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Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die Nationalakademie Leopoldina hat in einem aktuellen Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (2025)mahnend darauf hingewiesen, dass es aus wissenschaftlicher Sicht deutliche Hinweise darauf gebe, dass die Nutzung der (sog.) sozialer Medien – ungeachtet mancher Vorteile – die psychische Gesundheit, das Wohlbefinden und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen kann. Die Leopoldina fordert deshalb konkrete Maßnahmen , um Kinder und Jugendliche besser vor Auswirkungen von Sozialen Medien zu schützen. So sollen Kinder unter 13 Jahren gar keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Die Angebote sogenannter sozialer Medien seien für sie „grundsätzlich ungeeignet“. Bis 17 Jahren sollten soziale Medien dann nutzbar sein, jedoch altersgerecht – also mit deutlichen Einschränkungen. Unter anderem wird empfohlen, bei Kindern unter 16 Jahren Livestreaming, Push-Benachrichtigungen sowie endloses Scrollen zu verhindern. Im Alter von 13 bis 15 Jahren empfiehlt die Akademie außerdem eine von den Eltern begleitete Nutzung. In Kitas und Schulen sollte die Nutzung von Smartphones bis zur zehnten Klasse untersagt werden (vgl. Tageschau v. 13.08.2025).

Pressemeldung der Leopoldina vom 11.08.2025:

Altersgrenzen für Social Media und Einschränkung suchterzeugender Funktionen: Leopoldina-Diskussionspapier empfiehlt besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Nutzung sozialer Medien ist für einen Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland längst alltäglich. Viele von ihnen zeigen dabei ein riskantes, manche sogar ein suchtartiges Nutzungsverhalten. Zwar kann die Nutzung sozialer Medien durchaus positive Effekte für Heranwachsende haben – bei intensiver Nutzung können jedoch negative Auswirkungen auf das psychische, emotionale und soziale Wohlbefinden auftreten, wie Depressions- und Angstsymptome, Aufmerksamkeits- oder Schlafprobleme. In einem heute veröffentlichten Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina schlagen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips vor. In dem Papier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ geben sie Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Folgen sozialer Medien zu schützen, beispielsweise durch altersabhängige Zugangs- und Funktionsbeschränkungen.

Das Diskussionspapier gibt einen Einblick in die aktuelle Studienlage zum Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der verfügbaren Evidenz ist korrelativer und nicht kausaler Natur: Querschnittstudien belegen einen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und einer zunehmenden psychischen Belastung. Einige Längsschnittstudien über längere Zeiträume hinweg liefern zudem Hinweise darauf, dass die intensive Nutzung sozialer Medien ursächlich für diese Belastungen sein kann. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich deshalb für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus: Es besagt, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn es Hinweise auf mögliche schädliche Auswirkungen gibt, auch wenn wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt ist, wie groß das Risiko tatsächlich ist.

Laut den Autorinnen und Autoren besteht politischer Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, da die möglichen Gefährdungen durch eine intensive Social-Media-Nutzung erheblich sind. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler formulieren im Diskussionspapier konkrete Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren sozialer Medien zu schützen und sie gleichzeitig zu einem reflektierten und kompetenten Umgang mit ihnen zu befähigen. Sie sprechen sich dafür aus, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 15-jährige Jugendliche sollten soziale Medien nur nach gesetzlich vorgeschriebener elterlicher Zustimmung nutzbar sein. Für 13- bis 17-Jährige sollen soziale Netzwerke zudem altersgerecht gestaltet werden – beispielsweise bei den algorithmischen Vorschlägen, durch ein Verbot von personalisierter Werbung oder durch die Unterbindung besonders suchterzeugender Funktionen wie Push-Nachrichten und endloses Scrollen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen außerdem, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zuzulassen.

