Aus Anlass verschiedener Forderungen nach Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und der vollständigen Herausnahme der 18 bis 20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht bekräftigt die DVJJ Ihre Positionen:
1. Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
2. Deutschland braucht das flexible Jugendstrafrecht für Heranwachsende!
Weder die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze noch die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht würden zur Reduzierung von Straftaten beitragen. Das Jugendstrafrechtssystem ist für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet, Verhaltensauffälligkeiten kann mit anderen Mitteln sehr viel besser begegnet werden. Die flexiblen Mittel des Jugendstrafrechts sind aber für effektive Verhinderung von Straftaten Heranwachsender sehr viel besser geeignet als das Erwachsenenstrafrecht.
(Wer hierüber mehr und interdisziplinär-kriminologisches, empirisch gesichertes/faktenbasiertes Wissen nachlesen will, den verweisen wir gern auf die 2. Auflage des Handbuchs Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren (Stuttgart 2024).
In dem Papier heißt es: „Es stellt sich deshalb die ernsthafte Frage, wem konkret damit gedient wäre, das Jugendstrafrecht auf Minderjährige zu beschränken. Im Erwachsenenstrafrecht reduziert sich die Auswahl der Sanktion auf die Frage „Geld oder Knast“. Das Jugendstrafrecht gibt diese Möglichkeiten auch, eröffnet daneben jedoch mit zahlreichen differenzierten und passgenauen Sanktionsmöglichkeiten einen besseren Zugang zu dem kriminell gewordenen jungen Menschen und damit auch zu seiner positiven Entwicklung. Wer hier Zeit und Geld investiert, um altersangemessen zu reagieren, verhindert tatsächlich künftige Kriminalität.“
Den gesamten Text finden Sie hier: → Appell-koalitionspartner-heranwachsende-im-jugendstrafrecht-DVJJ-DBH ua 2024_02_19:
Quellen: DVJJ v. 13.02.2025;
DBH v. 26.02.2025