Kategorie: Jugendhilfe im Strafverfahren / Kriminologie

Vernunft in der Kriminalpolitik – Keine Änderung der Altersgrenzen im Strafrecht!

Aus Anlass verschiedener Forderungen nach Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und der vollständigen Herausnahme der 18 bis 20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht bekräftigt die DVJJ Ihre Positionen:

1. Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
2. Deutschland braucht das flexible Jugendstrafrecht für Heranwachsende!

Weder die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze noch die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht würden zur Reduzierung von Straftaten beitragen. Das Jugendstrafrechtssystem ist für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet, Verhaltensauffälligkeiten kann mit anderen Mitteln sehr viel besser begegnet werden. Die flexiblen Mittel des Jugendstrafrechts sind aber für effektive Verhinderung von Straftaten Heranwachsender sehr viel besser geeignet als das Erwachsenenstrafrecht.
(Wer hierüber mehr und interdisziplinär-kriminologisches, empirisch gesichertes/faktenbasiertes Wissen nachlesen will, den verweisen wir gern auf die 2. Auflage des Handbuchs Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren (Stuttgart 2024).

DVJJ, DBH und Neue Richtervereinigung appellieren an die Koalitionsparteien, Überlegungen, Heranwachsende künftig nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, nicht umzusetzen. Dieser Vorschlag aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU wird von den Verbänden als „Erfindung der Politik“ bezeichnet, für die es weder eine Grundlage noch einen Beleg in der Praxis gebe.

In dem Papier heißt es: „Es stellt sich deshalb die ernsthafte Frage, wem konkret damit gedient wäre, das Jugendstrafrecht auf Minderjährige zu beschränken. Im Erwachsenenstrafrecht reduziert sich die Auswahl der Sanktion auf die Frage „Geld oder Knast“. Das Jugendstrafrecht gibt diese Möglichkeiten auch, eröffnet daneben jedoch mit zahlreichen differenzierten und passgenauen Sanktionsmöglichkeiten einen besseren Zugang zu dem kriminell gewordenen jungen Menschen und damit auch zu seiner positiven Entwicklung. Wer hier Zeit und Geld investiert, um altersangemessen zu reagieren, verhindert tatsächlich künftige Kriminalität.“

Den gesamten Text finden Sie hier: →  Appell-koalitionspartner-heranwachsende-im-jugendstrafrecht-DVJJ-DBH ua 2024_02_19:

Quellen: DVJJ v. 13.02.2025;
DBH v. 26.02.2025

Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Wenn Schweigen strafbar wird. 

Fachveranstaltung zum Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit. 

05.12.202415:15-17:15 mit anschließendem Empfang an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena in Hörsaal 2

Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter*innen und Adressat*innen ist ein grundlegendes Element vieler Bereiche Sozialer Arbeit. Im Fachforum wollen wir darüber sprechen, welche Dilemmata und auch persönliche Konsequenzen sich für unsere Praxis ergeben, wenn wir dieses Vertrauensverhältnis schützen sollen und gleichzeitig gezwungen sind, in Strafprozessen als Zeug*innen auszusagen. Die Kooperationsveranstaltung am 05. Dezember 2024 des Fachbereichs Sozialwesen der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht und dem DBSH Jena mit dem Thema „Wenn Schweigen Strafbar wird.“ geht anhand von Fallbeispielen aus der Berufspraxis, aktueller Entwicklungen und einer juristischen Einschätzung, auf die Problematik des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit ein.

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Handbuch Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren – Neuauflage erschienen

2024 ist im Boorberg-Verlag die 2. Auflage des Handbuchs Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren – Sozialwissenschaftlich-kriminologische Grundlagen und rechtliche Regelungen (SGB VIII und JGG) erschienen, in dem fachübergreifend die sozialwissenschaftlich-kriminologische und die juristische Perspektive für die unterschiedlichen am Jugendstrafverfahren beteiligten Berufsgruppen und Professionen verknüpft werden. Alle für das Arbeits- und Kooperationsfeld Jugendhilfe und (Straf-)Justiz wichtigen Regelungen, insbesondere zur Mitwirkung der Jugendhilfe nach den sozialrechtlichen Vorschriften (SGB VIII) sowie die korrespondierenden Regelungen der jugendstrafrechtlichen Sozialkontrolle (JGG, StPO, GVG), werden praxisbezogen kommentiert.

Das Handbuch bereitet im sozialwissenschaftlich-kriminologischen Teil I die wesentlichen Erkenntnisse über »die« Jugendkriminalität und die jugendrechtliche Sozialkontrolle auf. Grundlage ist eine umfassende Recherche der relevanten wissenschaftlichen Quellen im deutschsprachigen und internationalen Raum. Im Teil II werden die rechtlichen Grundlagen sowohl des Jugend-/Sozialrechts wie auch des (Jugend-)Strafrechts detailliert erläutert. Mit diesem umfassenden Kompendium steht eine interdisziplinär verankerte und den fachlichen Standards entsprechende Orientierungshilfe für die tägliche Praxis zur Verfügung.

→  Inhalt und Leseprobe [PDF-Datei] Mehr lesen »