Das Diskussionspapier erläutert auch die mögliche Umsetzung der Altersgrenzen und altersgerechten Einschränkungen auf Social Media. Hier sehen die Autorinnen und Autoren vor allem auf EU-Ebene Möglichkeiten der Regulierung. Die deutsche Bundesregierung sollte sich dort für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen. Ein vielversprechender Ansatz ist bereits die geplante Einführung der „EUDI-Wallet“, die einen datenschutzkonformen digitalen Altersnachweis ermöglichen soll. Um einen reflektierten Umgang mit sozialen Medien zu fördern, schlagen die Autorinnen und Autoren vor, einen digitalen Bildungskanon in Kitas und Schulen zu verankern, der Kinder und Jugendliche auf Themen des digitalen Lebens vorbereitet. Die Kompetenzen von Lehr- und Erziehungsfachkräften sollten gestärkt werden, um riskantes bzw. suchtartiges Nutzungsverhalten frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Niedrigschwellige Public-Health-Kampagnen sollten Familien zudem über die Einflüsse sozialer Medien auf die psychische Gesundheit sowie über die Möglichkeiten einer positiven Gestaltung der Social-Media-Nutzung informieren. Zudem bedarf es weiterer Forschung, um die Wirkmechanismen der Nutzung sozialer Medien in dieser Altersgruppe besser zu verstehen und die Effektivität der Schutzmaßnahmen zu evaluieren.

Das ausführliche Diskussionspapier Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ finden Sie hier → https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/soziale-medien-und-die-psychische-gesundheit-von-kindern-und-jugendlichen-2025/

Quelle Pressemeldung der Leopoldina vom 11.08.2025:
Tageschau v. 13.08.2025).

Rechte der Natur – Tagung in Hannover 2025

Rechte der Natur – Ein notwendiges Instrument zur Rettung unserer Lebensgrundlagen
Artensterben, Klimawandel und globale Vermüllung sind Folgen der Wachstums- und Gewinnlogik unserer Produktions- und Lebensweise. Sie zerstört die Grundlagen ihres eigenen Überlebens: Landschaft, Wildnis, Natur.
Weltweit gehen verschiedenste Akteur:innen gegen diese Bedrohung vor, indem sie der Natur eigene, einklagbare Rechte verleihen. Damit soll eine „juristische Waffengleichheit“ zwischen ökonomischen Interessen und dem Lebensinteresse der Natur (also auch der Menschen) hergestellt werden.  In über 40 Ländern finden sich bereits Beispiele dafür. In Ecuador haben die Rechte der Natur 2008 Verfassungsrang erlangt. In Europa ging Spanien voran und erklärte 2022 die schwer geschädigte Lagune Mar Menor zur Rechtsperson mit Klagerecht.
Die Tagung befördert den weltweit geführten juristischen und politisch-ökologischen Diskurs über die Rechte der Natur auch in Deutschland weiter, indem sie

  • wissenschaftliche und politische Perspektiven zur ökologischen Transformation des Verhältnisses Mensch – Natur und zur rechtlichen Ausgestaltung dieser Transformation zusammenführt,
  • internationale Erfahrungen unterschiedlicher Rechtsordnungen mit der Umsetzung von Rechten der Natur in die Praxis betrachtet und
  • verschiedene Perspektiven zum Aufbau von zivil-gesellschaftlicher Handlungsmacht diskutiert, die der Forderung nach Ausstattung der Natur mit eigenen Rechten auch in Deutschland mehr Resonanz in der Öffentlichkeit verleihen kann.

Flyer Tagung Eigene Rechte für die Natur

Tagung: Eigene Rechte für die Natur.
Donnerstag, 2. Oktober, 14 Uhr bis Samstag, 4. Oktober 2025, 12 Uhr
Zentrum für Erwachsenenbildung (ZEB)
Kirchröder Straße 44
30625 Hannover

Kosten:
259,- € für Teilnehmende von Donnerstag bis Samstag (Ü/EZ/V)
55,- € für alle Tagesgäste/pro Tag (V)
Ermäßigte Preise mit Ausweis auf Anfrage für Schüler:innen, Azubis, Freiwilligen-Dienst-Leistende, Studierende, Empfänger:innen von Bürgergeld/Sozialhilfe.

