstrafrecht-DVJJ-DBH ua 2024_02_19:

Quellen: DVJJ v. 13.02.2025;
DBH v. 26.02.2025