Anmeldung:
zeb-seminare@dachstiftung-diakonie.de
https://t1p.de/Rechte-der-Natur
www.zeb-diacampus.de
Kontakt und Bildungsurlaub:
Elke.Hartebrodt-Schwier@dachstiftung-diakonie.de
Tel.: 0511-5353-353

Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre. What works, what doesn’t, what is promising?

Recht und Soziale Arbeit – Wissenschaft und akademische Lehre
What works, what doesn’t, what is promising? [1]

Symposium zur Verabschiedung von Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A.soz.

03.07.2025 – Ernst-Abbe-Hochschule Jena/FB Sozialwesen

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[1] Vgl. Sherman, L. W./Gottfredson, D. C./MacKenzie, D. L./Reuter, J. E.P./Bushway, S. D.: Preventing Crime: What Works, What Doesn’t, What’s Promising; National Institute of Justice, 1998; vgl. Martinson, R. „What Works? Questions and answers about prison reform“, Public Interest 1974, pp. 22-54. Martinson bewertete die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse zur Evaluation von Resozialisierungsmaßnahmen als insg. wenig erfolgversprechend, womit das Schlagwort „Nothing Works“ begründet wurde.

[2] Der ursprünglich geplante Vortrag „Die Kunst der diversitätsangemessenen Gesprächsführung und konsensorientierten Rhetorik unter besonderer Berücksichtigung der lebensweltorientierten Sprachvarietät und antisexistischer Narrative im Rahmen der ökologischen Fortbewegung“ musste aus Zeitgründen auf ein anderes Seminar verschoben werden.

[3] In Anlehnung an Watzke, E.: Äquibrilistischer Tanz zwischen den Welten, Godesberg 1997.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag. Rolle. Haltung.

6. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren | „Auftrag. Rolle. Haltung – vom Sollen, Wollen, Können und Müssen“

7. bis 9. Mai 2025 – Bad Kissingen

Die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote ist seit jeher durch einen doppelten Bezugsrahmen von Sozialrecht (SGB VIII) und Jugendstrafrecht (JGG) geprägt und in der Folge durch verschiedene Spannungsfelder gekennzeichnet. Diese ergeben sich aus den verschiedenen Aufträgen, unterschiedlichen Perspektiven und somit divergierenden Erwartungen der am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur*innen. Gleichzeitig verändert sich die Lebenswelt junger Menschen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen rasant. Die Arbeit in diesen Spannungsfeldern stellt für die Fachkräfte mitunter eine erhebliche Herausforderung dar.

Für die kompetente Erfüllung der jugendhilferechtlichen Leistung ist es deshalb umso wichtiger, dass Praktiker*innen ihren gesetzlichen Auftrag kennen, in der Lage sind, sich entsprechend ihrer eigenen Rolle zu verhalten, sowie eine professionelle Haltung, im Sinne einer reflektierten und kritischen handlungsleitenden Werteorientierung, einnehmen.

Eröffnungsvortrag: Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag, Rolle und Herausforderungen

  • Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek M. A., Jurist und Sozialwissenschaftler, lehrt Öffentliches, Jugend- und Strafrecht, Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Die Folien der PPPräsentation finden Sie hier → Trenczek_Auftrag, Rolle und Herausforderungen – Jugendhilfe im Strafverfahren – Buko 2025

Quelle und weitere Informationen: → DVJJ

„Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“ – Freiheitsentziehende Maßnahmen in der KJH

In der TAZ vom 1.4.2025 (kein Aprilscherz) wurde ein Interview mit Prof. Thomas Trenczek zur freiheitsentziehenden Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht mit der Schlagzeile „Freiheit darf man nicht präventiv entziehen
(PDF-Datei_Trenczek-Freiheitsentziehende Unterbringung in der KJH-Interview TAZN-1.4.2025)

Hintergrund sind u.a. die aktuellen Bestrebungen, neue, sog. „geschlossene“ Einrichtungen zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Kinder- und Jugendlichen zu errichten. Hierzu ist unlängst ein umfangreicheres Gutachten von Thomas Trenczek & Annemarie Schmoll in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe – Rechtliche Voraussetzungen und sozialpädagogische Grenzen“ (ZJJ 3/2024, 192-204) erschienen.
Der Beitrag wurde auch im Repositorium KrimPub der Kriminologische Zentralstelle – KRIMZ veröffentlicht.

Für Europa! Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte!

In einem Beitrag „Für Europa“ in der aktuellen WE-Ausgabe der SZ (22.03.2025) appelliert Jürgen Habermas eindrücklich für eine konsequente Neuausrichtung der europäischen (Sicherheits-)Politik. Aus meiner Sicht ist sein „Appell für Europa“ ein wenig „altklug“ (das darf er ja mit 95 Jahren auch durchaus sein) und besserwisserisch, zT irritierend (man hatte früher mit Putin über „ein für die Ukraine akzeptables, aber dieses Mal vom Westen gewährleistetes Arrangement“ verhandeln sollen; vgl. auch sein „Plädoyer  für Verhandlungen“ v. 14.2.2023), insgesamt aber überzeugend, eindringlich mahnend im Hinblick auf die Sicherheitsarithmetik und Notwendigkeit der Wehrhaftigkeit Europas sowie der dringend notwendigen EU-Integration der Verteidigungskräfte der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen Militärs, im Rahmen einer Europäisierung (nicht nur) der europäische Verteidigung. Zu Recht formuliert Habermas einen Vorbehalt:

Die politischen Gründe, die ich für eine Rechtfertigung der Stärkung einer gemeinsamen militärischen Abschreckungsmacht der Europäischen Union genannt habe, kann ich nur unter dem Vorbehalt eines entsprechend weiteren Schrittes in der europäischen Integration vertreten. Zur Begründung dieses Vorbehalts sollte schon der eine Gedanke, mit dem die alte Bundesrepublik auf- und ausgebaut worden ist, genügen: Was würde aus einem Europa werden, in dessen Mitte sich der bevölkerungsstärkste und wirtschaftlich führende Staat auch noch zu einer alle Nachbarn weit überragenden Militärmacht mausern würde, ohne verfassungsrechtlich zwingend in eine gemeinsame, an Mehrheitsentscheidungen gebundene europäische Verteidigungs- und Außenpolitik eingebunden zu sein?

Das trifft auf meine Zustimmung, verweise ich doch in meiner Visitenkarte seit Jahren auf „For a Europe and World of the people and the human rightsFür ein Europa der Menschen und der Menschenrechte.“ Ohne Rechtsstaatlichkeit, Demokrtie und Menschenrechte kann es keinen (wahren) Frieden geben.

Derzeit erlebt die Europäische Union einen „epochalen Moment der Selbstfindung“, so Jan Diesteldorf in seinem lesenswerten Essay „Die Entdeckung Europas“ in der Süddeutschen Zeitung v. 17.04.2025. Putin, Trump und andere aztokratische/diktatorische Regime könnten genau dieser Anstoß sein, den Europa gebraucht hat, um zu neuer Größe zu wachsen. Er schließt mit der Erkenntnis:

Nein, die EU wird keine Großmacht werden, das kann sie auch nicht. Aber sie kann den Resten der regelbasierten Weltordnung eine Heimat bieten. Europa setzt auf Resilienz statt Dominanz, auf Gleichgewicht statt Konfrontation, auf Berechenbarkeit statt Opportunismus. Das ergibt die Botschaft, die nach außen wie innen eine ungeheure Kraft entfalten kann, eine neue europäische Erzählung: Wir sind die Letzten, auf die ihr euch verlassen könnt – ihr Bürger Europas, ihr anderen Länder. Wirtschaftliche Stärke kombiniert mit einem kooperativen, unideologischen Ansatz in der internationalen Politik, während man sich zu Hause einige der stärksten Armeen der Welt leistet: Schon sieht man die zwölf Sterne ein wenig heller leuchten. 2025 kann das Jahr der Neuentdeckung Europas werden.

Quelle: SZ v. 22.03.2025 und  SZ v. 17.04.2025

Appell von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland an die Politik

Der nachfolgende Apell ist von der deutschen Sektion der Scientist for Future/ Universität Bayreuth initiiert und mittlerweile von nahezu 12.000 Wissenschaftler:innen unterzeichnet worden. Scientists for Future (S4F, auch Scientists4Future) ist ein Scientist for Futureüberinstitutioneller, überparteilicher und interdisziplinärer Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen, die sich für eine nachhaltige Zukunft engagieren.

Sehr geehrte Volksvertreterinnen und Volksvertreter,
als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland sind wir in großer Sorge. Die Klima­krise und weitere Umweltkrisen (Biodiversitätsverlust, Überlastung biogeochemischer Stoffkreisläu­fe, …) sind mittelfristig die größte Bedrohung für Sicherheit, Wirtschaft und Wohlstand, Demokratie, Zivilisation und Menschenleben. Dennoch spielten diese Themen im Bundestagswahlkampf fast keine Rolle. Die jüngsten außenpolitischen Zuspitzungen könnten diese Themen noch weiter an den Rand drängen. Doch diese Bedrohung darf nicht verdrängt werden. Ihr muss gerade jetzt effi­zient begegnet werden.

Wir appellieren daher an alle demokratischen Parteien, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, und erwarten insbesondere von der zukünftigen Bundesregierung:

  1. Ein klares Bekenntnis zum Klimaschutzgesetz und zum Green Deal. Alle Bestrebun­gen, diese Regelungen aufzuweichen oder zu untergraben, müssen entschieden zurückge­wiesen werden. Zur Einhaltung der Ziele müssen ein regelmäßiges Monitoring erfolgen und ggf. Maßnahmen zur Nachsteuerung ergriffen werden.
  2. Eine ehrliche Kommunikation der Herausforderungen und Probleme gegenüber der Bevölkerung. Die Bekämpfung der Klima- und weiterer Umweltkrisen erfordert Verände­rungen in allen Lebensbereichen. Wir sehen es deshalb als zwingend erforderlich an, dass die demokratischen Parteien den anstehenden Problemen nicht ausweichen, sondern diese gemeinsam konstruktiv angehen.
  3. Eine Ausrichtung der Entscheidungen an den technisch-wissenschaftlichen Fakten. Weder die Kernspaltung noch die Kernfusion werden einen relevanten Beitrag zum Errei­chen der deutschen Klimaziele leisten können. Das gleiche gilt für E-Fuels und Wasserstoff im Straßenverkehr und für die Wärmeversorgung in Gebäuden. Schlüsseltechnologien für die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Deutschland sind erneuerbare Energien, insbeson­dere Wind und Photovoltaik, diverse Speichertechnologien und intelligente Netze, Wärme­pumpen, batterieelektrische Antriebe sowie grüner Wasserstoff als chemischer Grundstoff und Langzeitspeicher.
  4. Einen klaren Kurs in der Klimapolitik. Eine Kehrtwende im Klimaschutz schadet auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Regeln, die sich ständig ändern, verursachen hohe Kosten und verstellen den Weg zu inno­vativen Geschäftsmodellen jenseits fossiler Brennstoffe. Wirtschaft und Klimaschutz müs­sen Hand in Hand gehen. Gerade die aktuellen außenpolitischen Krisen zeigen, dass die starke Abhängigkeit von fossilen Importen Deutschland und Europa verletzlich macht.  
  5. Eine wahrnehmbare soziale Komponente aller Klimaschutzmaßnahmen. Zentral ist hier die Rückzahlung eines Großteils der durch CO2-Bepreisung eingenommenen Mittel als Klimageld. Ohne eine soziale Komponente wird die deutsche Klimaschutzpolitik nicht er­folgreich sein.

 

Quellen: Scientists for Future (S4F, auch Scientists4Future) / Universität Bayreuth v. 12.03.2025

Scientists for Future (S4F, auch Scientists4Future) v. 12.03.2025

 

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